Hmh, ich kenne diesen Hinweistext: "Bei Motorrad-Scheinwerfern gilt ein optimaler Neigungswinkel von einem Prozent. Konkret bedeutet das, dass das Abblendlicht sich bei einer Distanz von fünf Metern um ganze fünf Zentimeter neigen muss. Allerdings gibt es Motorräder, bei denen diese Werte etwas abweichen. Bauartbedingt liegen bei diesen Ausnahmemodellen die Neigungswinkel zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Dies ist immer in der Betriebsanleitung vermerkt."
Und dann müsste der jeweilige Fahrer vermutlich auch noch auf dem Mopped sitzen. Wird der Fahrersitz mit 75 kg belastet und der Neigungswinkel auf 1 Grad eingestellt, dann ist der Winkel bei höherem Fahrergewicht viel zu steil nach unten. Dass das Fahrergewicht aufgrund der Montur um 10 kg im Unterschied zum PKW nach oben schnellt, hat sich noch nicht rumgesprochen. Auch bei PKWs sehe ich bei der Überprüfung der Einstellhöhe beim TÜV nie jemand drin sitzen. Also wird die Neigung ohne Fahrer grundsätzlich zu steil nach unten eingestellt.
Die Hell-Dunkel-Grenze sollte wohl bei ca. 60 m liegen, wenn alles vernünftig eingestellt ist. Ich habe meine GS vom TÜV (Dekra) nach "Einstellung" zurückbekommen, die Hell-Dunkelgrenze lag bei 30m, kann man bei den Pfosten auf einer geraden und ebenen Landstraße durchaus beurteilen. Das war Blindflug.
Gruß
Klaus