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mikels
Ist doch egal welcher Scheinwerfer, Hauptsache man wird gesehen ...
Es gibt keine Homologation für einen bestimmten Scheinwerfer an einem bestimmten Motorrad. Es müssen einfach zugelassene Scheinwerfer montiert sein. Welche sind dabei egal, sofern sie der Bauart nach geeignet sind (also Blinker zum Blinken, Bremslicht zum Bremsen usw.). Wer will und es baulich schafft, kann sich den Scheinwerfer der wassergekühlten GS an die luftgekühlte GS montieren, wenn der Zweck des Scheinwerfers erfüllt sind. BMW macht das auch so bei den LED-Blinkern. Die sind fast immer die gleichen (R1200GS, R1200GS LC, F800GS, R1200R, R1200R LC, ...).das würde ja im Umkehrschluss bedeuten das BMW die luftgekühlte 12-er mit normalen Blinkern (Glühbirne) und mit LED-Blinker und mit normalem Rücklicht und mit LED-Rücklicht typisiert hat da ja alle Teile eine E-Nr haben...? Und das in allen möglichen Variationen..... Ist doch
Gruß Alex
Gruß Alex
nix anderes wollte ich damit ausdrücken.Es gibt keine Homologation für einen bestimmten Scheinwerfer an einem bestimmten Motorrad. Es müssen einfach zugelassene Scheinwerfer montiert sein. Welche sind dabei egal, sofern sie der Bauart nach geeignet sind (also Blinker zum Blinken, Bremslicht zum Bremsen usw.). Wer will und es baulich schafft, kann sich den Scheinwerfer der wassergekühlten GS an die luftgekühlte GS montieren, wenn der Zweck des Scheinwerfers erfüllt sind. BMW macht das auch so bei den LED-Blinkern. Die sind fast immer die gleichen (R1200GS, R1200GS LC, F800GS, R1200R, R1200R LC, ...).
Auch nur in Deutschland...braucht er eine ABE nach § 6 - EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) wie es z.B. Schnitzer bei dem LED Scheinwerfer der R nineT mitliefert, aus der der Verwendungsbereich und Beschränkungen des Anbauteils hervorgeht.
Falsch, das gilt in der gesamten EU. Steht ja auch oben: "ABE nach § 6 - EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)"Auch nur in Deutschland
Mag sein, dass es in anderen EU-Staaten nicht ABE heisst, dennoch ist es auch dort das gleiche Prinzip.das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.
die ABE ist das, was der deutsche Gesetzgeber vorschreibt, um die EG-FGV zu erfüllen.
In anderen Ländern ist das anders...
Seit wann? Bei welchen Teilen? Zumindest bei Scheinwerfern und Schalldämpfern reicht auch in D die E-Nummer auf dem jeweiligen Bauteil.in Deutschland versucht man das zu umgehen, in dem man die originale, vom KBA ausgestellte, ABE mitführen muss...
Lies das besser nochmal - vielleicht nachdem Du nachgelesen hast was 'bauartgenehmigt' heißt.§ 19 StVZO
aja, sorry, es reicht eine Kopie der ABE