GS-Matze
So habe ich das auch verstanden, war eindeutig.
Ich informiere mich. Anstatt das ich wild im Internet irgendwelche Leute ankacke lese ich was die Anforderungen sind.Warum verbreitest du hier so einen Blödsinn? Woher stammen deine Weisheiten?
Quelle: https://www.asfinag.at/media/2432/d_vignettenfolder_2018_neu_d_rz_fs-v2.pdfKleben Sie die Vignette auf einen sauberen und vor allem nicht auswechselbaren Teil des Motorrads (z. B. Gabelholm oder Tank).
Achtung: Eine Vignette am Koffer oder einer Seitentasche ist nicht gültig!
Da muss ich dann also auch noch hin - den "Wanderstab" erweitern.Slowenien hat auch eine Vinettekommt auch an den Gabelholm
Hast du deine angegebenen Quellen eigentlich auch gelesen? Könntest du mir bitte in deinen Quellen angeben wo steht dass die österreichische (für Ralsch) Vignette LINKS angebracht werden muss. Gabelholm oder Tank ist eine reine EMPFEHLUNG aber keine Vorschrift.... Ich informiere mich. Anstatt das ich wild im Internet irgendwelche Leute ankacke lese ich was die Anforderungen sind. ...
... Da stellt sich dann doch die Frage wer hier tatsächlich Blödsinn verbreitet? ....
Mauthäuschen gibts nur bei Sonderstrecken, die Asfinag-Kontrolleure müssen sowieso immer genau schauen, die wollen immer alles wissen (hört man aus Erzählungen), ich wurde noch NIE kontrolliert, egal, ob Auto oder Motorrad....IOder willst du das die armen Hascherl immer aus ihrem Mauthäuschen klettern müssen damit sie deine Maschine von allen Seiten anschauen müssen?
In welcher Funktion? »MitarbeiterIn Strassenerhaltung« wird übrigens gerade in Parndorf neu besetzt.Woher ich dies weiß? Achtung - Outing - Ich arbeite bei dem Verein.
Das sah der unfreundliche Mensch am Landercker Tunnel aber deutlich anders - mit kollegialer Unterstützung. War interessant der Diskussion zuzuschauen. Aber vielleicht waren die auch nur deutlich unterhalb von deiner Gehaltsklasse unterwegs und wussten es nicht besser?Hast du deine angegebenen Quellen eigentlich auch gelesen [...] Gabelholm oder Tank ist eine reine EMPFEHLUNG aber keine Vorschrift.
Und das steht/kam im .pdf oder Video wo genau? Da kam nur Tank und Gabelholm... Aber du weißt es ja ganz genau weil du sagst das du dort in Lohn und Brot bist (oder in Gehalt). Also fasse ich dich korrekt zusammen:Und ja, eine Verkleidung oder ein Windschild gelten als "nicht einfach demontierbares bzw auswechselbares" Teil.
Ne, das sind die mit den drei Farben statt Europaflagge auf dem Kennzeichen, welches sie auch noch um 180° drehen.PS: ich kleb die Vignette immer rechts an die Gabel, bin ich jetzt ein Destrukteur?
Grundsätzlich ist alles an jedem Fahrzeug austauschbar. Die Frage ist daher nicht ob es demontierbar ist, sondern wie gross der entsprechende Aufwand ist. Wenn das Teil fest mit mehreren Schrauben am Fahrzeug verschraubt ist, das Teil für den sachgerechten Betrieb notwendig ist, so sollte dies auch kein Problem darstellen. Daher darf man z.B. in der CH die Vignette unter dem Sattel festkleben (ist sogar empfohlen, da dort weniger geklaut wird und zudem die Vignette länger lesbar bleibt!). Es ist nun einmal so, dass die Frontscheibe bei einem Motorrad (sofern vorhanden) ungeeignet ist. Die Scheibe ist sicherheitsrelevant und darf nicht zugeklebt werden. Das ist auch beim Auto so, allerdings ist es oberhalb des Innen-Rückspiegels eher weniger wichtig, ob man noch durchschauen kann, denn dort oben ist eigentlich der Himmel und nicht die Strasse!Ich informiere mich. Anstatt das ich wild im Internet irgendwelche Leute ankacke lese ich was die Anforderungen sind.
Aus "nicht auswechselbar" machst du mal eben "nicht einfach abnehmbar". Die Scheibe ist selbst für ungeübte Hände wohl ein Teil auf das die Eigenschaft "nicht auswechselbar" nicht zutrifft.
Links und rechts ist ebenfalls nicht egal. Oder willst du das die armen Hascherl immer aus ihrem Mauthäuschen klettern müssen damit sie deine Maschine von allen Seiten anschauen müssen?
So. Und jetzt zeig mir doch mal bitte wo die ASFINAG schreibt »Verkleidung und Windschild sind super - da wir Österreicher sowas nicht von Motorrädern abbauen können und glauben das das auch sonst keiner schafft«.
Da stellt sich dann doch die Frage wer hier tatsächlich Blödsinn verbreitet?
Zumindest mit meiner ersten Antwort bist du wohl recht zufrieden - bringst da jedenfalls keine neuen Infos zur digitalen Vignette... Inkl. den 18 Tagen war das alles schon zu lesen. Musst dann wohl bei meinem Posting auf "Danke" klicken. War ja kein Blödsinn.
Grüße, Martin
Das Windshield eines Motorrades ist in der Schweiz sicherheitsrelevant?Es ist nun einmal so, dass die Frontscheibe bei einem Motorrad (sofern vorhanden) ungeeignet ist. Die Scheibe ist sicherheitsrelevant und darf nicht zugeklebt werden.
der ist auf der Müllhalde gelandet....I
....und ein bisschen gesunden Menschenverstand .
Wo ist die Forumsmüllhalde ?der ist auf der Müllhalde gelandet....
Dies ist sie auch in DE und allen anderen Ländern in Europa! Aber da Du ja ein Troll bist....Das Windshield eines Motorrades ist in der Schweiz sicherheitsrelevant?
Dürfen dann Motorräder ohne Windshield gar nicht zugelassen werden?
Und dass ein Windshield nicht beklebt werden darf ist wohl auch eine Schweizer Eigenheit, oder?
Ausserhalb Schwaben schonHeimadlandabrau, des ka do ned so schwer sai, an Bäbber an des Mobbedle zu bäbba.
Das erklärt so einiges, insbesondere Deinen überaus "netten" Umgangston, ist ja bei den "Offiziellen" der unteren Dienstgrade so Usus. Die nehmen halt - zwangsweise - jeden. Umgangsformen werden da ja eher als schädlich betrachtet.Woher ich dies weiß? Achtung - Outing - Ich arbeite bei dem Verein.
Und nun überleg noch mal was für Blödsinn du hier verbreitest und andere wohl bewusst verunsicherst.
... hat mein Profil jetzt einen weiteren Troll auf der Ignorieren-Liste ....