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der_brauni
Irgendwie erinnert mich das an den Wanderstecken von meinem Opa.
Gruß Thomas
Gruß Thomas
Die Position vom Pickerl ist ja auch vorgeschrieben. Ebenso die von der Vignette. In Österreich ist man da wenig flexibel. Pickerl rechts, Vignette links - und beides "gut sichtbar".Pickerl aus optischen Gründen unter den Sitz oder sonstwo an den Gabelholm hinten zu pappen halte ich daher für eine blöde Idee.
Ne, die Funktion übernehmen die Alukoffer am Heck.Irgendwie erinnert mich das an den Wanderstecken von meinem Opa.
Ich sammle auf der rechten Seite die Überbleibsel der Insekten und putze sie nie ab. Bei der letzten HU wurde nichts beanstandet. Scheint also im Gleichgewicht zu sein.Hoffentlich hast du auf dem rechten Gabelholm ein Ausgleichsgewicht, sonst hast ja einen Linksdrall .
HHhhhmmm...,Darf man die dann abziehen und die Rückseite begutachten
"6. Kann ich eine Vignette mehrmals benutzen? |
Wird eine bereits geklebte Vignette von der Windschutzscheibe gelöst, wird die Vignette ungültig. Die Vignette kann nicht nochmals geklebt werden." Bezieht sich nur auf Windschutzscheiben, sollte also ok sein. |
Ich musste den Fehler erst suchen, aber nach längerer Betrachtung ist es mir aufgefallen: Du hast recht.Zwar so nicht ganz zulässig, sollte aber bei näherer Begutachtung durchgehen...
Erschaffe das Problem und verkaufe eine Lösung. Sorry aber das ist Schrott den man ängstlichen Rentnern im ADAC-Heft nebst Taschenlampen und Geldbeutel-Alarmanlagen andreht.
Sobald ich eine Vignette anbringen muss werde ich mir diesen Schrott kaufen um später die Vignette einfach und sauber wieder lösen zu können! Ich bin aber trotzdem weder ängstlich noch Rentner...Erschaffe das Problem und verkaufe eine Lösung. Sorry aber das ist Schrott den man ängstlichen Rentnern im ADAC-Heft nebst Taschenlampen und Geldbeutel-Alarmanlagen andreht.
Dann warst du noch nie mit Besitzern von Supersportlern mit gut "verbauter" USD-Gabel unterwegs. Die können die Vignette teilweise tatsächlich nirgendwo montieren wie es die ASFINAG will. Auf das Windschild? Auf die Verkleidung? Ist genau genommen nicht zulässig.Erschaffe das Problem und verkaufe eine Lösung. Sorry aber das ist Schrott den man ängstlichen Rentnern im ADAC-Heft nebst Taschenlampen und Geldbeutel-Alarmanlagen andreht.
.. Die Vignette klebt leider rechts und nicht links. Daher nicht zulässig. ....
Warum verbreitest du hier so einen Blödsinn? Woher stammen deine Weisheiten?.. Auf das Windschild? Auf die Verkleidung? Ist genau genommen nicht zulässig. ....
Sehr nette Ansprache....Warum verbreitest du hier so einen Blödsinn? Woher stammen deine Weisheiten?
Die Klebevignette kann an jedem, nicht einfach abnehmbaren Teil am Moped aufgeklebt werden. Windschild, Verkleidung, Links, Rechts, alles gültig solange relativ gut sichtbar und aufgeklebt.