Versicherung des Gegners zahlt nicht im vollen Umfang

Diskutiere Versicherung des Gegners zahlt nicht im vollen Umfang im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; das hatte ich auch gedacht, wird sich besser ausgehen
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Benno

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Mal abgesehen von § 249 Abs. 2 S. 2 BGB möchte ich darauf hinweisen, dass du bei dem Unfall ein bereits zugelassenes Motorrad mit 800 km Laufleistung verloren hast, was natürlich nicht mehr den Neupreis wert war. Ein Blick in die Gebrauchtbörsen wird dir zeigen, dass du ein vergleichbares Fahrzeug günstiger erwerben kannst.

(Der 249 ist seinerzeit übrigens deshalb geändert worden, weil gerade mit der Geltendmachung von MwSt. regelmäßig bei fiktiver Abrechnung ein feiner Schnitt gemacht wurde.)
 
Larsi

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...
(Der 249 ist seinerzeit übrigens deshalb geändert worden, weil gerade mit der Geltendmachung von MwSt. regelmäßig bei fiktiver Abrechnung ein feiner Schnitt gemacht wurde.)
Eben .. und es kann nicht sein, dass der Bürger einen guten Schnitt macht, wenn Vater Staat nicht mindestens genauso gut da steht.
 
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DreasDakar

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Das Problem in der Menge sind ja nicht die Totalschäden, sondern jede Versicgerungsleistung auf KVA-Basis, bei der die Delle / Kratzer nicht repariert wird. Warum sollte die Mwst da erstattet werden, wenn keine Reparatur erfolgt? Und BGB unterscheidet da nicht. Aber ich bin sicher, jeder hier wäre mit einer höheren Prämie einverstanden, wenn die Gesetzeslage anders wäre.
Motorrad kaufen und wieder verkaufen. Erledigt, wenn auch mühselig.
 
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Christian Achberger

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Ich hatte vor einigen Jahren ähnliches erlebt und um dabei finanziell saniert - na fast wenigstens!

Du hast doch jetzt Zeit in vielen Foren zu suchen und Deiner Anwältin die Urteile rauszusuchen u.ä..
Hört sich komisch, aber mein Anwalt und ich waren ein tolles Duo; er bekam immer aktuelle Listen mit meinen Forderungen, hat die Schriftsätze geschrieben, nie einen, sondern zeitlich schön verteilt.
Also setzt Dich an den Computer -- falls es noch nicht geschrieben wurde, die Klamotten bekommst Du auch erstattet -- schick aber nicht aus Versehen Fotos und Rechnungen höhenwertiger Sachen (wie Helm, Handschuhe, etc.) :giggle:

Und Schmerzensgeld erst nachdem das Metall raus ist oder frühestens nach einem Jahr abschließen; Du hast Zeit und bis das "dauernde Kopfweh" weg ist, braucht es sicher auch Behandlungen.
Dazu musst Du gefahren werden -- abrechnen!

Also ein bißchen boshafte Kreativität und Du kannst aus Deinem Krankenstand richtig was anstellen!

Und: hast Du Deine Unfallversicherung schon involviert?

Viele Erfolg!
 
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DreasDakar

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Und dann wundert sich die Welt, dass Versicherer Forderungen in Frage stellen.
Es gibt natürlich auf beiden Seiten solche und solche. Und Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht bekommen. Die Geschichte mit der Steuer ist sonnenklar, „herumschwurbeln“ bringt da nichts. Wenn ich mir eine Reparatur auszahlen lasse, bekomme ich auch nur den Nettobetrag (abzüglich anderer Abschläge). Aber natürlich sollte man mit seinen gerechtfertigten Anspüchen nicht zu großzügig sein.
 
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Christian Achberger

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HALLOO -- ich lasse mich doch nicht zum Spaß über den Haufen fahren!

Ich habe gesetzliche Ansprüche und die werden ausgeschöpft, macht die Versicherung übrigens
ja auch nicht anders.
Und Rechtsanwälten haben nicht immer alles im Blick.

an die Abschlesskosten und Bereitstellungskosten denken -- lass Deinen Freundlichen auch was dabei verdienen

von meinen 4.500,-- € Schmerzensgeld wurde die HDI auch nicht ärmer!
 
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Christian Achberger

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Und die freuen sich dann, wenn die Schadenssumme und der Verhandungsaufwand steigt;

nein - im Ernst, keine Versicherung kommt zu Beginn mit einem vernünftigen Angebot für Schmerzensgeld, Sachaufwendungen, Nutzungsausfall, Fahrkosten, Taxi etc. rüber.
Die checken ab, was Dein RA kann; und Du kannst im Krankenstand am Computer sitzen und dem RA Futter liefern!
 
G

Gast 72070

Gast
Wenn die Versicherung den Betrag inklusive Mehrwertsteuer auszahlen würde, kann sie sich normal den gezahlten Mehrwertsteuerbetrag per UST-Voranmeldung wieder zurückholen.
Versicherungsunternehmen führen weder Mehrwertsteuer ab, noch bekommen sie die MwSt zurück und Versicherungssteuer wird komplett vom Staat einbehalten.
 
QVIENNA

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Die Versicherungssteuer hat aber mit den Entschädigungsansprüchen nichts zu tun, diese ist in den Prämien enthalten (eine geschickt getarnte „Mehrwertsteuer“, die man sich nicht mehr zurückholen kann).
 
FrankS

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Die Mehrwertsteuer heißt eigentlich Umsatzsteuer und fällt immer dann an, wenn etwas gekauft wird, also Umsatz gemacht wird. Auch wenn das Motorrad jetzt kaputt ist, der Umsatz wurde ja trotzdem gemacht, eben zum Zeitpunkt des Kaufs, und da wurde dann diese Steuer bezahlt, sozusagen als Gebühr für die Abwicklung des Kaufs und nicht als Steuer auf das Motorrad selbst.
Genau deshalb zahlt die Versicherung diese Steuer nicht, wenn jetzt kein neues Motorrad gekauft wird. Mag man als ungerecht empfinden, ist aber verständlich, wenn man den eigentlichen Sinn der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) versteht.
 
Larsi

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Die Mehrwertsteuer heißt eigentlich Umsatzsteuer und fällt immer dann an, wenn etwas gekauft wird, also Umsatz gemacht wird. Auch wenn das Motorrad jetzt kaputt ist, der Umsatz wurde ja trotzdem gemacht, eben zum Zeitpunkt des Kaufs, und da wurde dann diese Steuer bezahlt, sozusagen als Gebühr für die Abwicklung des Kaufs und nicht als Steuer auf das Motorrad selbst.
Genau deshalb zahlt die Versicherung diese Steuer nicht, wenn jetzt kein neues Motorrad gekauft wird. Mag man als ungerecht empfinden, ist aber verständlich, wenn man den eigentlichen Sinn der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) versteht.
Richtig, nur stellt für mich als Endverbraucher ein Fahrzeug für 20.000€ plus Steuer einen Wert von 23.800€ dar.

Verkaufe ich das Fahrzeug, bekomme ich Zeitwert inkl der anteiligen Steuer ausbezahlt.
Zerstört jemand mein Fahrzeug und ich verzichte auf Ersatz (vielleicht, weil ich nicht mehr fahren kann), wird mir dieser Zeitwert minus der anteiligen Steuer erstattet. Das finde ich als Endverbraucher scheiße.

Aber wenn ich bei deiner Erklärung bleibe muss ich ja noch froh sein, dass mir im Falle eines späteren Schadens (zB bei Zeitwert 10.000€) nicht auch die volle Steuer des Neupreises (3.800€ Gebühr für die Abwicklung) abgezogen würde.
 
QVIENNA

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Richtig, nur stellt für mich als Endverbraucher ein Fahrzeug für 20.000€ plus Steuer einen Wert von 23.800€ dar.
Für dich - bzw. für uns ja. Ist aber leider ein Denkfehler, „schuld“ sind u.a. die bei uns üblichen Preisauszeichnungen im b2c Geschäft (hat auch seine Vorteile, man weiß, was man an der Kasse bezahlen muss). In anderen Ländern wird nur der Wert der Ware angeführt. Steuer kommt on top noch dazu. Eine gut kalkulierbare Preisauszeichnung gibt es zB bei der Metro, da gibt’s auch daneben den Bruttopreis (dafür keine anderen im b2c üblichen Pflichtangaben).
 
Eckart

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Recht und Gerechtigkeit sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge und deswegen ist eine Diskussion, was richtig wäre, müßig.
Das hatte ich ja schon recht weit vorn im Thread gesagt, nichtdestotrotz dreht sich nun fast die gesamte weitere Diskussion genau um den Steuerpunkt, den auch ich als nicht gerecht empfinde, denn wenn man ein Fahrzeug kauft, ist es für den Käufer egal, wer in der Wertschöpfungskette welchen Betrag davon abgreift, einschließlich dem des Staats, weil der gezahlten Steuer kein Nutzwert mehr gegenüber steht. Jede andere Argumentation argumentiert mit dem geltenden Recht, das man aber nicht als gerecht ansehen muss. Auch die getrennte Ausweisung der Steuer in manchen Ländern ändert daran nichts.
Eigentlich scheint ja alles zum Thema gesagt worden zu sein, nur noch nicht von jedem.
 
FrankS

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...weil der gezahlten Steuer kein Nutzwert mehr gegenüber steht....
Die Nutzung, für die die Steuer zu entrichten ist, ist der Kauf selber, nicht die Nutzung des Motorrads. und der Kauf ist ja komplett abgeschlossen, da spielt es keine Rolle, ob und wie lange das Motorrad nach dem Kauf noch genutzt werden kann.
wird ein neues Motorrad gekauft, wird von der Versicherung auch die Mehrwert(Umsatz)steuer bezahlt.
Ist man durch den Unfall nicht mehr in der Lage, Motorrad zu fahren dann wird ein RA sicherlich auch irgendwelches Schmerzensgeld von der Versicherung verlangen (können), so dass unter dem Strich kein finanzieller Verlust für den Verunfallten entsteht.

Muss man alles nicht gut finden. ich finde es auch nicht gut. Nachvollziehen kann ich es aber schon
 
Eckart

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Nachvollziehen kann ich es aber schon
Aber ich nicht mit Deiner Argumentation.
der Kauf ist ja komplett abgeschlossen, da spielt es keine Rolle, ob und wie lange das Motorrad nach dem Kauf noch genutzt werden kann.
Auf diesen Standpunkt stellt sich nicht nur der Staat, der Verkäufer wird sich - zu Recht - auch auf diesen Standpunkt stellen.
Es geht ja nicht um die Frage einer Steuererstattung vom Staat, sondern darum, welche Aufwendungen zur Beschaffung des Fahrzeugs die Versicherung erstatten muss (oder sollte), wobei Kaufpreis und Steuer ja nicht unbedingt alle sein müssen.
 
Matti63

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Erstmal danke an alle , die sich dem Thema widmen . Pro und kontra ziehen sich durch die Diskussion. Für mich ein Zeichen , dass ich nicht mit dem Unrechtsstaates alleine da stehe .

nun kommt es noch besser : meine 1250 GS war gerade 3 Wochen mit 600 km auf der Uhr . Die Versicherung will nicht den Neuwert zur Berechnung stellen , wobei die Rechtsprechung eindeutig sagt , dass ein Fahrzeug als Neu zu bewerten ist , wenn es Max 4 Wochen zugelassen war oder Max 1000 km auf der Uhr .

somit versucht die Versicherungen mir nun von mobile ausgedruckte Hinweise zu geben , was vergleichbare bzw mit der Laufleistung aktuell wert sind .

nur kaufe ich solches , habe ich eins aus erster Hand und auch nicht mein Wunsch bzw Tripel Black .

das werde ich der Anwältin am Donnerstag auch vermitteln , dass nach Neuwert abgerecht werden soll . Es reicht schon das dicke minus aus der Mwst …

die Reise geht weiter und wird sicher noch Monate andauern .

Versicherungen sind nur solange gut , wenn du schön deine Beiträge zahlst .

aber das Schmerzensgeld wird noch eine Welle schlagen , da die Genesung noch ca 6-12 Monate in Anspruch nimmt . Ein kleiner- wenn auch schmerzhafter Trost .

lg Matti
 
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