FlowRider
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Bitte gerne Updates.
Poah, schlauer wie eine Versicherung. Respekt....Falls du kein neues Motorrad willst, dann schau doch, ob du dich mit jemanden zusammen tust um dann für denjenigen ein neues Motorrad zu bestellen. Er sucht aus, du bestellst und verkaufst dann ohne Zulassung nach Lieferung sofort weiter. Es könnte dann ggf auch das Nachfolgemodell sein.
........ in welchem Land lebst du denn ............Falls du kein neues Motorrad willst, dann schau doch, ob du dich mit jemanden zusammen tust um dann für denjenigen ein neues Motorrad zu bestellen. Er sucht aus, du bestellst und verkaufst dann ohne Zulassung nach Lieferung sofort weiter. Es könnte dann ggf auch das Nachfolgemodell sein.
Weil es so im Gesetz steht. Punkt, aus, Ende basta:Das Schreiben habe ich erst heute bekommen beziehungsweise Duplikat von der Anwältin. Mit der muss ich nächste Woche mal darüber sprechen. Aber mir ist das nicht schlüssig, warum die von mir gezahlte Mehrwertsteuer vor wenigen Wochen nicht erstattet wird. Somit sind über 3000 € verschenkt.
Und wer zahlt diese mir zurück?
Der gesunde Menschenverstand sagt mir: das ist unmöglich, dass ich vor vier Wochen noch 22.800 € bezahlt habe und nun nur noch 18.000 paar zerquetschte wieder bekomme
Schreib dir deine Fragen vorher auf.und morgen habe ich ein Gespräch mit der Anwältin.
Ich finde die Idee von "zyklotrop" jetzt nicht soooo blöd. Wo steht in dem Gesetz das ich das Fahrzeug auf mich zulassen muss?Weil es so im Gesetz steht. Punkt, aus, Ende basta:
Ich würde so eine Überlegung mit der Anwältin vorher abstimmen.Erwerben ohne Zulassung und Weiterverkauf ist zumindest theoretisch eine Möglichkeit.
das steht grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen! Also Vorsicht an der Bahnsteigkante.Ich finde die Idee von "zyklotrop" jetzt nicht soooo blöd. Wo steht in dem Gesetz das ich das Fahrzeug auf mich zulassen muss?
Du musst in so einem Fall das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf dich zugelassen haben, bevor du es verkaufst.Erleuchtet mich Unwürdigen
'n Abend, Bernd,das steht grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen! Also Vorsicht an der Bahnsteigkante.
Das Neufahrzeug muss - grundsätzlich - auf den gleichen Halter zugelassen werden.
OK. Diesen hatte ich im Sinn. Aber hier handelt es sich nicht um einen Kaskoschaden. Auf jeden Fall vorher erkundigen. Ich würde das immer auch bei meiner Versicherung machen. Die wissen das am besten und waren bisher immer ehrlich und eher großzügig.Bei einem Kaskoschaden ist aber die Zulassung auf den selben Halter erforderlich.
'n Abend,Hier sicher nicht so wichtig, aber es gibt ja auch andere unverschuldete Unfälle, wo sich die gegnerische Assekuranz ggf. europaweit , deutliche höhere Angebote aus der Restwertbörse holt, die man dann akzeptieren muss, im Rahmen der Schadenminderungspflicht. Hier kann es deutliche Gebotsunterschiede zu lokalen Börsen geben.
das geht auch dem Schreiben der Versicherung hervor .'n Abend,
bei Kaskoschäden kann das sein, aber bei Haftpflichtschäden wurde schon vielfach ausgeurteilt, dass der Geschädigte nur Angebote von regionalen Bietern annehmen muss. So steht es auch zumeist im Gutachten, dass der Restwert regional ermittelt wurde.
Hier sicher nicht so wichtig, aber es gibt ja auch andere unverschuldete Unfälle, wo sich die gegnerische Assekuranz ggf. europaweit , deutliche höhere Angebote aus der Restwertbörse holt, die man dann akzeptieren muss, im Rahmen der Schadenminderungspflicht. Hier kann es deutliche Gebotsunterschiede zu lokalen Börsen geben.
'n Abend,
bei Kaskoschäden kann das sein, aber bei Haftpflichtschäden wurde schon vielfach ausgeurteilt, dass der Geschädigte nur Angebote von regionalen Bietern annehmen muss. So steht es auch zumeist im Gutachten, dass der Restwert regional ermittelt wurde.