AxelF
Das eine Versicherung immer versucht, die Zahlungen klein zu halten, liegt natürlich in der Natur der Sache. Erstens haben die täglich nicht nur einen Schaden, das summiert sich. Und zweitens kassieren die jährlich vom VN vielleicht nur 500 Euro in der Haftpflicht, dürfen jetzt aber (zumindest in diesem Fall) mal 20k+ abdrücken... das funktioniert nur, wenn möglichst wenig passiert und dann auch nicht so teuer wird...
Ansonsten ist es für mich ganz verständlich:
Neufahrzeug ist verunfallt.
Versicherung zahlt
a) den vollen Neupreis inkl. MwSt. bei Kauf eines Neufahrzeugs
b) den Wiederbeschaffungswert (mit MwSt, zumindest anteilig) für ein (annähernd) gleichwertiges (Fast-)Neufahrzeug
c) den Neu-/Wiederbeschaffungswert (Warenwert) OHNE MwSt. wenn eben nichts gekauft wird.
Das ist vielleicht nicht schön, aber vermutlich auch rechtlich nicht anders lösbar. Man hat zwar die MwSt. beim ursprünglichen Kauf bezahlt, aber jetzt eben nur eine Entschädigung über den Warenwert (=Nettopreis) zu zahlen, auf die keine MwSt. fällig wird.
Ansonsten ist es für mich ganz verständlich:
Neufahrzeug ist verunfallt.
Versicherung zahlt
a) den vollen Neupreis inkl. MwSt. bei Kauf eines Neufahrzeugs
b) den Wiederbeschaffungswert (mit MwSt, zumindest anteilig) für ein (annähernd) gleichwertiges (Fast-)Neufahrzeug
c) den Neu-/Wiederbeschaffungswert (Warenwert) OHNE MwSt. wenn eben nichts gekauft wird.
Das ist vielleicht nicht schön, aber vermutlich auch rechtlich nicht anders lösbar. Man hat zwar die MwSt. beim ursprünglichen Kauf bezahlt, aber jetzt eben nur eine Entschädigung über den Warenwert (=Nettopreis) zu zahlen, auf die keine MwSt. fällig wird.