Verbot Hells Angels / Bandidos

Diskutiere Verbot Hells Angels / Bandidos im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich glaube es gibt ganz andere die im seriösen Kleid agieren und nicht verboten oder weggesperrt werden,als eine minderheit die voraus verurteilt...
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platinus

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Ich glaube es gibt ganz andere die im seriösen Kleid agieren und nicht verboten oder weggesperrt werden,als eine minderheit die voraus verurteilt werden.Wo sind die Stasigetreuen und nicht verbesserlichen nazis?
 
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Baumbart

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Wer hier in der Runde würde genau so handeln? Es gröhlt und wummert einer an der Tür und ich schieße ohne Vorwarnung in Kopfhöhe auf die Tür?
 
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Mortenhh

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Ich glaube es gibt ganz andere die im seriösen Kleid agieren und nicht verboten oder weggesperrt werden,als eine minderheit die voraus verurteilt werden.Wo sind die Stasigetreuen und nicht verbesserlichen nazis?
Soweit mir bekannt gibt es die Stasie nicht mehr.
Die Stasi gehörte zu einem anderen Staat (DDR) und in diesem Staat ist die Stasi mehr als nur Rechtskonform gewesen.

Oder sollen Deutsche Gerichte sich nun auch noch über die Gesetze anderer Länder stellen und Urteilen?
Auf der Guantanamo Bay Naval Base, also auf US Amerikanischen Boden, wird gefoltert, müssen alle Beteiligten und Verantwortlichen nun von einem Deutschen Gericht in Abwesenheit verurteilt werden weil Folter bei uns Verboten ist?

Nazis sind zwar schei..., aber in der BRD ist zum Glück eine Politische Gesinnung nicht Strafbar.


@Uli G

Deine Sympathie für die Mitglieder dieser "Rocker" Clubs ist ja nichts neues und somit ist dieses Urteil natürlich ganz nach deinem Geschmack.
Ich glaube aber auch nicht, sofern es zu einem gegenteiligen Urteil gekommen wäre, das du dich da anders äussern würdest.

Ein kleiner Zwischenruf:
(Ich Persönlich habe chronisch etwas gegen jegliche Form von Vereins- und Clubmeierei, egal ob Dackelzüchter-, Blumentopfsamler-, Nasenbohrer- oder Motorradverein/Club.
In meinen Augen die grössten Spießer die es gibt,
mit ihrer meist selbstgebastelten kleinen Welt und zurecht geschobenen Moral).



Dieses Urteil ist aber nun einmal gesprochenes Recht und muss somit akzeptiert werden, egal ob es gefühlt Nachvollziehbar ist.


Zitat von Uli G.

In der Öffentlichkeit getätigte Äußerungen wie...
sind durchaus geeignet, Rechtsorgane auf den Plan zu rufen (o. sie anzurufen, wenn man sich denn betroffen fühlt).
Ich schätze, etwa einer der §§185/186/187 wäre geeignet.


Dies grenzt schon an Lächerlichkeit find ich!


Weder Beleidigung, üble Nachrede noch Verleumdung dürften hier rechtlich greifen, da keine konkrete Person Namentlich beleidigt wurde und eine gesamte Gruppe nicht beleidigt werden kann.
Jeder Jurastudent im ersten Semester würde da entweder ein Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch erzielen.

Das beste Beispiel ist hierfür die Aussage „Soldaten sind Mörder“, hier gab es zahlreiche Verfahren bis hin zum Verfassungsgericht zuletzt 1994, die alle mit Straffreiheit endeten.

Die Meinungsfreiheit (Artikel 5 des GG) des einzelnen ist hier gewichtiger und
es gibt keinen Ehrenschutz für Gruppen oder Institutionen!


Zum Glück gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle, sonst hätten wir bald ganz viele erschossene Briefträger und anschliessend lauter Freisprüche für die Schützen.
 
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Mortenhh

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Wer hier in der Runde würde genau so handeln? Es gröhlt und wummert einer an der Tür und ich schieße ohne Vorwarnung in Kopfhöhe auf die Tür?
Ich könnte mit der Erbsenpistole meines Sohnes schießen, was vermutlich keine besondere Wirkung haben wird.
Mir kommt weder legal noch illegal eine Schusswaffe ins Haus, wozu auch, ich bin weder Paranoid noch Suizid veranlagt.
 
MARKUS99

MARKUS99

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Dann erfreue dich demnächst auch daran wenn die Politik mit Absicht geltendes Recht bricht. Macht ja nichts wenn jene die von uns Einhaltung der Rechte einfordern sie selbst brechen.

Leute wie du fordern unterschwellig das Straftäter keinen Anspruch auf Rechte haben, das sind Methoden die man von totalitären Staaten kennt. Mit solchen Methoden sind wir als Staat mit Grundrechten nicht dahin gekommen wo wir jetzt sind.


Auch wenn es dir nicht passt, der Mann ist kein Mörder. Auch im ersten Urteil des Landgerichts wurde er nicht wegen Mordes verurteilt sondern wegen Totschlag und das ist ein himmelweiter Unterschied.
Für dich wahrscheinlich nicht, aber das spielt keine Rolle.
Du siehst da etwas falsch! Meiner Meinung nach hätte jeder Schwerverbrecher bei dessen Vergehen anderen Menschen Schaden zugefügt wurde, sofort nach der Verurteilung alle Rechte verloren, weil er zeigt das er die Grundrechte anderer auch ignoriert. Und das ist keine unterschwellige Botschaft sondern ganz offen meine Meinung!
Das der Angel in der Situation ist oder war, das ihm andere Verbrecher ans Leder wollten, hatte er doch selbst zu verantworten und nicht die Gesellschaft oder der Staat oder gar der Polizist der dabei sein Leben verlor.
 
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Trabbelju

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Wer hier in der Runde würde genau so handeln? Es gröhlt und wummert einer an der Tür und ich schieße ohne Vorwarnung in Kopfhöhe auf die Tür?
Du argumentierst unsachlich.
Die für den BGH bindend vom Landgericht festgestellten und nicht mehr veränderbaren Fakten waren, dass der Hells Angel überzeugt sein konnte, dass Mörder an der Tür waren.
Trotzdem betonte der BGH, dass man dann nicht einfach ohne Warnung drauflos ballern darf.
In diesem Fall hat der Hells Angel jedoch laut geschrien, und das wurde von der Polizei auch nicht anders dargestellt, "Verpisst Euch".
Das war eine eindeutige Warnung.
Der Polizei war auch bekannt, dass der Wohnungsinhaber eine Waffe hatte.
Trotzdem ignorierten sie die Warnung, gaben sich nicht als Polizei zu erkennen und versuchten weiterhin ungerührt ohne ein Wort zu sagen, die Tür aufzubrechen.
Die Polizei hatte bereits 2 von 3 Schlössern geöffnet.
Der BGH räumte ein, dass der Angeklagte nicht warten musste, bis auch das letzte Schloss geöffnet war, bevor er sich wehren durfte.

Jede andere Entscheidung als ein Freispruch wäre auf Grund des festgestellten Sachverhalts ein Skandal gewesen.
Wir wollen ja ein Rechtsstaat sein und da können wir wirklich schlecht verlangen, dass jemand nur weil er ein Hells Angel ist und er in vermeintlicher Notwehr jemand erschossen hat, der sich nicht als Polizist zu erkennen gegeben hat, nachdem er angerufen wurde, zu 9 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Einfach wegen des hohlen Bauchgefühls jemanden fast ein Jahrzehnt wegzusperren ist bei uns zum Glück nicht möglich.

Der eigentliche Skandal ist das unprofessionelle Vorgehen einer Spezialeinheit, die eigentlich für so auf der Hand liegende Situationen ausgebildet worden sein müsste.
Welche Folgen hatte der Vorgang eigentlich für den Einsatzleiter, der letztendlich für diesen tödlichen Ausgang verantwortlich war?
 
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Geronimo

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Du siehst da etwas falsch! Meiner Meinung nach hätte jeder Schwerverbrecher bei dessen Vergehen anderen Menschen Schaden zugefügt wurde, sofort nach der Verurteilung alle Rechte verloren, weil er zeigt das er die Grundrechte anderer auch ignoriert. Und das ist keine unterschwellige Botschaft sondern ganz offen meine Meinung!.
Mit sowas hatte ich gerechnet, nun weiss ich woran ich bei dir bin.

Schon mal über einen Zweitwohnsitz in Nordkorea oder Saudi Arabien nachgedacht ? Da handhabt man das so.
 
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Baumbart

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Du argumentierst unsachlich.
Die für den BGH bindend vom Landgericht festgestellten und nicht mehr veränderbaren Fakten waren, dass der Hells Angel überzeugt sein konnte, dass Mörder an der Tür waren.
Trotzdem betonte der BGH, dass man dann nicht einfach ohne Warnung drauflos ballern darf.
In diesem Fall hat der Hells Angel jedoch laut geschrien, und das wurde von der Polizei auch nicht anders dargestellt, "Verpisst Euch".
Das war eine eindeutige Warnung.
Also was hier unsachlich ist darüber kann man streiten. Wenn ich jedes mal wenn einer schreit Verpiss Dich anschließend mit einem Schusswaffenangriff rechnen muss prost Mahlzeit. Gilt das zukünftig für alle Waffenbesitzer? Reicht es also zukünftig wenn er 'verpissen Sie sich' ruft um anschließend straffrei den finalen Fangschuss zu setzen?
 
MARKUS99

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Mit sowas hatte ich gerechnet, nun weiss ich woran ich bei dir bin.

Schon mal über einen Zweitwohnsitz in Nordkorea oder Saudi Arabien nachgedacht ? Da handhabt man das so.

Wenn ich hier so lese dann glaub ich fast eine Werbebroschüre der 81er aufgerufen zu haben! Schlimm genug das sich solche Pfeifen vom Gesetz als unschuldig erklären lassen können. Was hier zum Teil als Errungenschaft unseres Rechtsstaats gepriesen wird ist nichts weiter als jedem Verbrecher ein Hintertürchen zu verschaffen um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Wenn man auf die Gesetze pocht muß man auch davon ausgehen das sich alle dran halten! Dann dürften weder Engel noch Banditen Waffen besitzen und Notwehr mit einer dieser Waffen ist schon Straftat an sich. Durch eine geschlossene Tür zu ballern weil man vorher einem anderen auch die Knarre ins Gesicht gedrückt hat, hat doch mit Notwehr nichts mehr zu tun. Das ist einfach ein Schisser der aus Angst abgedrückt hat!
 
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Mortenhh

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Du siehst da etwas falsch! Meiner Meinung nach hätte jeder Schwerverbrecher bei dessen Vergehen anderen Menschen Schaden zugefügt wurde, sofort nach der Verurteilung alle Rechte verloren, weil er zeigt das er die Grundrechte anderer auch ignoriert. Und das ist keine unterschwellige Botschaft sondern ganz offen meine Meinung!
Das der Angel in der Situation ist oder war, das ihm andere Verbrecher ans Leder wollten, hatte er doch selbst zu verantworten und nicht die Gesellschaft oder der Staat oder gar der Polizist der dabei sein Leben verlor.

Mir richten sich immer die Nackenhaare auf sofern ich so etwas lese, aber zum Glück gelten die Gesetze für alle Menschen gleich!

Es gibt aber bestimmt Menschen, die würden deine Meinung schon bei Geschwindigkeitsverstößen richtig finden.

Aber es soll mal eine Zeit gegeben haben, da wäre man mit deiner Meinung ganze vorne dabei gewesen.


Lasst uns die Scharia einführen, da darf auch mal gesteinigt werden und die Scharia unterteilt Menschen in verschiedene rechtliche Kategorien.
 
MARKUS99

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Mir richten sich immer die Nackenhaare auf sofern ich so etwas lese, aber zum Glück gelten die Gesetze für alle Menschen gleich!

Es gibt aber bestimmt Menschen, die würden deine Meinung schon bei Geschwindigkeitsverstößen richtig finden.

Aber es soll mal eine Zeit gegeben haben, da wäre man mit deiner Meinung ganze vorne dabei gewesen.


Lasst uns die Scharia einführen, da darf auch mal gesteinigt werden und die Scharia unterteilt Menschen in verschiedene rechtliche Kategorien.
Und ich finde zum kotzen das Menschen wir du ständig alle Gesetztze in den Himmel heben auch wenn sie augenscheinlich missbraucht werden.
Was das Thema mit der Scharia zu tun hat oder mit der anderen Zeit in der meine Meinung ganz forne war, darfst du mir aber gerne nochmal erklären!
Ich sehe das ein Verbrecher aus Angst vor anderen Verbrechern einen Polizisten erschossen hat.
In meinem Rechtsempfinden hat er dafür gerade zu stehen und sonst nichts.

Und auch der Vergleich mit einem Verkehrsverstoß ist völlig deplatziert.
 
Kuhjote

Kuhjote

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R 1200 GS 06 nix MÜ,TÜ,LC einfach nur so
Recht so?

Rechtsstaat ... einverstanden.
Fehlverhalten des SEK ... scheint so.
Freispruch wegen Notwehr ... na gut.
Entlassung aus der U-Haft ????... verstehe ich nicht.
Was ist denn aus den anderen Vorwürfen geworden? Nötigung, Räuberische Erpressung. Da käme dann jetzt auch noch "Illegaler Waffenbesitz" dazu.
Ich kenne einen braven Bürger ohne jegliche Vorstrafe, den haben sie in den Knast gesteckt weil er seiner böswilligen Ex-Frau den Fahrzeugbrief für sein eigenes Auto nicht ausgehändigt hat. Gerichtsbeschluß ... Fristablauf ... Handschellen und ... Beugehaft bis er dann nach einer Woche eingeknickt ist. Das war im letzten Jahr. Rechtsstaat eben. Aber wenn man keine Kohle für einen cleveren Anwalt hat ...?
 
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Trabbelju

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Also was hier unsachlich ist darüber kann man streiten. Wenn ich jedes mal wenn einer schreit Verpiss Dich anschließend mit einem Schusswaffenangriff rechnen muss prost Mahlzeit.
So war es doch gar nicht.
Die Polizei hat geschwiegen, sich nicht als Polizei zu erkennen gegeben.
Das war wohl der Kardinalsfehler vom SEK.


Gilt das zukünftig für alle Waffenbesitzer?
Was soll so eine rhetorische Frage ?
Auch die Polizei ist an Recht und Gesetz gebunden.


Reicht es also zukünftig wenn er 'verpissen Sie sich' ruft um anschließend straffrei den finalen Fangschuss zu setzen?
Du ignorierst offensichtlich die vom SEK gemachten Fehler.
Dieser Tod war vermeidbar, und es gefällt mir auch nicht.
Wenn er weiß, wen er vor der Tür hat, und trotzdem ballert, ist er dran.
 
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Trabbelju

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Ich sehe das ein Verbrecher aus Angst vor anderen Verbrechern einen Polizisten erschossen hat.
In meinem Rechtsempfinden hat er dafür gerade zu stehen und sonst nichts.
Erkläre doch bitte mal, über welche weitergehenden Informationen du verfügst, um den Hells Angel als Verbrecher bezeichnen zu können.

Der legale Besitz einer Waffe ist nicht mit schweren Vorstrafen in Einklang zu bringen. Demnach handelte es sich nur um einen mitmaßlichen Tatverdächtigen, dem nach meinen Informationen Zuhälterei vorgeworfen wurde.
Eine Person gilt in der Bundesrepublik Deutschland erst dann als Straftäter, wenn ihr vor Gericht eine Straftat nachgewiesen wurde.
Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.

Stell dir vor, du wärst legaler Waffenbesitzer und würdest von B mit dem Tode bedroht.
Würdest du, wenn eine unbekannte Person versucht, in deine Wohnung einzubrechen, sich nicht legitimiert und nicht auf Licht und Anruf reagiert, bereits zwei deiner drei Schlößer aufgebrochen hat und im Begriff ist, das dritte Schloß zu knacken, nicht zur Waffe greifen und schießen ?
 
Alex Mayer

Alex Mayer

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auf der rauen Alb am höchsten Berg
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R 1200 GS LC "Lotte"
Gehts in dem Thread eigentlich noch ums Motorradfahren in irgendeiner Form?
Mit der Frage bin ich auch schon wieder raus und lass Euch weiter juristisch moralisch ethisch... weiterschwurbeln ;)
Und Ihr könnt Euch die hier virtuell die Köpfe einhauen, ändern tut sich deswegen nix.
 
HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Urteile sind immer abhängig vom Richter....denn Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei ganz verschiedene Dinge

Dieses Frau hat nicht Recht bekommen, man hat Ihr augrund der Gutachter nicht gelaubt
http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/esslingen/kreisesslingen/Artikel805286.cfm


Morgen fahr ich einen Menschen tot, der mir ins Auto gelaufen ist und ich nichts aber gar nichts dafür konnte...
ich würde sitzen und spätestens nach der Verhandlung dafür gerade stehen müssen....


diejenigen die den Rechtsstaat und das Gesetz so hervorheben ..... bitte jetzt nicht als persönlichen Angriff sehen..... aber genau die würden das Gesetz Gsetz sein lassen wenn sie persönlich betroffen wären...zuminderts würden sie das Gesetz nicht mehr so verteidigen wie jetzt....

und diejenige die solche Typen wie den schießwütigen HA im Knast und Verurteilt sehen wollen unterstelle ich einfach mal ein natürliches menschliches Rechtempfinden aus dem Bauch raus....

und bei manchen lese ich heraus, dass sie nicht das Gesetz sonders eigentlich den HA als Mensch darstellen wollen, da sie bestimmt auch so einen Typen in ihren Bekanntheitskreis haben...und das ist bestimmt ein ganz lieber.......
was er nebenher so macht das ich doch nicht.... :mad:


muss dazu schreiben, dass ich mir eigentlich geschworen habe nichts mehr in dem Thread zu schreiben..bin mir aber insofern Untreu geworden
wenn ich hier lese wie Ungerecht der HA dann doch von all den bösen BMW-Fahrern behandelt wird....:(
mich wundert gar nichts mehr was ich Tagtäglich auf den Schulhöfen erlebe wenn die Alten schon so ein Denken haben.. es gibt für alles eine Ausrede
 
Zuletzt bearbeitet:
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Geronimo

Gast
diejenigen die den Rechtsstaat und das Gesetz so hervorheben ..... bitte jetzt nicht als persönlichen Angriff sehen..... aber genau die würden das Gesetz Gsetz sein lassen wenn sie persönlich betroffen wären...zuminderts würden sie das Gesetz nicht mehr so verteidigen wie jetzt....
Wenn du das meinst...

grüße,
Jürgen
 
MARKUS99

MARKUS99

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Erkläre doch bitte mal, über welche weitergehenden Informationen du verfügst, um den Hells Angel als Verbrecher bezeichnen zu können.

Der legale Besitz einer Waffe ist nicht mit schweren Vorstrafen in Einklang zu bringen. Demnach handelte es sich nur um einen mitmaßlichen Tatverdächtigen, dem nach meinen Informationen Zuhälterei vorgeworfen wurde.
Eine Person gilt in der Bundesrepublik Deutschland erst dann als Straftäter, wenn ihr vor Gericht eine Straftat nachgewiesen wurde.
Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.

Stell dir vor, du wärst legaler Waffenbesitzer und würdest von B mit dem Tode bedroht.
Würdest du, wenn eine unbekannte Person versucht, in deine Wohnung einzubrechen, sich nicht legitimiert und nicht auf Licht und Anruf reagiert, bereits zwei deiner drei Schlößer aufgebrochen hat und im Begriff ist, das dritte Schloß zu knacken, nicht zur Waffe greifen und schießen ?

Im Ernst?
Die Antwort ist, ich verhalte mich so das es zu diesem Szenario nie kommen wird!
Für mich ist die Tatsache das der Type sich von seines Gleichen bedroht fühlt, Grund genug für eine gesicherte Annahme. Du kannst die Fehler der Polizisten so lange anführen wie du willst, Fehler macht jeder mal. Dafür zu sterben ist extrem überzogen und den Schützen frei zu lassen ebenso!:(
 
V

vierventilboxer

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25.10.2011
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89407
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R1100S, 450EXC, SB6
Rechtsstaat ... einverstanden.
Fehlverhalten des SEK ... scheint so.
Freispruch wegen Notwehr ... na gut.
Entlassung aus der U-Haft ????... verstehe ich nicht.
Was ist denn aus den anderen Vorwürfen geworden? Nötigung, Räuberische Erpressung. Da käme dann jetzt auch noch "Illegaler Waffenbesitz" dazu.
Ich kenne einen braven Bürger ohne jegliche Vorstrafe, den haben sie in den Knast gesteckt weil er seiner böswilligen Ex-Frau den Fahrzeugbrief für sein eigenes Auto nicht ausgehändigt hat. Gerichtsbeschluß ... Fristablauf ... Handschellen und ... Beugehaft bis er dann nach einer Woche eingeknickt ist. Das war im letzten Jahr. Rechtsstaat eben. Aber wenn man keine Kohle für einen cleveren Anwalt hat ...?
Es empfiehlt sich von solchen Leuten schlicht (von Anfang an) Abstand zu nehmen.
Dann ist die Gefahr geringer dass einem etwas passiert.
So verhält sich auch die Polizei.
Weit über 90% der Beamten sind nicht in den Dienst getreten um anderen zu helfen sondern weil sie für sich selbst Vorteile suchen.
Dass es diese Tage in A einen "getroffen" hat ist Berufsrisiko.
Dafür verspüre ich auch kein Mitleid.
Da es schlussendlich immer nur ums Geld geht sieht man auch daran wie von staatswegen gehandelt wird. Gibt es etwas abzugraben wird gehandelt, wird´s brenzlig drückt man ein Auge zu oder schaut gleich ganz weg.
Solange sich die Polizei nur um irgendwelche Verkehrssünder oder Familienstreitigkeiten kümmert anstatt Kriminelle einzubuchten wird sich daran auch nichts ändern. Aber was will man auch von dermaßen vielen verweichlichten Staatsangehörigen erwarten (Zivilisten sowie auch Beamten)? Anstatt zu handeln wird ignoriert. Und am Ende fragt sich jeder wieder wie es dazu hat kommen können. Immer die selbe Leier....

Gruß Peter
 
Thema:

Verbot Hells Angels / Bandidos

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