Mit Verlaub, das ist Quatsch. Eigentümer der AG sind die Aktionäre, nicht persönlich haftende Privatleute.Darum ist das ja auch eine Kapital- und keine Personengesellschaft.
Und eine Bank verlangt vor Kreditvergabe in der Regel auch einen entsprechenden Geschäftsplan zur Risikoabschätzung.
Warum sollten die? Die GmbH-Eigentümer haben lediglich ein Unternehmen gekauft.
Und obwohl da eine Namensähnlichkeit besteht, nämlich Touratech GmbH statt Touratech AG, ist die jetzige GmbH ein rechtlich völlig neues Unternehmen, natürlich auch nicht mit den Altschulden der AG behaftet.
Die Beibehaltung des Namensbestandteiles "Touratech" wird wohl eher aus strategischen/marketingtechnischen Gründen erfolgt sein, man hätte die GmbH auch komplett anders benennen können.
Oh weh, da passt aber einiges nicht.
Warum sollte eine Bank bzgl. Ihres Darlehens in ein größeres Risiko gehen, nur weil der Darlehensnehmer eine AG ist. Davon, dass es Aktionäre gibt kann sich ein Darlehensgeber nix kaufen. Besicherungen von Darlehen können auf verschiedene Arten erfolgen, und es kommt auch nicht selten vor, dass Banken ein Objekt etwas zu optimistisch einschätzen und im Einzelfall auf einen größeren Verlust sitzen bleiben.
Aber nur weil Touratech eine AG war lässt sich nix über die Besicherungssituation ableiten.
Aber das www hält vieles parat, sofern man weiß, wo man suchen muss, z.B.
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Hier kann man nach Touratech suchen, und man findet Informationen zum Jahresabschluss 2015. Dort steht drin:
Es ergibt sich eine geringe Anlageintensität durch die Anmietung der Grundstücke und Gebäude vom Besitzunternehmen TT Besitz GmbH & Co. KG (vormals H.Schwarz und J.Schanz Grundstücks-GbR) und der anlageneutralen Leasingfinanzierung.
=> Touratech AG hat zumindest im Wesentlichen die Immobilien gemietet (völlig üblich)
Unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de findet man dann:
Gefundene Insolvenzverfahren:
2017-11-02
- TT Besitz GmbH & Co. KG, Niedereschach, 1 IN 95/17, Registergericht Freiburg, HRA 704412
2017-08-14
- TT Besitz GmbH & Co. KG, Niedereschach, 1 IN 95/17, Registergericht Freiburg, HRA 704412
da steht dann z.B. drin:
Insolvenz–Bekanntmachung
1 IN 95/17|In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TT Besitz GmbH & Co. KG, Auf dem Zimmermann 7-9, 78078 Niedereschach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TT Verwaltungs-GmbH, Auf dem Zimmermann 7-9, 78078 Niedereschach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Schanz und Herbert Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br., Register-Nr.: HRA 704412- Schuldnerin -|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2017 um 09.00 Uhr eröffnet. Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens sind durch die vorhandene freie Masse gedeckt.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger LeichtlePaulinenstraße 41, 70178 StuttgartTelefon: 0711 238890
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.12.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 21.12.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und DatumUhrzeitZimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 16.01.201810:30 UhrSitzungssaal 2, 2. OG, Niedere Straße 94, Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Hinweiseie Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und DatumUhrzeitZimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 16.01.201810:30 UhrSitzungssaal 2, 2. OG, Niedere Straße 94, Amtsgericht Villingen-Schwenningen
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Natürlich geht das "Vermietungsunternehmen" auch pleite, wenn der Mieter nichts mehr bezahlt.
Namensrechte:
Der Kern der Investition! Hast du eine Vorstellung, wie viel Aufwand und Kosten erforderlich sind, bis ein Fantasiebegriff so bekannt ist wie Touratech und eine große Zahl von Motorradfahrern damit verbindet, dass man dort Motorradzubehör bekommt?
sehe ich auch so. Betrug ist natürlich Quatsch. Die Firma ging insolvent und es bleiben einige Leute (Handwerker, Lieferanten) auf ihren Kosten sitzen, das sind Geschädigte, aber nicht Betrogene
Naja, ohne irgendeine Kenntnis zu Touratech:
Wer Vorkasse nimmt obwohl er ziemlich oder ganz sicher nicht mehr wird liefern können ist ein Betrüger, und den Betrogenen kann man dann aber auch als Geschädigten bezeichnen...