Hallo zusammen,
falls es Euch interessiert, findet Ihr im folgenden die Frage beantwortet, warum das Land Tirol für das Fahrverbot das Standgeräusch als Kriterium genommen hat. Diese Information habe ich aus der Antwort auf meine E-Mail, die ich an die Landesregierung Tirol zum Fahrverbot geschickt hatte:
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Warum Nahfeldpegel und nicht Fahrgeräusch?
Die eigentliche Herleitung, wie der Nahfeldpegel und der Grenzwert dazu gebildet wurden, erfolgte in getrennten Gutachten zur Verordnung aus technischer und lärmmedizinischer Sicht.
Die Argumentation der Verwendung des Nahfeldpegels (Standgeräusches) liegt in der Methodik des Typprüfverfahrens. Der Vorbeifahrtspegel aller seit geraumer Zeit zugelassenen Motorräder überschreitet einen bestimmten Wert (80 dB) nicht. Obwohl dieser Wert von den Motorrädern eingehalten wird weisen diese einen höchst divergierende Nahfeldpegel auf. Die Geräusche, wie sie im Nahfeld gekennzeichnet sind, entwickeln sich genau in jenen Situationen, wo durch starke Beschleunigungsvorgänge nicht mehr jene Fahrweise abgebildet wird, wie sie im Typprüfverfahren bei der Vorbeifahrtsmessung zu Grunde liegt. Genau dies Vorgänge führen aber bei den Betroffenen in einem hohen Prozentsatz zu Störwirkungen.
Aber Sie haben vollkommen Recht, natürlich ist das ein Hilfskonstrukt und natürlich muss man sich für ein geändertes Typisierungsverfahren einsetzen. Das machen wir auch. Jedoch sind wir EU-Rechtlich ein eher bescheidener Player und da muss man manchmal zu Hebeln greifen."
Das kann ich nachvollziehen. Wenn die Motorradhersteller nicht kooperativ sind, dann wird man zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen und ich befürchte, immer mehr Alpenstraßen werden für uns Motorradfahrer in Zukunft gesperrt sein.