Damit auch der letzte versteht was jetzt passiert.
Still heimlich und ohne großes Aufsehen ist der 28.05.2021 der Tag der die Verbote einläutet
Hier der Wortlaut der Drucksache:
1.Artikel 1 wird wie folgt geändert: a)In Nummer 6 wird § 6 wie folgt geändert: aa)Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4)„ Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden 1.
zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, 2.
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder 3.zum Schutz der Verbraucher.
Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8,
auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden 1.zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,2.für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder 3.für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.“ bb)Absatz 6 wird wie folgt geändert: aaa)In Satz 1 werden die Wörter „mit Absatz 4 Nummer 2 erlassen“ durch die Wörter „mit Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2 Nummer 1 erlassen“ ersetzt. bbb)In Satz 4 werden die Wörter „Absatz 4 Nummer 3“ durch die Wörter „Absatz 4 Satz 1 Nummer 3“ ersetzt. cc)Absatz 8 wird gestrichen. dd)Absatz 9 wird Absatz 8 und in den Nummern 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Absätzen 3 bis 8“ durch die Wörter „Absätzen 3 bis 7“ ersetzt. ee)Absatz 10 wird Absatz 9 und in Satz 1 werden nach den Wörtern „Absätzen 3 bis 6, kann“ die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates“ eingefügt.