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Gast 5187
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Nun bin ich überrascht.Aber eine Betriebserlaubnis als nichtig erklären wird wohl nicht möglich sein.
Von dieser Absicht habe ich bisher nirgends etwas gelesen.
Nun bin ich überrascht.Aber eine Betriebserlaubnis als nichtig erklären wird wohl nicht möglich sein.
, so betrifft es demnach nur (Serie) Motorräder mit Ösi Zulassung." Aktuell beträfen die Fahrverbote den Angaben zufolge rund sieben Prozent der in Österreich zugelassenen Motorräder. „Diese 4.400 lauten Motorräder erzeugen in Summe dieselbe Emission als Nahfeldpegel wie die restlichen circa 61.000 leiseren Motorräder“, so das amtliche Fazit.
Wenn man Aufgrund eines willkürlichen Wertes eine öffentliche Straße nicht befahren darf, ohne das der Nachweisgeführt wird, oder werden muss, dass dieser willkürlich gewählte Wert laut Zulassung auch erreicht wurde, so wird mit Sicherheit ein geltendes EU Recht gebrochen, hier würde ich mal anführen, weil hier die Gleichbehandlung der Gruppe aller Motorradfahrer fehlt. Das ist dann TAKATUKA Land.
Besser isses.
Ich geh jetzt Segeln, ganz leise.....
Wer also mit mit einem touristischen Motorrad welches 96dB Standgeräusch hat im 6. Gang mit 50km/h den Pass hinunter fährt, muss ab 10 Juni Strafe zahlen.
Wer sein Motorrad mit einem lauten Fahrgeräusch mit 12.000 U/min aus den Kurven heulen lässt kommt ungestraft davon?
JA! Solange sein akademisches Standgeräusch im Zulassungsschein 95dB unterschreitet.
Es ist ja anscheinend wirklich so, das man es hier einfach nicht verstehen will.Irgendwie ist es hier scheinbar schwer zu verstehen, dass sich auch die Schluchtenscheißer verpflichtet haben, das EU Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge anzuerkennen und es in Nationales Recht überführt-übernommen haben.
Ich weiß auch hier nicht, wo EU Recht gebrochen wird.Wenn man Aufgrund eines willkürlichen Wertes eine öffentliche Straße nicht befahren darf, ohne das der Nachweisgeführt wird, oder werden muss, dass dieser willkürlich gewählte Wert laut Zulassung auch erreicht wurde, so wird mit Sicherheit ein geltendes EU Recht gebrochen, hier würde ich mal anführen, weil hier die Gleichbehandlung der Gruppe aller Motorradfahrer fehlt. Das ist dann TAKATUKA Land.
Klar, der erhabene Deutsche muß sich natürlich gleich wieder über die Ösis setzen.Das ist dann TAKATUKA Land.
Ausprobieren, dann hast Gewissheit, wenn es teuer wird war es ja nicht so, und Du kannst Dich dann als Retter aller Motorradfahrer aufspielen und das einklagen.Und wenn ich den Wortlaut richtig lese. , so betrifft es demnach nur (Serie) Motorräder mit Ösi Zulassung.
Hatten wir schon:weil hier die Gleichbehandlung der Gruppe aller Motorradfahrer fehlt.
Und wenn ich den Wortlaut richtig lese. , so betrifft es demnach nur (Serie) Motorräder mit Ösi Zulassung.
Och nääää.....Klar, der erhabene Deutsche muß sich natürlich gleich wieder über die Ösis setzen.
Was ihm nicht passt kann nicht rechtens sein, und dann ist das natürlich Bananenrepublik.
Armselig ist das da:Och nääää.....
Jetzt wird's armselig.
Irgendwie ist es hier scheinbar schwer zu verstehen, dass sich auch die Schluchtenscheißer verpflichtet haben, das EU Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge anzuerkennen und es in Nationales Recht überführt-übernommen haben.
Das ist dann TAKATUKA Land.
Lewellyn, das ist nicht richtig, viele HÄTTEN sich eine leisere BMW gekauft, aber BMW Motorrad bietet (noch) niGS in der Richtung an.Es ist nicht so, dass BMW keine leisen Motorräder bauen kann. Die Kundschaft wollte nur keine.
Damit holst du kein lautes, am ESD manipuliertes Motorrad von der Straße.Fazit der ausgeklügelten Ösi Regel:
Wer also mit mit einem touristischen Motorrad welches 96dB Standgeräusch hat im 6. Gang mit 50km/h den Pass hinunter fährt, muss ab 10 Juni Strafe zahlen.
Wer sein Motorrad mit einem lauten Fahrgeräusch mit 12.000 U/min aus den Kurven heulen lässt kommt ungestraft davon?
JA! Solange sein akademisches Standgeräusch im Zulassungsschein 95dB unterschreitet.