So ist es richtig, und wenn sie alle anzeigen, alle Einspruch erheben, in die nächste Instanz gehen.....die Arbeit bei der Behörde muss auch jemand machen.
Ser's,
genau das ist der Sinn der Aktion.
Nur wenn der Behörde bekannt ist, dass etwas nicht im Sinne der Bürger/Allgemeinheit ist, kann (im Idealfall) ein Fehler behoben werden.
Ein kleines Beispiel:
Nehmen wir an, wir hätten eine Maschine, die eine systemimmanente Unzulänglichkeit aufweist. Der Hersteller bietet Support, der für alle an der Maschine arbeitenden frei zugänglich ist.
Diese Unzulänglichkeit führt dazu, dass ein Fehler täglich auftritt.
Einer der Mitarbeiter kann diesen Fehler aber selber beheben, und kann rasch eingreifen (weil dieser Mitarbeiter besonders geschickt und motiveirt ist und mehr kann als nur die Maschine bedienen).
Alle schimpfen auf den Hersteller, der so winen Quatsch liefert - aber keiner ruft den Herstellerservice an!!
Und woher soll der Hersteller jetzt wissen, dass eine Unzulänglichkeit existiert?
Mit anderen Worten: Ein System kann aus seinen Fehlern nur lernen, wenn diese bekannt gemacht werden.
Und mit der/den Behörde/n ist es genauso: Wenn niemand sagt, was falsch ist, wird die Behörde denken alles ist gut und nix ändern.
Folgerichtig muss man der Behörde die Unzulänglichkeiten zur Kenntnis bringen, und ein Weg ist der von mr aufgezeigte.
liebe Grüße
Wolfgang