Das kommt ganz darauf an, ob es sich um den Neubau bzw. einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges handelt, oder um die Zunahme des Verkehrslärms durch eine Zunahme des Verkehrs auf vorhandenen Verkehrswegen.
Beim Neubau bzw. einer wesentlichen Änderung ist das im § 41 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt, die Details dazu sind per Rechtsverordnung in der 16. BImSchV zu erlesen. Sofern §41 (2) BImSchG zum Tragen kommt (Unverhältnismäßigkeit) wird die Pflicht der Schallschutzmaßnahmen an den Verkehrswegen durch eine Schadenersatzpflicht in Bezug auf die bauliche Anlage ersetzt. Verantwortlich ist aber immer der Träger des Verkehrsweges, vorzugsweise durch Schallschutzmaßnahmen am Verkehrsweg oder durch Ersatz der Kosten für Schallschutzmaßnahmen an der baulichen Anlage.
Für bestehende Verkehrswege gibt es keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutz, statt dessen eine haushaltsrechtliche Ermächtigung, die "
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 ". Der Unterscheid zum BImSchG liegt darin, dass die Maßnahmen freiwillig sind und lediglich im Rahmen der vorhandenen (Haushalts-) Mittel durchgeführt werden
kann. Für die Sanierung gelten zudem andere (höhere) Beurteilungspegel.
Es gibt also neben der gesetzlichen Grundlage, dem Bundesimmissionsschutzgesetz (
BImSchG) noch die Verkehrslärmverordnung (
16. BImschV), die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung (
24. BImschV), die "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (
VLärmSchR 97) , das "
Nationale Nationales Verkehrslärmschutzpaket 1" (2007) und "
2" (2009) und dazu die EU-Geräuschverordnung (
VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 ).
Da sind gut und gerne über 1.000 Seiten, die sich intensiv mit dem Verkehrslärm beschäftigen und jedes denkbare Detail regeln. Der Grundgedanke ist immer der selbe: So lange sich die Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten, ist der Träger des Verkehrsweges in der Pflicht. Das hat etwas mit der grundgesetzlich verankerten Freiheit zu tun, ist aber wohl für einige sehr schwer zu verstehen.
Wer sich für die Anfänge der organisierten Wutbürger informieren will, der kann das mit der
Drucksache 17/4959. aus dem Jahre 2001. Da wird in einer "kleinen Anfrage" von Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner und weiterer Abgeordneter der Fraktion "Bündnis 90/die Grünen" der Grundstein gelegt, um die Freiheit der Bürger weiter einzuschränken. Und ich meine hier
nicht die Freiheit, mit "Brülltüten" durch die Gegend zu fahren. Das ist in den o.g. Verordnungen ausreichend geregelt...