Achso. Dann ist das mein Missverständnis. Und ich dachte, dass es gut wäre, komplett auf die Standgeräuschmessung zu verzichten, da eigentlich das Fahrgeräusch den nervenden Teil ausmacht?!
Sinn der beiden Geräuschwerte ist:
Im Zulassungsverfahren (Einzelabnahme oder für die erstmalige Erteilung einer BE für Serienfahrzeuge) -man spricht hier nicht von "bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge - wird ZUERST die Fahrgeräuschmessung absolviert. Hier gelten EG-gesetzliche Geräuschgrenzwerte. Abhängig von Fahrzeugart, Baujahr und.a. Es gelten Vorgaben zur Oberflächenbeschaffenheit und dem Umfeld der Prüfstrecke, Gangwahl, Anfangsgeschwindigkeit, Beschleunigungsstärke, Beschleunigungsstrecke und.a.
Das Gesamtpaket wird zu Recht kritisiert. Es bildet das Geräuschverhalten im Alltag nicht ansatzweise ab. Es ist viel zu lasch (niedriges Geschwindigkeits- und Beschleunigungsniveau) und ermöglicht den Herstellern Raum für "Anpassungen, sprich Tricksereien"
Dank EU und vielen mitwirkenden Köchen konnte bisher keine alltagsabbildende Messmethodik entwickelt und vorgeschrieben werden.
Dieses wenig geeignete Verfahren lässt sich bei Spontankontrollen der Polizei oder bei der HU (man spricht hier von "bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge) nicht einhalten und umsetzen, da alle Vorgaben vor Ort kaum erfüllen sind.
Deshalb wird noch im Zulassungsverfahren NACH erfolgreich absolvierter FAHR-Geräuschmessung noch die Standgeräuschmessung gemacht.
Hier braucht es keinen EG-Grenzwert. Der Nachweis der Gesetzeskonformität musste ja bereits zuvor mit der FG-Messung erbracht werden. Deshalb kommt es legal zu unterschiedlichen Werten im Fahrzeugschein. Willkürlich können die Hersteller keine Werte festsetzen.
Die beiden Werte entstehen als gemeinsames Paket für ein bestimmtes Fahrzeug oder einen Auspuff an einem Fahrzeug und dokumentiert dessen Zustand beim Zulassungsverfahren.
Bei der SG-Messung gelten eigene Vorschriften zu Prüfgelände, Drehzahl, Entfernung Mikrofon zum Auspuff usw.
Sinn ist es, für die spontane Nachkontrolle durch Polizei und bei der HU ein einfacheres Prozedere zu haben, um Geräuschveränderungen durch Verschleiß oder Manipulationen nachweisen zu können.
Die aufwändige FG-Messung ohne geeignete Prüfstrecke, sichere Geschwindigkeits- und Beschleunigungsermittlung ist nicht möglich. Die einfachen Anforderungen für die SG-Messung aber schon.
Belegte Tatsache ist leider, dass fast alle Zubehördämpfer mit EG-BE die ohnehin laxe FG-MESSUNG nicht schafften. Also eigentlich keine BE erhalten dürften. Die Serien-Standgeräuschwerte der verwendeten Basismotorräder halten sie aber ein. Warum die jeweiligen Genehmigungsbehörden die BE erteilen dürfte ihr Geheimnis bleiben.
Für die Polizei besteht die frustrierende Situation, dass sie auf der Strecke akustisch erkenn- und hörbar zu laute Fzg herausziehen. Die Standgeräuschmessung besteht das Fzg. Also hat er wenig Handhabe und lässt ihn weiterfahren.