Zitat aus diesem Artikel:
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Erschwerend kommt hinzu: Regelmäßige Produkttests der Redaktion MOTORRAD belegen, dass diese Nachrüstanlagen häufig höhere Fahrgeräuschpegel haben als erlaubt. Solche Schalldämpfer haben ihre Typgenehmigung meist im europäischen Ausland erhalten. Wie ist das möglich, wenn doch die Geräuschgrenzwerte in allen Ländern gelten? TÜV-Mann Philip Puls spricht von "Interpretationsspielräumen" der jeweiligen Genehmigungsbehörden. Andere Branchenkenner vermuten, dass bei den vorgeschriebenen Produktionskontrollen (COP = Conformity of Production) geschlampert wird. "
Diese Produkttests bei MOTORRAD finden/fanden seit ca. 1996 bis heute statt. Ich habe von Anfang an alle Testergebnisse gesammelt und von Anfang an zig-fach diese an das KBA und das Bundesministerium für Verkehr geschickt.
Nahezu ALLE Zubehöranlagen lagen - teilweise sehr sehr deutlich - über dem Grenzwert von 80 dB(A), während die in den jeweiligen Tests herangezogenen Serienanlagen diesen einhielten.
Nahezu alle im Fahrgeräusch zu lauten Zubehördämpfer waren bei den gleichen Tests bei den Standgeräuschmessungen im Bereich des Seriendämpfers bzw. im Toleranzbereich von 5 dB(A).
Alleine die getesteten einzelnen Exemplare füllen mittlerweise zig Seiten. Wenn man dann noch überlegt, wieviele dieser Exemplare zwischenzeitlich durch Kunden gekauft und genutzt werden.......
Also immer das gleiche Ergebnis:
- Fahrgeräusch (teilweise extrem) überschritten.
- Standgeräusch problemlos im legalen Bereich.
Und das ist seit 24 Jahren der Grund, warum die x-tausend Zubehördämpfer TÜV- und Polizeikontrollen unbeanstandet überstehen. Denn die aufwändige Fahrgeräuschmessung ist nur für das Zulassungsverfahren für die Erteilung des EG-Prüfzeichens vorgesehen. Nicht mehr, wenn das Teil mal im Verkehr ist.
Der Unterschied also:
- Klappenanlagen (wie bei der GS) erfüllen bei Nachkontrollen über die aufwändige Fahrgeräuschmessung (dank "intelligenter" Steuerung) die für das Zulassungsverfahren vorgegebenen gesetzlichen Bedingungen und sind legal. Ob sozialverträglich, sei dahingestellt. Darüber diskutieren wir uns hier die Finger blutig.
Und sie erfüllen damit auch automatisch die (gesetzlich nicht festgelegten Grenzwerte) für das Standgeräusch. Dieser Wert wird ja erst ermittelt/festgelegt, nachdem die Anlage die Fahrgeräuschmessung erfolgreich passiert hat.
- Zubehöranlagen erfüllen bei Nachkontrollen über die aufwändige Fahrgeräuschmessung die für das Zulassungsverfahren vorgegebenen gesetzlichen Bedingungen NICHT. Und erhalten das Genehmigungszeichen auf "fragwürdige" Weise. Für den unbedarften gutwilligen oder wissenden "nichtgutwilligen" Käufer sind sie legal.
Und weil sie die Grenzwerte (die sich aus den Serienwerten des benutzten Fahrzeugs ergeben) für die Standgeräuschmessung nicht überschreiten, können sie ohne Sorge vor Kontrollen benutzt werden.
Deshalb brauchen sich die Benutzer der unveränderten (Klappen-)Serienfahrzeuge nach meiner Meinung nach nicht zwingend Vorwürfe anhören - allenfalls, dass sie sich nicht davon abhalten ließen, dieses Fzg zu kaufen. Mangels individuellen Alternativen am Markt ist das halt so.
Anders sieht es für mich aus, wenn diese seit 25 Jahren bekannt zu lauten Zubehördämpfer extra erworben und angebaut werden.