coreboat
Als Deutscher wird er aus Deutschland nicht ausgeliefert. Man sollte dann aber schon ganz genau wissen, mit welchen Ländern die Schweiz ein Auslieferungsabkommen haben. In diesen Ländern sollte er sich nämlich auch nicht mehr kontrollieren lassen, sonst ---> Schweiz... so muß er halt nicht in den Knast, so lange er nicht mehr in die Schweiz geht und dabei ertappt wird. Vollstreckbar ist die Strafe im Ausland ja nicht.
Deutsche Gerichte sind übrigens auch knallhart, wenn bestimmte Straftatbestände erfüllt sind:
Illegale Autorennen: Raser sind Verbrecher, aber keine Mörder | ZEIT ONLINE