Franz Gans
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Du vielleicht als Werksangehoeriger?Btw. Du hast einen Kaufvertrag mit der BMW AG geschlossen und nicht mit Hinz und Kunz.
Nicht alles, was behauptet wird, stimmt auch, denn er (und insgesamt die meisten Besitzer von BMW-Motorraedern) hat seinen Vertrag mit einem Mitglied der BMW-Handelsorganisation geschlossen (und nicht direkt mit der BMW AG), das noch dazu hunderte von Kilometern von seinem Wohnort entfernt residiert.
Wie er es auch dreht und wendet, wird er auf das Entgegenkommen des fuer den verkaufenden Haendler in die Bresche springenden Haendlers / der Niederlassung angewiesen sein. Fuer eine angemssene Leihgebuehr kann das bestimmt funktionieren, aber fuer lau wahrscheinlich eher nicht.