m.a.r.t.i.n
Nur so zur Info:Ich hatte mich seinerzeit ebenfalls für diese Tour angemeldet.
Meine lt. AGB geleistete Anzahlung habe ich abgeschrieben ... falls sie "illegal" war, dürfte nur schon der Aufwand zum Ermitteln der effektiven Zahlungsempfänger immens sein. Ich nehme an, dass der obenerwähnte G. in Stuttgart entweder eine Phantasie-Bezeichnung oder ein "Strohmann" ist.
Nun ... aus finanziellem Schaden wird man klug. Und die von mir eingebrockte Suppe (fr)esse ich selbst aus ... zumal in den AGB zumindest klar stand, wie hoch die Stornogebühren sind.
Bruno
Die AGB der o.g. Firma dürfte erstens abmahnungsgefährdet sein, und zweitens nach deutschem Recht ungültig.
Je nach Höhe der angezahlten Summe, würde ich die Summe zurückfordern und mir den Rechtsweg vorbehallten, vor allem , weil ja offensichtlich auf ein deutsches Konto eingezahlt wurde.
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