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Gast 7673
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Alles relativ
Christian, siehe mein Post ( #5 in diesem Fred)
Christian, siehe mein Post ( #5 in diesem Fred)
Hallo Dirk,Christian, siehe mein Post ( #5 in diesem Fred)
bei dem einen oder anderen mit Topase usw usw...Hallo Dirk,
erst habe ich deinen kurzen Beitrag nicht verstanden, dann aber schon, als ich auch einen Blick auf die Überschrift getätigt habe... Obelix einem Lkw gleichzusetzen... oder so ähnlich tststs...
Hallo,
richtig so, absolut unverantwortlich ....
Nun zur Sache.
Ein Käufer muss sich die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen. Das bedeutet, dass die mutmaßliche Restlaufzeit des Fahrzeuges in Relation zum Kaufpreis und den gefahrenen km gesetzt wird. Bei hochwertigen Autos setze ich bis zu 300.000 km Laufleistung an, man braucht ja nur bei mobile schauen, wie viel km die Autos so drauf haben.
Berechnungsbeispiel für dich, je nach Alter des Fahrzeuges:
Zu erwarten: Insgesamt 200.000 km, also noch 92.000 km
Dein zu berücksichtigender Gesamtaufwand sagen wir mal 6500.- €
Gefahren bist du 7.000 km, also 7,61 % von 92.000 km
=> du mußt die 7,62 % von 6.500 km anrechnen lassen = 494, 57 €
mach mich nicht schwach! Auf jahrelangen Streit habe ich absolut keine Lust.... Ich hoffe mal für den Threatstarter, dass er mit dem , der wohl mittlerweile eher ein zu sein scheint, noch eine vernünftige Lösung ohne jahrelangen Rechtsstreit finden kann.
Welcher ist denn dein Händler gewesen?@palmstrollo: Es ist wohl nicht der gleiche Händler bei uns hier um die Ecke, der mich so Erfolgreich zur Konkurrenz getrieben hat?
Sein Umgang mit Kunden lässt mich immer wieder staunen warum der so groß ist....
Gruß
Mac
Overath, Kaltenbachmach mich nicht schwach! Auf jahrelangen Streit habe ich absolut keine Lust.
Alternativ würde ich die Karre mit der aktuellen Restgarantie von 9 Monaten verkaufen und nur noch den Differenzbetrag einklagen.
Welcher ist denn dein Händler gewesen?
Nö. Mit denen habe ich bislang nur gute Erfahrung.Overath, Kaltenbach
Die lieben Preimummarken-Anbieter.Overath, Kaltenbach
Ich habe seit 2011 eine SMT. Ziemlich zuverlässig und fährt sich genial. 26tkm seither ohne die geringsten Probleme....Die lieben Preimummarken-Anbieter.
Hast Du denn jetzt wenigstens eine guten Kürbis-Höker?
Ich könnte da den Michel Weber (Weber-Racing) aus Marienheide empfehlen (den kenn ich noch aus ganz alten Tagen.)
Darauf hat noch nicht mal der Anwalt LustAuf jahrelangen Streit habe ich absolut keine Lust.
Nach dem Unfall meiner Frau im letzten September wurde dann Ende Februar Klage eingereicht. Termin habe ich jetzt für Ende Oktober. Da hat es also gute 8 Monate gedauert. ( Gericht Hannover - woanders geht es vielleicht schneller).Wie lange dauert es aber dann noch, bis es zu einer Verhandlung kommt?
Aufgrund des massiven Stellenabbaus in der deutschen Justiz musst du nach meiner Erfahrung für das Verfahren in der 1. Instanz so rund 1 Jahr kalkulieren, je nachdem wie das Verfahren läuft. Mit viel Glück kann es auch 2 - 3 Monate schneller gehen. Für die 2. Instanz (Berufung) musst du dann, je nachdem ob beim Landgericht oder Oberlandesgericht, nochmal so 1 bis 2 Jahre rechnen Mein bisher längstes Verfahren durch zwei Instanzen (Landgericht und Oberlandesgericht) hat sage und schreibe 10 Jahre gedauert.Klar. Sein Entgelt steht praktisch fest.
Wie lange kann sich denn so ein Streit hinziehen?
Die Forderung ist mit Fristsetzung mitgeteilt.
Nach erfolglosem Fristablauf wird dann wohl recht schnell die Klage bei Gericht eingereicht.
Wie lange dauert es aber dann noch, bis es zu einer Verhandlung kommt?
Evtl. muss ja auch noch ein Sachverständiger auf das Moped schauen.
Ich zitiere mich mal selbst...in der deutschen Justiz musst du nach meiner Erfahrung für das Verfahren in der 1. Instanz so rund 1 Jahr kalkulieren, je nachdem wie das Verfahren läuft. Mit viel Glück kann es auch 2 - 3 Monate schneller gehen. Für die 2. Instanz (Berufung) musst du dann, je nachdem ob beim Landgericht oder Oberlandesgericht, nochmal so 1 bis 2 Jahre rechnen
Der Aufwand (zeitlich/nervlich) steht für mich nicht ansatzweise im Verhältnis zur Ursache. Das bisher letzte und auch einzige Mal, dass ich gewandelt habe, war ein ständig defektes Smartphone (nokia). Und das war (häufiges Zurücksetzen und neu installieren) schon extrem nervend und hat mich viele Stunden Telefonat und Zeitverschwendung an dem Gerät gekostet. Eine Einigung mit dem Händler scheint mir in jedem Fall der bessere Weg zu sein, als mit dem Kopf durch die Wand auf sein Recht zu beharren.da geht sehr viel Zeit für drauf, Zeit in der ich mit dem Mopped einfach fahren und das Leben genießen könnte. Da gehen viele Nerven bei drauf...und letztlich ist es - ohne das technisch 100%ig beurteilen zu können - doch ein nicht so kritischer Mangel an einem schon recht alten Motorrad. Ob es den ganzen Aufwand mit Hänger hin und her, zum Anwalt, mit Gutachten etc. alles lohnt?
Ein Simmering ist kein "übliches" Verschleißteil. Er wird ja auch nicht im Rahmen einer Inspektion überprüft. Dann wären ja auch Kolben, Kurbelwelle, Nockenwelle etc. Verschleißteile.Servus, Palmstrollo,
das mit der Wandlung könnte tatsächlich zum Problem werden. Der weiß das und reagiert deswegen cool. Ein Simmering ist zunächst mal im Sinne der Rechtsprechung ein Verschleißteil. ... Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war. Später eintretende Mängel interessieren nicht!
Du könntest mit der Sache aber trotzdem durchkommen, wenn Du behauptest, dass nicht der Simmerring die Ursache der Ölundichtigkeit ist. Vielmehr ist der Simmerring nur deswegen undicht geworden, weil der Sitz verzogen ist oder die Dichtfläche ungleichmäßig oder sonst etwas. Das ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, weil der neue Simmerring wieder undicht wurde. ...
wobei ich davon ausgehe, dass Bernyman nicht mich meint! Wen meinst du denn mit "ihr"?.. ich kann nur sagen, auf solche Kunden könnte ich als gut verzichten!! Das ist doch Betrug, was ihr hier da vorschlagt!!
Falsch!... Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war. Später eintretende Mängel interessieren nicht!
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Hi Andreas.Ich zitiere mich mal selbst...
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da geht sehr viel Zeit für drauf, Zeit in der ich mit dem Mopped einfach fahren und das Leben genießen könnte. Da gehen viele Nerven bei drauf...und letztlich ist es - ohne das technisch 100%ig beurteilen zu können - doch ein nicht so kritischer Mangel an einem schon recht alten Motorrad. Ob es den ganzen Aufwand mit Hänger hin und her, zum Anwalt, mit Gutachten etc. alles lohnt?
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Das ist nicht richtig, was Du sschreibst. Das Fahrzeug hat am Tag der Übergabe Mängelfrei zu sein. DAS bezieht sich in diesem Augenblick der Übergabe auch auf Verschleißteile. Ein Simmering ist genaus so ein Verschleißteil wir ein Zylinder oder ne Kurbelwelle, nämlich keines im Sinne dieser Gewährleistung.Servus, Palmstrollo,
...Ein Simmering ist zunächst mal im Sinne der Rechtsprechung ein Verschleißteil. Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Der Händler hat zwar 2 Jahre (kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduziert werden) Gewährleistung zu übernehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war...
Du könntest mit der Sache aber trotzdem durchkommen, wenn Du