Hallo Hermann :-)
VU?
Was ist es denn bei mir?
Greift zuerst die gesetzliche Gewährleistung oder die gewährte "Hausgarantie"?
Bislang hat der
jedenfalls noch nicht auf unser Schreiben reagiert. Die gesetzte Frist läuft übermorgen (30.08.) ab.
GANZ WICHTIG: Bei Dir geht es ausschließlich um einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Und um nichts Anderes.
Vergiß das ganze Gerede von Garantien und was weiß der Geier sonst noch. Alles unnützes nicht zieldienliches Gerede von Deinem Verkäufer
Fakt ist: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Verkäufer Dir zum Zeitpunkt der Auslieferung eine Mängelfreie Ware zu übergeben hat. Taucht innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe ein Mangel auf, so muss der Verkäufer nachweisen (Beweispflicht), dass der Mangel nicht zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. DAS ist nur sehr sehr schwer möglich. Geht es vor Gericht, so geht dass Gericht in den ersten sechs Monaten davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war und der Verkäufer MUSS die Maängelfreiheit herstellen.
Das ist ein ganz einfaches Spiel.
Nach sechs Monaten hast Du immer noch Gewährleistungsansprüche, allerdings musst Du nun nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Beweispflicht liegt also jetzt bei Dir. Das kriegst Du natürlich ganauso wenig hin, wie der Verkäufer in den ersten sechs Monaten.
Eine Garantie ist immer was freiwilliges vom Verkäufer. Der kann Dir auch garantieren, dass immer die Sonne scheint, wenn Du fährst. Was Du bekommst, wenn die Sonne dann nicht scheint, ist ihm überlassen. Vielleicht gibt es 100 Punkte und eine Waschmaschine die Du selbst bezahlen musst. Das hilft Dir hier nicht weiter.
In der Regel nutzen Händler Garantieversicherungen. Da Dein Moped schon ein paar Km gelaufen hat, kann es sein, dass keiner der üblichen Verdächtigen dein Moped mehr versichert. Wenn der Händler dann "Garantie" geben will, somuss er sehen wie er das hinkriegt.
Allerdings macht die Garantie insgesamt gesehen schon absolut Sinn. Geht nach 6 Monaten irgendwas kaputt, dann kannst Du Deine Gewährleistungsansprüche nicht mehr durchsetzen, aber nun hilft Dir die Garantie, die meist unter einem Selbstbehalt zumindest einen Teil des Schadens deckt.
Der Händler hat auch was von der Garantie. Der deckt damit nämlich Deine Gewährleistungeansprüche in den ersten sechs Monaten ab. Bis auf Deinen Selbstbehalt, kassiert er nämlich die Kohle vom Garantieversicherer.
Da Du jetzt aber wandeln willst, geht es ja nicht mehr um Mängelbeseitigung. Deshalb lass Dir dass auch nochmal ganz genau von Deinem Anwalt erklären. Du möchtest jetzt das Geschäft "rückabwickeln" als hätte es nie stattgefunden. Auch deshalb, vergiß Garantie. Brauchst Du im Moment nicht