So, die Gegenseite hat reagiert.
In einem freundlichen Schreiben wird bestätigt, dass das Motorrad "ein wenig Öl verliert".
Auch wird bestätigt, dass der entsprechende Dichtring mehrfach erneuert worden ist, es jedoch trotzdem zu den beschriebenen Undichtigkeiten kommt. Aber jetzt kommt's (ich zitiere mal): "Das Problem ist bei der Firma BMW bekannt. ... der Dichtring muss sich 'einlaufen' dann wird eine entsprechende Dichtheit erzielt. Da ihr Mandant das Fahrzeug bisher nicht besonders viel gefahren ist, konnte sich der Dichtring nicht einlaufen."
Man schlägt vor, dass ich das Fahrzeug bewegen soll und die Undichtigkeit im Auge behalte. Man gehe davon aus, dass sich die Undichtigkeit von alleine behebt.
Ich bin seit der letzten Reparatur ca. 2 tkm gefahren. Das sollte eigentlich reichen.
Jetzt wird als nächstes vermutlich ein Gutachter bemüht werden müssen.
Ob dem ein Blick auf das mittlerweile deutlich sichtbare Öl reicht oder ob eine unabhängige Werkstatt das Motorrad zerlegt?
Letzteres wäre interessant.... dann könnte der Fehler direkt behoben werden, ohne dass der verkaufende BMW-Händler die Kosten übernehmen müsste. Das würde vermutlich seine Rechtschutz machen.