Da habe ich ja was losgetreten
.
Hier nochmals die Kurzform:
Trecker mit Anhänger (
Dung Transport): Breite 2.5m
Lücke links zur Fahrbahnkante: <=1.5m (=> Fahrbahnbreite 4m)
Harleys, wie üblich im Weg stehend: Breite ~1m
Fahrrad, entgegenkommend: Breite 0.6m
GS, überholend (dem Radfahrer sehr entgegen kommend
): Breite ~1m
Sicherheitsabstand, außerorts erforderlicher zum Fahrrad (und zwar Lenkerende-Lenkerende!!!): 2m
Woraus folgt:
0.60m (Fahrradbreite) + 2m Sicherheitsabstand (Lenkerende-Lenkerende!!!) + 1m Breite GS = 3.6m
Auf den verbleibenden 0.4m sollen sich also die -wie die GS- ~1m breiten Harleys gefälligst aufhalten, um den Flow des GS-Fahrers nicht zu stören?
Auch mir (als gemeiner Motorradfahrer, im speziellen Harleyfahrer) steht ein Mindestabstand von 1.5m zu (Lenkerende-Lenkerende!!!), einfach mal den Erläuterungen zum Bußgeldkatalog nachlesen (Lesen bildet, allerdings nur, wenn das gelesene auch verstanden wird
)
Merken's einige noch?
Es hat, so betrachtet, zu keinem Zeitpunkt eine auch nur annähernd gesetzeskonforme Überholmöglichkeit gegeben.
Ende Kurzform (Situation 1. Situ 2 kann ich ggfs. in einem weitern Kommentar erläutern, um hier nicht unbedarfte Leser zu überfordern
)
Die 100km/h für den Trecker sind dem Unverständnis, der Leseschwäche, o.a. anderen, bedauerlichen Defiziten einiger Leser geschuldet
, ich habe sowas nirgends geschrieben. Die Unmöglichkeit, die seitlichen Abstände auch nur annähernd nachvollziehen zu können (reine Schätzungen usf.) sind der Unkenntnis zulässiger Breiten, sowie tats. Breiten aktueller Fzg.e bei den meisten der Leser geschuldet (was erklärt, warum Radfahrer immer noch in cm-Abstand umfahren werden. Die Lenker wissen wohl kaum, wie breit ihre Fzg.e sind, geschweige denn, wie groß 1.5m/2m sind, und daß etwa eine Fzg.-Länge nicht 50m sind -bei 100km/h der Mindestabstand, wird dadurch wohl auch erklärt
).
Uli