Raser am Sudelfeld

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Karli1512

Karli1512

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Hallo an alle Biker,
ich denke dass die Meisten unter uns Spaß beim Biken haben wollen und dazu gehört dann natürlich auch das flotte fahren. "Ich will Spaß, ich geb Gas". das ist der Punkt. Erschwerend kommt hinzu, dass mit den Supersportbikes es unmöglich ist brav sich an die STVO zu halten. Deshalb habe ich meine beiden S1000 RR wieder verkauft, weil die mit ca 200 PS zu stark beschleunigen, und ehe man es checkt ist man deutlich über 100 Km/h. Und mal ehrlich... wen juckt/oder stört es, wenn ich mit der GS und Akra über 130 Km/h fahre , die dann schon sehr laut ist - oder mit einem Superbike kurzzeitig 200 Km/h fahre. Krach machen beide, oder?
 
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Bestvirginia

Bestvirginia

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Ich weiß nicht, ob es die Möglichkeit gibt, aber die Fahrerlaubnis nur für Motorrad für unbestimmte Zeit zu entziehen, wäre ein Ansatz (vorher 3 Monate für alles). Also quasi einmal kurz eins drüberbraten und dann lange Nachdenkpause bezüglich des Motorrads.
Die Möglichkeit gibt es nicht, aber natürlich die Fahrerlaubnis als Ganzes zu entziehen: § 69 StGB

Bei den Katalogtaten (alle in Abs. 2 aufgeführt, hier vermutlich § 315d StGB einschlägig) wird vermutet, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Das Gericht spricht dann eine Entziehung der Fahrerlaubnis (Täter darf dann gar nicht mehr fahren), die Einziehung der Führerscheins und eine Sperre zur Neubeantragung aus.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Täter bei der Führerscheinstelle wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die regelt dann alles "Weitere" (MPU, etc.)

Nur, falls es dich interessiert, falls nicht, einfach ignorieren ;)
 
Andi#87

Andi#87

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Ich würde schamlos lügen, wenn ich hier behaupten würde, mich immer und überall an die 60 km/h Begrenzung z.B. am Maghen zu halten. Aber mehr als 80 km/h geht eh nicht...passt also...(und sind immer noch keine 180 km/h) :zwinkern:
 
QVIENNA

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Die Möglichkeit gibt es nicht, aber natürlich die Fahrerlaubnis als Ganzes zu entziehen: § 69 StGB

Bei den Katalogtaten (alle in Abs. 2 aufgeführt, hier vermutlich § 315d StGB einschlägig) wird vermutet, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Das Gericht spricht dann eine Entziehung der Fahrerlaubnis (Täter darf dann gar nicht mehr fahren), die Einziehung der Führerscheins und eine Sperre zur Neubeantragung aus.

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Täter bei der Führerscheinstelle wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die regelt dann alles "Weitere" (MPU, etc.)

Nur, falls es dich interessiert, falls nicht, einfach ignorieren ;)
Danke! Also die gesetzlichen Möglichkeiten wären ja gegeben.
 
AmperTiger

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Zu deinem anderen Kommentar weiter oben (Einziehung): auch hier kennen ich natürlich die Hintergründe nicht, aber eine Einziehung der Tatmittel (wären hier die Motorräder, da hierdurch die Straftaten begangen wurden) ist per Gesetz als Nebenmaßnahme durchaus zulässig, § 74 Abs. 1 StGB
Genau das hat das Gericht verneint. Die über die normale Strafe (Busse, Fahrverbot, Punkte) hinausgehende Sicherstellung (Begründung war schwindlige Wiederholungsgefahr) wurde vom Gericht verneint. Die Kosten (Abschleppung, Taxifahrt, Nutzungsausfall) mussten erstattet werden.
 
on2wheels

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Und: Klare Ansage: Wir reden hier von 300% mehr als erlaubt.
Sodele,

ohne etwas zu relativieren oder zu verteidigen würde ich das erstmal nur bedingt beurteilen wollen, weil die erlaubten Geschwindigkeiten heutzutage ja oft schon an Gängelung grenzen, die mit dem tatsächlich noch sicher zu fahrendemTempo genau gar nix zu tun haben.

Bei uns werden mehr und mehr ganze Strassenabschnitte über Land, alles ist gut einsehbar, keine Orte, Dörfer, Einrichtungen oder sonstwas,
einfach so auf 70 begrenzt.
Kilometerlang, mit Überholverbot dazu.
Von endlosen 30er Zonen (Bundes - Durchgangsstrassen, nicht vor Kindergärten und Altenheimen!) ganz abgesehen.

Purer Aktionismus, GMV ist nicht mehr vorhanden. Grotesk.

Immer die ewig selben Totschlagargumente sind Lärm - und Umweltschutz, und natürlich die stetig zu erhöhende Sicherheit.

Irgendwann mal werden viele wach werden, die immer noch nicht glauben daß eine stetige Erhöhung der Sicherheit (in allen Bereichen)
nur mit wachsender Beschränkung der Freiheit einhergeht. Ist so.

Deshalb interessiert mich das alles nur bedingt. Bei freier Strecke ausserorts lasse ich es laufen, mit eingeschaltetem Hirn der Situation angepassst.

Und (fast :rolleyes:) immer so, daß kein Fahrverbot droht.

Man sollte aber halt auch schon wissen, wo......

Ciao
Alex
 
Bestvirginia

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Genau das hat das Gericht verneint. Die über die normale Strafe (Busse, Fahrverbot, Punkte) hinausgehende Sicherstellung (Begründung war schwindlige Wiederholungsgefahr) wurde vom Gericht verneint. Die Kosten (Abschleppung, Taxifahrt, Nutzungsausfall) mussten erstattet werden.
Alles klar.
Gut, wie gesagt: habe die Einzelheiten nicht gekannt, sondern nur gezeigt, dass es prinzipiell (natürlich auch immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, daran hat's wohl hier gescheitert) möglich wäre.
 
Bestvirginia

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Danke! Also die gesetzlichen Möglichkeiten wären ja gegeben.
Gerne!
Genau, hängt halt jetzt noch davon ab, inwiefern die Staatsanwaltschaft Anklage zur öffentlichen Verhandlung beim zuständigen Gericht erhebt.

Da von uns - zumindest nehme ich das mal an - keiner bei der StA München 2 arbeitet, sind wir wohl auf Nachrichten aus der Pressestelle (oder örtliche) angewiesen 😅
 
M

MTL

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Da von uns - zumindest nehme ich das mal an - keiner bei der StA München 2 arbeitet, sind wir wohl auf Nachrichten aus der Pressestelle (oder örtliche) angewiesen
Sofern denn die jeweilige Pressestelle etwas herausgibt. Was sie auch auf Anfrage nicht immer tut. Zum Beispiel nicht bei dem toten Motorradfahrer beim Hamburger Ironman 2023.
 
ginfizz

ginfizz

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So ist es ein (heftiger) Geschwindigekeitsverstoß. Nicht mehr nicht weniger.
wird nach
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was gibt es da zu diskutieren?
Im Gesetzestext wird keine Geschwindigkeit aufgeführt!


Einige schreiben sich die Angelegenheit so hin wie sie es brauchen.

Bin gespannt ob man hört oder liest wie das Verfahren ausgegangen ist.

Zudem, ein weiterer Fahrer, ganz Mann!, ist geflüchtet und wird gesucht.
Erster Artikel:
Illegales Rennen mit bis zu 180 km/h: Polizei stoppt zwei Motorradraser am Sudelfeld
 
rd07

rd07

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Deshalb interessiert mich das alles nur bedingt. Bei freier Strecke ausserorts lasse ich es laufen, mit eingeschaltetem Hirn der Situation angepassst.


Man sollte aber halt auch schon wissen, wo......

Ciao
Alex
[/QUOTE]

____________________________________________________________

Schaut im Stadtverkehr ungut aus, wenn du mit nasser Hose herumfährst, und Hirn mußt du dabei auch nicht einschalten, und viele haben sogar ein besonderes Plätzchen wo sie es machen

Nichts für ungut.....
 
Bestvirginia

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wird nach
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was gibt es da zu diskutieren?
Im Gesetzestext wird keine Geschwindigkeit aufgeführt!


Einige schreiben sich die Angelegenheit so hin wie sie es brauchen.

Bin gespannt ob man hört oder liest wie das Verfahren ausgegangen ist.

Zudem, ein weiterer Fahrer, ganz Mann!, ist geflüchtet und wird gesucht.
Erster Artikel:
Illegales Rennen mit bis zu 180 km/h: Polizei stoppt zwei Motorradraser am Sudelfeld
Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen (bin ja nicht "die" StA bzw. der StA, der die Akte auf den Tisch bekommt): würde mich schon sehr wundern, wenn da keine öffentliche Anklage kommt (natürlich immer abhängig von den Einzelheiten).

Der Gesetzgeber hat nicht umsonst den § 315d StGB "neu" eingefügt und so detailiert geregelt, gerade solche (offensichtlichen) Fälle sollen ja da drunterfallen und eine Strafbarkeits"lücke" schließen bzw. Bestrafung ermöglichen.
 
HEY

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wird nach
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was gibt es da zu diskutieren?
Im Gesetzestext wird keine Geschwindigkeit aufgeführt!


Einige schreiben sich die Angelegenheit so hin wie sie es brauchen.

Bin gespannt ob man hört oder liest wie das Verfahren ausgegangen ist.

Zudem, ein weiterer Fahrer, ganz Mann!, ist geflüchtet und wird gesucht.
Erster Artikel:
Illegales Rennen mit bis zu 180 km/h: Polizei stoppt zwei Motorradraser am Sudelfeld
Wenn der Artikel stimmt, dann ist das in der Tat mehr als nur einmal hirnlos am Gas gezogen, wie das einige hier gerne darstellen möchten. Solche Aktionen kenne ich auch von der B500 (Helbingfelsen) oder früher von der B276 (Laubach-Schotten). Da wurde auch ohne Rücksicht auf Verluste (eigener und anderer) gefahren. Über die vielen Tote und Verletzten kann jeder googeln, wen es interessiert…
 
T

Tom_Bo

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für 180kmh muß bei den Sportlern nicht einmal der 2. Gang voll ausgedreht werden, das geht schon fix...
Die waren halt zu schnell und sind erwischt worden- was solls. Nix passiert. Nur Wellen im GS Forum geschlagen, sonst nix...
und nie gab es weniger Verkehrstote wie heute.
Wobei natürlich jeder einzelen zu viel ist, klar!
 
Larsi

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Ich warte auf die Schilderekennung bei Mopeds und damit verbundene nicht abschaltbare Geschwindigkeitseinhaltung. Dann hat es sich was mit 200 PS Mopeds (sollte aber auch für schnelle Autos gelten). Für die Altbestände gibts Nachrüstpflicht oder Entziehung der Betriebserlaubnis.....

Ach nee, war nur ein Alptraum.....
 
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