Ciao Rudi, stell doch nicht solche Fragen
![Großes Läheln :D :D](/styles/gsforum/smilies/biggrin.png)
. Die strafrechtliche Verwarnung ist bei uns auch kostenfrei. Der Ausweisentzug jedoch ist hier grundsätzlich eine
Verwaltungsmassnahme, und keine vom Richter verhängte Strafe (putzig, nicht?), deshalb hier also auch eine verwaltungsrechtliche Verwarnung (ähnlich wie eine bedingte Strafe mit Probezeit). Dieses Massnahmeverfahren d.h. der Ausweisentzug wird grundsätzlich erst
nach dem Strafurteil durchgeführt, entschieden und vollstreckt. Die von Soaringguy und mir '
diskutierten' Limiten betreffen genau solche Fälle, die jedoch für durchreisende Ausländer eigentlich gar nicht relevant sind.
Weil: Was die Polizei machen kann und auch macht, ist der Entzug des Führerausweises sur place
bei schwerwiegenden Verstössen. Das betrifft Geschwindigkeitsübertretungen (sowie u.a. deutliche Trunkenheit am Steuer/Lenker) jenseits jeglicher Ermessensentscheide der vorgenannten Verwaltungsbehörden, also bei sowas von offensichtlichen Fällen. Das ist die einzige Form des Entzugs, die durchreisende Ausländer interessieren muss und diese greift nochmal später, als die von mir genannten 110km/h ausserorts (Tachostand, nur um Missverständnisse zu vermeiden). Aber dieses Fass will ich gar nicht erst aufmachen, um (weitere) Verwirrungen zu vermeiden, weil irgendwelche Politessenrichtlinien will ich hier echt nicht posten, die sind in den Kantonen unterschiedlich und Anpassungen werden nicht offiziell veröffentlicht. Deshalb merke als durchreisender Ausländer: 110 ausserorts auf nem vernünftigen Tacho und Du bezahlst (weniger als in Norwegen), aber fährst sicher weiter. Alles andere ist falsch.
Gruss Rolf.