QVIENNA
Bei 13 EUR sollten beide zufrieden sein. 9,50 bekommen die Spargelstecher bezahlt.Nichts Verbotenes, alles Legal. Angebot und Nachfrage regeln den Markt.
Bei 13 EUR sollten beide zufrieden sein. 9,50 bekommen die Spargelstecher bezahlt.Nichts Verbotenes, alles Legal. Angebot und Nachfrage regeln den Markt.
Was ist jetzt der Output, wer bekommt den Job? Schwarz, männlich, schwul, einbeinig?
Kann ich mir nicht vorstellen, Mindestlohn sind doch 9,60? Nicht die Welt, aber ein Unterschied.Bei 13 EUR sollten beide zufrieden sein. 9,50 bekommen die Spargelstecher bezahlt.
Heute wird aber kein Spargel gestochen, zu kaltKann ich mir nicht vorstellen, Mindestlohn sind doch 9,60? Nicht die Welt, aber ein Unterschied.
Von November bis Februar erhalten Spargelerntende sogar 38,50€/h!Takten die wirklich die Erhöhungen mit den Erntezeiten? Ich brauch jetzt auch so einen Aluhut......
2020 waren die 9,50Kann ich mir nicht vorstellen, Mindestlohn sind doch 9,60? Nicht die Welt, aber ein Unterschied.
Ganz normale Kalkulation. Der Produzent muss doch Erzeugung, Ernte, Vetrieb und letztendlich Preis berechnen können. Da möchte ich dich sehen, wenn man 14 Tage vor der Ernte den Lohn für Erntehelfer erhöhtTakten die wirklich die Erhöhungen mit den Erntezeiten? Ich brauch jetzt auch so einen Aluhut......
Ganz normale Kalkulation. Der Produzent muss doch Erzeugung, Ernte, Vetrieb und letztendlich Preis berechnen können. Da möchte ich dich sehen, wenn man 14 Tage vor der Ernte den Lohn für Erntehelfer erhöht
Deshalb am Ende der Saison die Ankündigung für die nächste. Planungssicherheit
Fast richtig. Ach nee - doch nicht:2020 waren die 9,50
Jetzt weiß ich warum das Spargel-Plantage heißt.Ganz normale Kalkulation. Der Produzent muss doch Erzeugung, Ernte, Vetrieb und letztendlich Preis berechnen können. Da möchte ich dich sehen, wenn man 14 Tage vor der Ernte den Lohn für Erntehelfer erhöht
Deshalb am Ende der Saison die Ankündigung für die nächste. Planungssicherheit
Warum ist das immer von der Region abhängig? Ist irgendwo das Leben billiger: Steuern, Abgaben,Mieten, Strom, Gas, Wasser, Lebensmittel, Benzin? Wo? Es gibt (leider) genug Niedriglohngebiete, nur wo sind die Gebiete der niedrigen Kosten?Über Entlohnung kann und wird immer diskutiert werden.
Für wieviel Geld würde man selbst den jeweiligen Job denn machen wollen?
Ist natürlich schon von der Region abhängig.
Vor allem Miete und erwerbskosten für Immos unterscheiden sich regional deutlichWarum ist das immer von der Region abhängig? Ist irgendwo das Leben billiger: Steuern, Abgaben,Mieten, Strom, Gas, Wasser, Lebensmittel, Benzin? Wo? Es gibt (leider) genug Niedriglohngebiete, nur wo sind die Gebiete der niedrigen Kosten?
Oha.....Warum ist das immer von der Region abhängig? Ist irgendwo das Leben billiger: Steuern, Abgaben,Mieten, Strom, Gas, Wasser, Lebensmittel, Benzin? Wo? Es gibt (leider) genug Niedriglohngebiete, nur wo sind die Gebiete der niedrigen Kosten?
Ich lade Dich herzlich z.B. in den Großraum München ein .. und dann nach z.B. MeckPom ... und dann mieten wir eine Wohnung und gehen mal in ein Restaurant oder Kino ...Warum ist das immer von der Region abhängig? Ist irgendwo das Leben billiger: Steuern, Abgaben,Mieten, Strom, Gas, Wasser, Lebensmittel, Benzin? Wo? Es gibt (leider) genug Niedriglohngebiete, nur wo sind die Gebiete der niedrigen Kosten?
Dann wäre Berlin inzwischen Hochlohnregion. Die Mieten steigen seit Jahren rasant, nur die Löhne stagnieren in Berlin.Vor allem Miete und erwerbskosten für Immos unterscheiden sich regional deutlich
aber als Arbeitgeber ist mir der Tripper, den er möglicherweise hat, wurscht. Ein durch Atemluft / Aerosole übertragbarer Virus wäre mir aber nicht egal.Habe noch mal gegoogelt:
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber nur Informationen erfragen, an denen sie ein berechtigtes oder schutzwürdiges Interesse haben. Impfungen zählen in den privaten Bereich der Mitarbeiter - daher dürfen Arbeitgeber grundsätzlich nicht danach fragen. Das wird noch dadurch verstärkt, dass gesundheitliche Angaben wie der Impfstatus zu den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gehören. Beschäftigte wären also auch nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn ihr Arbeitgeber sie nach ihren Impfungen befragt. Arbeitgeber dürfen auch nicht die Impfbescheinigung zu den Personalakten nehmen.
Ausnahme: Branche Gesundheitswesen
Anders liegt der Fall, wenn der Beschäftigte ein Mitarbeiter im medizinischen Bereich ist, z.B. in einem Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Arztpraxis. Laut Infektionsschutzgesetz (§23a IfSG) dürfen Arbeitgeber dieser Einrichtungen nach Impfungen fragen, wenn dies nötig ist, um Ansteckungen zu vermeiden. Um welche Einrichtungen es sich handelt, ist in § 23 IfSG aufgeführt. In diesem Fall sind die Mitarbeiter auch dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten.
Für andere Branchen und Berufsgruppen gilt: Ob Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen dürfen, um die vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu erfüllen, ist rechtlich umstritten. Ist das Unternehmen in der Lage, die Arbeitsschutzmaßnahmen auch anders zu erfüllen - also ohne den Impfstatus der Beschäftigten zu kennen -, darf es nicht danach fragen. Können die Arbeitsschutzmaßnahmen hingegen nur erfüllt werden, wenn der Impfstatus bekannt ist, kann es möglich sein, dass Arbeitgeber diesen erfragen dürfen. Das sehen nicht alle so: Die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Nordrhein-Westfalen z.B. geben in ihren FAQ an, dass derzeit mit Ausnahme von §23a und §23 IfSG überhaupt keine rechtliche Grundlage für die Erhebung des Impfstatus bestehe.
Fakt ist. Der Putzmann muss keine Auskunft geben, was auch gut ist. Sonst wird als nächstes nach Tripper, Aids oder sonst was gefragt.