SLK
'n Abend,Minijobs ist in D die Bezeichnung für geringfügige Beschäftigung bis € 430,-. Der Arbeitgeber führt die Sozialversicherung und Abgaben pauschaliert ab. Beiträge zur Rentenversicherung können, müssen aber nicht abgeführt werden.
Gruß Sturmi
Viele Reinigungskräfte wollen das nicht, weil sie mehrere Stellen haben und dann über die Grenze rutschen. Wird auch immer wieder kontrolliert.
hier sind einige Fehler enthalten.
Wie bereits geschrieben, beträgt die Grenze 450,-- €. In der Pauschale (30 %), die der Arbeitgeber an die Sozialversicherung abführen muss, ist ein Anteil in Höhe von 15 % für die Rentenversicherung enthalten. Seit etwa acht Jahren wird automatisch auf den vollen Beitragssatz, zur Zeit 18,6 %, aufgestockt. Den Anteil von 3,6 % muss der Arbeitnehmer tragen, auf Antrag kann er sich befreien lassen. Bis vor etwa acht Jahren war es umgekehrt, da musste der AN aktiv die Höherversicherung beantragen.
Die Zahlung an die Rentenversicherung wirkt sich natürlich auch auf die Rentenzahlung aus, allerdings wegen der niedrigen Zahlung auch niedrig.
Der letzte Satz in Sturmis Beitrag geht in die Richtung Schwarzarbeit.