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vierventilboxer
Das Zauberwort heißt Bestandsschutz.Es klang glaubhaft, ich bin eigentlich sonst nicht so naiv, glaubst Du, der hat mich komplett ver.scht?
Mir ist bis dato kein einziger Fall bekannt in dem das KBA wegen eines verweigerten Softwareupdates vorübergehend oder dauerhaft einem Kfz die BE entzogen hat.
In der Theorie mag das möglich erscheinen, wird aber in der Praxis vermutlich nicht funktionieren. Der aktuelle VW-Skandal beweist, dass die Politik seit Jahren von Beschiss bei diversen Firmen weiß aber trotzdem wegschaut. Kein einziger VW Diesel wird zwangsstillgelegt werden. Glaubst du wirklich das KBA wird gerade bei dir ein Exempel statuieren und die Plakette vom Kennzeichen kratzen? Wegen eines nicht durchgeführten Softwareupdates?
Das momentane Mapping ist original von BMW und nicht verändert worden, somit für den Straßenverkehr homologiert.
Natürlich wurdest du vera.rscht!
Ich bleibe bei meiner ursprünglichen Aussage von Seite 1:
Never Change A Runnig System!!
Du bist zufrieden mit der jetzigen Software, also belasse es dabei. Es kann nicht besser werden sondern höchstens schlechter.
Überlegungen solltest du hinsichtlich zukünftiger Werkstattaufenthalte anstellen.
Egal ob regulärer Service, Rückruf, o.ä., die BMW-Werkstatt wird dir das aktuelle Mapping ungefragt aufspielen sobald sie die Möglichkeit dazu hat.
Sofern du also das momentane auf Dauer beibehalten willst, darfst du deine Maschine entweder generell keinem BMW-Händler mehr übergeben bzw. musst neben dem Mech in der Werkstatt stehen und dafür Sorge tragen dass er keine Möglichkeit dazu hat das Mapping zu ändern. Da letzteres kaum möglich ist, lautet die Folge: BMW bekommt deine Maschine nicht mehr in die Finger.
Um Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden solltest du den fälligen Service bei einer (freien) Werkstatt nach Herstellervorgaben durchführen lassen. Die Sache hat nur einen Haken: Du verspielst die Kulanz bei BMW. Falls sie dir wichtig ist, steckst du in einer Zwickmühle.