Polizeikontrolle

Diskutiere Polizeikontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich denke nicht das es generell um Geräusche eines Motorrades geht. Sondern um unerlaubt hohe Lärmpegel bei den KFZ ( 4 + 2 Rad) verursacht durch...
hydrantenfritz

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Herrlich, hier zu lesen, dass hier nur die Guten angemeldet sind.

Aus Sicht der Motorradlärmgegner stört zwar das unerlaubt oder unnötig laute Motorrad am meisten.

Aber eigentlich geht es beim Motorradlärmthema darum, dass Motorradlärm an sich störend ist.

Und irgendwann sind wir dann alle dran...
Ich denke nicht das es generell um Geräusche eines Motorrades geht.
Sondern um unerlaubt hohe Lärmpegel bei den KFZ ( 4 + 2 Rad) verursacht durch unerlaubte Auspuff und Ansaug Leitungen, sowie unsinnige "Fahr-Exzesse" ( Geschwindigkeit/Beschleunigung usw.)
 
SRalf

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Herrlich, hier zu lesen, dass hier nur die Guten angemeldet sind.

Aus Sicht der Motorradlärmgegner stört zwar das unerlaubt oder unnötig laute Motorrad am meisten.

Aber eigentlich geht es beim Motorradlärmthema darum, dass Motorradlärm an sich störend ist.

Und irgendwann sind wir dann alle dran...
Herrlich hier zu lesen, wie manche nicht aus ihrem Schwarz-Weiss-Denken rauskommen. Mit solchem Denken sind wir wirklich irgendwann mal alle dran ...

Mit etwas differenzierter Betrachtung und Dialogen lässt sich manches Bewegen, solche Beispiele gibt es auch.
 
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Christian S

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Ich denke nicht das es generell um Geräusche eines Motorrades geht.
Sondern um unerlaubt hohe Lärmpegel bei den KFZ ( 4 + 2 Rad) verursacht durch unerlaubte Auspuff und Ansaug Leitungen, sowie unsinnige "Fahr-Exzesse" ( Geschwindigkeit/Beschleunigung usw.)
Tirol hat damals eine Studie in Auftrag gegeben. Dann folgten die 95 db Regelungen im Außerfern.
Ergebnis der Studie war übrigens nicht, dass Motorräder den meisten Lärm verursachen.
Die Anwohner haben sich am Motorradlärm aber am meisten gestört!

Zu finden hier:
Motorradlärmstudie 2019
 
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Christian S

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Herrlich hier zu lesen, wie manche nicht aus ihrem Schwarz-Weiss-Denken rauskommen. Mit solchem Denken sind wir wirklich irgendwann mal alle dran ...

Mit etwas differenzierter Betrachtung und Dialogen lässt sich manches Bewegen, solche Beispiele gibt es auch.
Interessant, dass du aus meinen wenigen Zeilen glaubst, auf ein eindimensionales Denken meinerseits schließen zu können.

Wenn du meinst.
Kann man nicht vielmehr aus deiner Antwort schließen, dass deinerseits nur schwarz-weiß gedacht wird?
 
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DreasDakar

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Du wirst es nicht mal in diesem Forum schaffen, eine einheitliche Definition für zulässig oder nicht hinbekommen. Lass mal einen auf die Idee 90 dB kommen, dann ist die Empörung groß.
 
hydrantenfritz

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Denke das ist den Zulassungsbehörden und den Herstellern zu überlassen.

Bei uns in CH gibts eine Typenprüfung für ein neues Motorrad. Das muss die Emissionsanforderungen erfüllen. Eine Änderung ist mit sehr viel Aufwand verbunden. Ich finde das gut.

Da kann nicht "Hinz und Kunz" irgend was ans Moped schrauben was mehr Lärm und schlechtere Abgase rausllässt.
Und jede periodische Prüfung wird auf Orginalität der entsprechenden Teile geprüft.

Einen Schalldämpfer ohne Typenzulassung (nicht ABE!!) wird man ohne sehr aufwendige Einzelabnahme
kaum durchbringen.
 
hydrantenfritz

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PS: Bei einer Kontrolle eines in der Schweiz Zugelassenen Fahrzeuges, wird das ziemlich happig.
Dazu gibt es interessante Literatur...
 

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DreasDakar

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Es geht mir nicht um den Prozess der Homologation. Ich wollte darauf hinweisen, dass wir inhaltlich nicht mal in diesem Forum eine Einigung hinbekommen, was ein angemessener Grenzwert ist oder die Definition „unnötiger Fahrexzesse“ betrifft.

Wird aber OT und gehört in den 95dB-Thread oder ins Weserbergland.
 
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DreasDakar

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Unbenommen. Aber Du brauchst Rechtssicherheit für eine Durchsetzung. Bauer Hansen mit seinem Gehöft zwischen zwei Dörfern darf genervt werden oder ist das auch ein Wohngebiet? Und wenn ich manche Rechtfertigung hier für Regelverstöße lese, kann ich mir die nächsten Kommentare gut vorstellen.
Ich bin auch kein Engel, weil man eigentlich zu Hause bleiben muss, um nicht irgendwen zu nerven. Das gilt für uns alle.
Und deswegen halte ich nichts von diesen Hardliner-Parolen, das kann nämlich im Zeitablauf auch die ach so Guten hier treffen, wenn zB eine DUH auf den Gedanken kommt, sich irgendwo für 90dB einzusetzen. Dann sind wieder aller in Ihrer Freiheit bedroht.
 
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Christian S

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Unbenommen. Aber Du brauchst Rechtssicherheit für eine Durchsetzung. Bauer Hansen mit seinem Gehöft zwischen zwei Dörfern darf genervt werden oder ist das auch ein Wohngebiet? Und wenn ich manche Rechtfertigung hier für Regelverstöße lese, kann ich mir die nächsten Kommentare gut vorstellen.
Übrigens, im Außerfern gilt die 95 db Regelungen im wesentlichen auf Straßen, bei denen ziemlich wenig Anwohner neben dran sind.

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/t..._Massnahmen_Motorradlaerm_Ausserfern_2021.pdf

1719989409629.png


Dort, wo viele Lete leben, in den Städten, zB Lermoos, Ehrwald, Reutte usw., gibt es keine db-Beschränkung, auch nicht nachts.

Millionen von Menschen leben in Deutschland und Österreich direkt an Hauptstraßen. Am lautesten sind übrigens Lkw's auf nasser Fahrbahn.

Die einzig sinnvolle Lösung ist es, EU-weit einheitliche und vernünftige Lärmgrenzwerte für alle neu zugelassene Fahrzeuge einzuführen und so einen Schmarrn wie einen Klappenauspuff zu verbieten.
 
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Übrigens, im Außerfern gilt die 95 db Regelungen im wesentlichen auf Straßen, bei denen ziemlich wenig Anwohner neben dran sind.

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/t..._Massnahmen_Motorradlaerm_Ausserfern_2021.pdf

Anhang anzeigen 697607

Dort, wo viele Lete leben, in den Städten, zB Lermoos, Ehrwald, Reutte usw., gibt es keine db-Beschränkung, auch nicht nachts.

Millionen von Menschen leben in Deutschland und Österreich direkt an Hauptstraßen. Am lautesten sind übrigens Lkw's auf nasser Fahrbahn.

Die einzig sinnvolle Lösung ist es, EU-weit einheitliche und vernünftige Lärmgrenzwerte für alle neu zugelassene Fahrzeuge einzuführen und so einen Schmarrn wie einen Klappenauspuff zu verbieten.

Demontierbare DB Killer (ach, der war zu Hause doch noch drin) gehören auch verboten.

Josef
 
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Demontierbare DB Killer (ach, der war zu Hause doch noch drin) gehören auch verboten.

Josef
Natürlich, aber es ist doch schon längst verboten, die zu demontieren.

Ich denke, du meinst, dass es verboten gehört, dass überhaupt so ein Produkt verkauft werden darf, da ja klar ist, wer das warum kauft. Auch da bin ich dabei
 
Intermezzo

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Auch aufpassen beim Thema Reifen!

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen Beiträge, ich habe sie nicht alle gelesen, ist es möglich, daß das Thema Reifen auch schon angesprochen wurde. Sicherlich auch irgendwo in der Reifenrubrik.

Ich bin letztes Jahr im Oktober mit meiner MZ (Bj. 99) wegen HU zum TÜV Hessen. An sich kein Problem. Bei dem Hinterradreifen gab es allerdings ein Problem. So wie die ganzen Termine zuvor hatte ich meine Herstellerfreigabe für die Scout K60 mit 140er Breite für das Hinterrad vorgelegt (eingetragen 120 mm). Der TÜV-Prüfer meinte: "hier haben wir ein Problem, den Reifen müssen wir eintragen, ich erkläre ihnen das nachher. Da hat sich rechtlich was geändert."

Es muß wohl in 2021 oder 2022 eine Novelle der Zulassungsbestimmungen gegeben haben, die aussagt, daß nur noch Reifen mit den im Fzg.-Schein eingetragenen Reifengrößen zulässig sind und Herstellerfreigaben nur noch informativen Charakter haben. Zuvor reichte die Bescheinigung sowohl für den TÜV als auch für die Polizei aus, auch wenn die Reifengröße abweichend zu der in den Papieren war.

Also direkt im Anschluß an die HU Gutachten erstellen lassen (79,- Euro) und die gesamten Unterlagen (Kopien von Reifengutachten, Freigabebescheinigung, TÜV-Gutachten nicht bestanden und ausgefülltes Formular zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis) an die zentrale Zulassungsstelle des Landes Hessen in Marburg geschickt. Nach Rückmeldung Gebühr bezahlt, das waren meine ich auch noch knapp 20 Euro und gewartet. Nach etwa einer Woche bekam ich dann einen positiven Bescheid.
Hiermit zur örtlichen Zulassungsstelle, nochmal ein paar Euro abgedrückt und die Reifen in die Papiere eintragen und Nummernschild mit gültiger HU-Plakette stempeln lassen. Der ganze Spaß mit HU hat dann deutlich über 100 Euro gekostet. Der Reifen selbst 90 Euro.

Ich weiß nicht was gewesen wäre, wäre ich ohne diese Eintragung in eine Verkehrskontrolle gekommen. Ob man mich dann nur darauf hingewiesen hätte?

Also wer ebenfalls Abweichungen bei der Größe der Rad-Reifenkombinationen hat, sollte sich nicht auf die bisher akzeptierten Herstellerfreigaben verlassen, sondern stattdessen die Eintragung vornehmen lassen.

Das mit der zentralen Zulassungsstelle in Hessen ist eine hessische Spezialität, vergleichsweise dem Äppler, nur teurer. Wie ich nachlesen konnte wird das in anderen Bundesländern meist über die lokalen Zulassungsstellen anders gehandhabt. Dem Föderalismus sei Dank, bzw. in meinem Fall der hessischen Gesetzgebung.

Grüße Thomas
 
FlowRider

FlowRider

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Auch aufpassen beim Thema Reifen!

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen Beiträge, ich habe sie nicht alle gelesen, ist es möglich, daß das Thema Reifen auch schon angesprochen wurde. Sicherlich auch irgendwo in der Reifenrubrik.

Ich bin letztes Jahr im Oktober mit meiner MZ (Bj. 99) wegen HU zum TÜV Hessen. An sich kein Problem. Bei dem Hinterradreifen gab es allerdings ein Problem. So wie die ganzen Termine zuvor hatte ich meine Herstellerfreigabe für die Scout K60 mit 140er Breite für das Hinterrad vorgelegt (eingetragen 120 mm). Der TÜV-Prüfer meinte: "hier haben wir ein Problem, den Reifen müssen wir eintragen, ich erkläre ihnen das nachher. Da hat sich rechtlich was geändert."

Es muß wohl in 2021 oder 2022 eine Novelle der Zulassungsbestimmungen gegeben haben, die aussagt, daß nur noch Reifen mit den im Fzg.-Schein eingetragenen Reifengrößen zulässig sind und Herstellerfreigaben nur noch informativen Charakter haben. Zuvor reichte die Bescheinigung sowohl für den TÜV als auch für die Polizei aus, auch wenn die Reifengröße abweichend zu der in den Papieren war.

Also direkt im Anschluß an die HU Gutachten erstellen lassen (79,- Euro) und die gesamten Unterlagen (Kopien von Reifengutachten, Freigabebescheinigung, TÜV-Gutachten nicht bestanden und ausgefülltes Formular zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis) an die zentrale Zulassungsstelle des Landes Hessen in Marburg geschickt. Nach Rückmeldung Gebühr bezahlt, das waren meine ich auch noch knapp 20 Euro und gewartet. Nach etwa einer Woche bekam ich dann einen positiven Bescheid.
Hiermit zur örtlichen Zulassungsstelle, nochmal ein paar Euro abgedrückt und die Reifen in die Papiere eintragen und Nummernschild mit gültiger HU-Plakette stempeln lassen. Der ganze Spaß mit HU hat dann deutlich über 100 Euro gekostet. Der Reifen selbst 90 Euro.

Ich weiß nicht was gewesen wäre, wäre ich ohne diese Eintragung in eine Verkehrskontrolle gekommen. Ob man mich dann nur darauf hingewiesen hätte?

Also wer ebenfalls Abweichungen bei der Größe der Rad-Reifenkombinationen hat, sollte sich nicht auf die bisher akzeptierten Herstellerfreigaben verlassen, sondern stattdessen die Eintragung vornehmen lassen.

Das mit der zentralen Zulassungsstelle in Hessen ist eine hessische Spezialität, vergleichsweise dem Äppler, nur teurer. Wie ich nachlesen konnte wird das in anderen Bundesländern meist über die lokalen Zulassungsstellen anders gehandhabt. Dem Föderalismus sei Dank, bzw. in meinem Fall der hessischen Gesetzgebung.

Grüße Thomas
Ich hatte das mit der Reifenthematik gerade kürzlich in freundlicher Runde mit Prüfern von der Rennleitung.

Erstmal sind die bei einer Kontrolle überhaupt schon froh, wenn das Profil in Ordnung ist. Wenn dann sonst alles stimmig ist, kein China-Mist angebaut usw., kann man mit denen reden. Die wissen auch, dass gerade bei älteren Motorrädern bestimmte Reifengrößen nur noch schwer zu kriegen sind - oder wie in deinem Fall, das mit dem anderen Reifen aufgrund der alten Freigaben eigentlich seit Jahrhunderten so gut ging. Das Problem kennen die auch.

Du hast es eintragen lassen, das ist m.E. die sauberste Variante. Dass das seltsam umgesetzt ist, wundert niemand wirklich, der sich mit Hessen auskennt. Nicht umsonst sangen schon die weisen Rodgau Monotones : "Erbarmen, die Hessen kommen! (zu spät!)"
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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@ - FE -YZ - WR - X - TT ….
Dass das seltsam umgesetzt ist, wundert niemand wirklich, der sich mit Hessen auskennt. Nicht umsonst sangen schon die weisen Rodgau Monotones : "Erbarmen, die Hessen kommen! (zu spät!)"
Leider sachlich nicht richtig
Auch in dem restlichen Deutschland gilt diese, aber schon seitlangen immer wieder disskurtierten Unsinn einer Reifenfreigabe nicht.
Altbekannt und immer noch meint man das sei nicht so weil es doch oh Wunder auf den Herstellerseiten " Freigaben zum herunterladen gibt "..
Nur im Text als Letzte Spalte steht dann der entsprechende Hinweis mit abweichenden Größen ...........

Also mal abweichend die " armen " Hessen in schutz nehme :zwinkern:
 
Thema:

Polizeikontrolle

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