Auch aufpassen beim Thema Reifen!
Aufgrund der mittlerweile zahlreichen Beiträge, ich habe sie nicht alle gelesen, ist es möglich, daß das Thema Reifen auch schon angesprochen wurde. Sicherlich auch irgendwo in der Reifenrubrik.
Ich bin letztes Jahr im Oktober mit meiner MZ (Bj. 99) wegen HU zum TÜV Hessen. An sich kein Problem. Bei dem Hinterradreifen gab es allerdings ein Problem. So wie die ganzen Termine zuvor hatte ich meine Herstellerfreigabe für die Scout K60 mit 140er Breite für das Hinterrad vorgelegt (eingetragen 120 mm). Der TÜV-Prüfer meinte: "hier haben wir ein Problem, den Reifen müssen wir eintragen, ich erkläre ihnen das nachher. Da hat sich rechtlich was geändert."
Es muß wohl in 2021 oder 2022 eine Novelle der Zulassungsbestimmungen gegeben haben, die aussagt, daß nur noch Reifen mit den im Fzg.-Schein eingetragenen Reifengrößen zulässig sind und Herstellerfreigaben nur noch informativen Charakter haben. Zuvor reichte die Bescheinigung sowohl für den TÜV als auch für die Polizei aus, auch wenn die Reifengröße abweichend zu der in den Papieren war.
Also direkt im Anschluß an die HU Gutachten erstellen lassen (79,- Euro) und die gesamten Unterlagen (Kopien von Reifengutachten, Freigabebescheinigung, TÜV-Gutachten nicht bestanden und ausgefülltes Formular zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis) an die zentrale Zulassungsstelle des Landes Hessen in Marburg geschickt. Nach Rückmeldung Gebühr bezahlt, das waren meine ich auch noch knapp 20 Euro und gewartet. Nach etwa einer Woche bekam ich dann einen positiven Bescheid.
Hiermit zur örtlichen Zulassungsstelle, nochmal ein paar Euro abgedrückt und die Reifen in die Papiere eintragen und Nummernschild mit gültiger HU-Plakette stempeln lassen. Der ganze Spaß mit HU hat dann deutlich über 100 Euro gekostet. Der Reifen selbst 90 Euro.
Ich weiß nicht was gewesen wäre, wäre ich ohne diese Eintragung in eine Verkehrskontrolle gekommen. Ob man mich dann nur darauf hingewiesen hätte?
Also wer ebenfalls Abweichungen bei der Größe der Rad-Reifenkombinationen hat, sollte sich nicht auf die bisher akzeptierten Herstellerfreigaben verlassen, sondern stattdessen die Eintragung vornehmen lassen.
Das mit der zentralen Zulassungsstelle in Hessen ist eine hessische Spezialität, vergleichsweise dem Äppler, nur teurer. Wie ich nachlesen konnte wird das in anderen Bundesländern meist über die lokalen Zulassungsstellen anders gehandhabt. Dem Föderalismus sei Dank, bzw. in meinem Fall der hessischen Gesetzgebung.
Grüße Thomas