Man muss sich fragen: Auf welcher Grundlage trägt der vom Ministerum berufene Prüfer im Falle von Reifen etwas ein !!!!! ?????
Die Prüforganisation(en) führt/führen keine Reifentests durch.
Die Hersteller haben alle Umrüst Freigaben zurückgezogen. (Richtig so, sie machen die Arbeit, geben X Tausende von Euro aus für Strecken, Motorräder und Gehälter aus, und stellten die durch Ing. ertesteten Fahreigenschaften wenn Positiv, kostenfrei dem Endkunden zur Verfügung).
Und der Initiator Tüv, folgend alle Prüforganisationen die nun §21 in Verbindung mit §19/2 - Einzelabnahme- durchführen dürfen, schreibt mal so eben eine andere Größe und das Profil ohne all die dafür notwendigen Prüfgrundlagen wie V max - Tacho -Nässe-/Wärmeverhalten Prüfung, in sein Gutachten, damit sie die 80 € Umsatz regenerien werden. Sauber.
Um was ging es dabei nochmal, ach ja, um Sicherheit. Die man nun nach bezahlen von Summe X jetzt hat.
Der gleiche Käse kommt jetzt mit erheblichen Mängeln (EM) und der Mängelschleife / Nachuntersuchung bei der Hauptuntersuchung.
Aktueller Stand.
Aktuell prüft das Bundesjustizministerium den Vorschlag des TÜV zum Streichung der sogenannten Mängelschleife bei der Hauptuntersuchung. Im Detail bedeutet das: Wird während einer Hauptuntersuchung in einer Werkstatt ein Problem am Fahrzeug festgestellt, kann nach aktuellem Stand direkt eine Reparatur in der, in einer Werkstatt vorgenommen werden und der Fahrzeughalter bekommt die Plakette für sein Gefährt. Durch den Wegfall der Mängelschleife muss der Prüfer das Fahrzeug wegen eines Mangels durchfallen lassen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Mängel am Fahrzeug beseitigen zu lassen, um anschließend zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung anzutreten.
Darüber hinaus entstehen weitere Probleme, wenn Fahrzeuge während der HU nicht in einem Meisterbetrieb unterkommen und die Prüfung auf einer Prüfstelle erfolgt. Bei einem erheblichen Mangel dürfe das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden und ein Abschleppdienst müsse das Fahrzeug in eine passende Werkstatt bringen.