Polizeikontrolle

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Larsi

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...
Also mal abweichend die " armen " Hessen in schutz nehme :zwinkern:
Nur gibt es ausschließlich in Hessen on Top die "Bündelungsbehörde", die etwaige Eintragungen nochmals überprüft und die Einschätzungen der amtlich anerkannten Sachverständigen oftmals in Frage stellt.
 
Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Leider sachlich nicht richtig
Auch in dem restlichen Deutschland gilt diese, aber schon seitlangen immer wieder disskurtierten Unsinn einer Reifenfreigabe nicht.
Altbekannt und immer noch meint man das sei nicht so weil es doch oh Wunder auf den Herstellerseiten " Freigaben zum herunterladen gibt "..
Nur im Text als Letzte Spalte steht dann der entsprechende Hinweis mit abweichenden Größen ...........

Also mal abweichend die " armen " Hessen in schutz nehme :zwinkern:
Das abweichend bezog sich auf die zentrale Zulassungsstelle, die in Hessen für die Wiedererlangen der Betriebserlaubnis zu den auch zwingend erforderlichen lokalen Zulassungsstellen vorgeschaltet ist. Ich habe leider die Quelle nicht parat, aus der man sieht wie das in verschiedenen Bundesländern gehandhabt wird, sonst würde ich die verlinken.

Der Vorgang hat mich derartig genervt, daß ich meinen Frust erst einmal mit dem Hinweis Bürokratieabbau, postwendend beim Bundesverkehrsministerium abgeladen habe. FDP-Politiker haben sich Bürokratieabbau ja auf die Brust geschrieben, meine Idee. Ja, ich weiß etwas naiv zu glauben, daß mein Problem groß Gehör gefunden haben sollte. Aber mein Frust war zumindest erst einmal weg und die hatten damit schließlich auch kein Problem. Lediglich ein Klick.

Gut, jetzt ist der Reifen eingetragen und Freigaben sind damit ohnehin Schnee von gestern. Macht im Nachhinein betrachtet die Sache sogar noch einfacher. Für locker mal 120 Euro + 2 x Vorfahren.

Grüße Thomas
 
Intermezzo

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Nur gibt es ausschließlich in Hessen on Top die "Bündelungsbehörde", die etwaige Eintragungen nochmals überprüft und die Einschätzungen der amtlich anerkannten Sachverständigen oftmals in Frage stellt.
Genau, Bündelungsbehörde. So nannte sich das.
 
Harald_NDS

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Nur gibt es ausschließlich in Hessen on Top die "Bündelungsbehörde", die etwaige Eintragungen nochmals überprüft und die Einschätzungen der amtlich anerkannten Sachverständigen oftmals in Frage stellt.
Sollte es in NDS uns sonst auch geben :daumen-hoch:
 
SQ18

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Ja klar, eine Behörde die entscheidet "oh das Papier gefällt mir nicht - trag' ich nicht ein" braucht jeder.
Anstatt die Ursachen abzustellen und die schwarzen Schafe auszufiltern noch ein bißchen Bürokratie draufsetzen macht natürlich mehr Sinn.

PS: AFAIK sind schon einige Zulassungsbezirke in Hessen mittlerweile wieder ausgeschert
 
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fralind

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Man muss sich fragen: Auf welcher Grundlage trägt der vom Ministerum berufene Prüfer im Falle von Reifen etwas ein !!!!! ?????

Die Prüforganisation(en) führt/führen keine Reifentests durch.
Die Hersteller haben alle Umrüst Freigaben zurückgezogen. (Richtig so, sie machen die Arbeit, geben X Tausende von Euro aus für Strecken, Motorräder und Gehälter aus, und stellten die durch Ing. ertesteten Fahreigenschaften wenn Positiv, kostenfrei dem Endkunden zur Verfügung).
Und der Initiator Tüv, folgend alle Prüforganisationen die nun §21 in Verbindung mit §19/2 - Einzelabnahme- durchführen dürfen, schreibt mal so eben eine andere Größe und das Profil ohne all die dafür notwendigen Prüfgrundlagen wie V max - Tacho -Nässe-/Wärmeverhalten Prüfung, in sein Gutachten, damit sie die 80 € Umsatz regenerien werden. Sauber.

Um was ging es dabei nochmal, ach ja, um Sicherheit. Die man nun nach bezahlen von Summe X jetzt hat.

Der gleiche Käse kommt jetzt mit erheblichen Mängeln (EM) und der Mängelschleife / Nachuntersuchung bei der Hauptuntersuchung.
Aktueller Stand.
Aktuell prüft das Bundesjustizministerium den Vorschlag des TÜV zum Streichung der sogenannten Mängelschleife bei der Hauptuntersuchung. Im Detail bedeutet das: Wird während einer Hauptuntersuchung in einer Werkstatt ein Problem am Fahrzeug festgestellt, kann nach aktuellem Stand direkt eine Reparatur in der, in einer Werkstatt vorgenommen werden und der Fahrzeughalter bekommt die Plakette für sein Gefährt. Durch den Wegfall der Mängelschleife muss der Prüfer das Fahrzeug wegen eines Mangels durchfallen lassen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Mängel am Fahrzeug beseitigen zu lassen, um anschließend zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung anzutreten.
Darüber hinaus entstehen weitere Probleme, wenn Fahrzeuge während der HU nicht in einem Meisterbetrieb unterkommen und die Prüfung auf einer Prüfstelle erfolgt. Bei einem erheblichen Mangel dürfe das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden und ein Abschleppdienst müsse das Fahrzeug in eine passende Werkstatt bringen.
 
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manfred180161

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Demontierbare DB Killer (ach, der war zu Hause doch noch drin) gehören auch verboten.

Josef
Was ich hier gar nicht verstehe: wenn der Delinquent den dB-Eater dabei hat, dann darf er ihn montieren, zahlt einen Fuffi und weiter geht die fröhliche Fahrt. Wie lächerlich…
Das ist Vorsatz!
Aus meiner Sicht gehört das Mopped zwei Monate eingezogen und eine Geldstrafe, die richtig weh tut.
 
fralind

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Er muss Lauferei haben.
BE erloschen. Keine Weiterfahrt daher mehr möglich. Kennzeichen wird entsiegelt und eingezogen. Abschleppen oder abholen lassen.

Vorführung des Ordnungsgemäßen Zustands des Fahrzeugs bei Prüforga.
Antrag bei beim SVA auf Erteilung einer BE.

Das zusammen mit den Kosten kann schon mal etwas an Urlaubszeit kosten.
Durch Schmerzen lernt man.
 
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Ich bin letztes Jahr im Oktober mit meiner MZ (Bj. 99) wegen HU zum TÜV Hessen. An sich kein Problem. Bei dem Hinterradreifen gab es allerdings ein Problem. So wie die ganzen Termine zuvor hatte ich meine Herstellerfreigabe für die Scout K60 mit 140er Breite für das Hinterrad vorgelegt (eingetragen 120 mm). Der TÜV-Prüfer meinte: "hier haben wir ein Problem, den Reifen müssen wir eintragen, ich erkläre ihnen das nachher. Da hat sich rechtlich was geändert."

Es muß wohl in 2021 oder 2022 eine Novelle der Zulassungsbestimmungen gegeben haben, die aussagt, daß nur noch Reifen mit den im Fzg.-Schein eingetragenen Reifengrößen zulässig sind und Herstellerfreigaben nur noch informativen Charakter haben. Zuvor reichte die Bescheinigung sowohl für den TÜV als auch für die Polizei aus, auch wenn die Reifengröße abweichend zu der in den Papieren war.
Betrifft das alle KFz oder nur die alten ohne CoC?
Weiß das zufällig jemand.
Wir haben z.B. Allrad Caddys - da ist ab Werk eine "falsche" Rad- / Reifenkombi drauf welche nicht im "Schein" steht.
 
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Betrifft das alle KFz oder nur die alten ohne CoC?
Weiß das zufällig jemand.
Wir haben z.B. Allrad Caddys - da ist ab Werk eine "falsche" Rad- / Reifenkombi drauf welche nicht im "Schein" steht.
Das ist eine gute Frage. Ich weiß es nicht aber ich vemute, daß bezüglich Reifengröße alles was nicht in der CoC steht auch nicht ohne Einzelgenehmigung oder ABE zulässig ist. Das sollte aber bislang auch schon so gewesen sein.

Mit meiner großen GS (mit CoC), ebenfalls mit Scout K60 bestückt, war ich auch in 2023 beim TÜV.
Den gleichen Prüfer interessierte damals meine Reifenfreigabe überhaupt nicht, sondern der schaute nur nach, ob die Reifengröße mit den Eintragungen im Schein übereinstimmt. Auch die Tatsache, daß der Speedindex der Reifen unterhalb des in den Papieren geforderten Index lag störte ihn nicht. Vermutlich wegen der EU-Regelung mit M+S und dem bei mir im Cockpit-Bereich angebrachten Vmax-Aufklebers.
In der CoC stehen bei mir z. B. auch noch die TKC 80 M+S mit reduziertem Geschwindigkeitsindex drin. Oder besser gesagt, ich hatte mir zu dem Zeitpunkt vor ein paar Jahren, als diese unsägliche Reifendiskussion mit Winterreifen in Italien aufkam, mir die TKC und ggf. auch die Heidenau in meine Papiere eintragen lassen. Vielleicht war das auch der Grund, warum ich keine Freigabe mehr benötigt habe. Wie gesagt, ich weiß es nicht. Das einzige was ich weiß, ist daß ich bei keinem meiner Motorräder mehr Reifenfreigaben mehr mitführen muß.

Grüße Thomas
 
fralind

fralind

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Betrifft das alle KFz oder nur die alten ohne CoC?
Weiß das zufällig jemand.
Wir haben z.B. Allrad Caddys - da ist ab Werk eine "falsche" Rad- / Reifenkombi drauf welche nicht im "Schein" steht.
Fahrzeuge mit EG BE haben in Ihrer BE verschiedene Felgen/Reifengrößen eingetragen, stehen auch im COC.

Nicht deine Aufgabe das bei einer Kontrolle oder Hu nachzuweisen. Die Eu wollte das so.

Bei älteren Fahrzeugen stehen die unten im Schein unter Ziff. 33.

Bei Mopedes mit EBE Einzelbetriebserlaubnis müssen immer alle Veränderungen eingetragen werden, ABE gelten mitgeführt zudem nicht für diese Modelle.
 
Intermezzo

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Bei einem erheblichen Mangel dürfe das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden und ein Abschleppdienst müsse das Fahrzeug in eine passende Werkstatt bringen.
Ich meine, daß das bislang auch so war. Also nicht bloß der fehlende Rückstrahler am Motorrad oder der fehlende Kettenschutz, das deutliche Überschreiten der Abgasgrenzwerte (ich hatte bei meiner Baghi mal 10 % CO) was auch schon ein erheblicher Mangel ist, sondern beispielsweise die total ausgefallene Bremse. Wobei hier erheblich mit möglicher Zusatzbemerkung nach meiner Einschätzung im Zusammenhang mit aktueller Verkehrssicherheit zu sehen ist. Also Rückstrahler am Tag sicherlich kein Problem, fehlender Kettenschutz ??, nicht funktionierende Bremse sicherlich. Ich denke, daß hier auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt. Wie der TÜV allerdings praktisch vorgeht, er kann ja die Weiterfahrt nicht verbieten und auch nicht die Kennzeichen entstempeln, das sind hoheitliche Aufgaben, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke, daß mit der möglichen Aussage "nicht mehr verkehrssicher" oder ähnlich, Haftungsausschlüsse im Vordergrund stehen werden.

Grüße Thomas
 
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FlowRider

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Wo du den fehlenden Kettenschutz ansprichst: Da sind sie sehr empfindlich, genauso bei den Experten mit offenen Kardanwellen.

KTMs hatten sie die letzten Jahre gefressen, da war fast in den Vorjahren kaum eine unbeanstandet. Sehr beliebt waren die KTM-Jungs, die mit offenem Luftfilter rumgebrüllt sind. Da haben sie dann aus Spaß mal nachgefragt, ob sie wenigstens ein daran angepasstes Mapping fahren oder sich nur so aus Laune den Motor ruinieren möchten.
 
Uli G.

Uli G.

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Da sind sie sehr empfindlich, genauso bei den Experten mit offenen Kardanwellen.
?
Offen laufende Kardanwellen sind doch bei modernen Maschinen kaum möglich, da der Kardantunnel Teil der Hinterradaufhängung ist. Bei Oldtimern dagegen waren/sind Offen laufende Kardanwellen normal, insofern verstehe ich die Einlassung nicht.
 
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Alter Verwalter. Wenn ich hier so manche Beiträge lese stellts mir die Zehennägel senkrecht. Warum nicht gleich schwere Lagerhaft für die Ordnungswidrigkeiten?
Weil es sowas in Deutschland nicht gibt und mindestens §1 des Grundgesetzes es verbietet. Ja, man könnte sicherlich an der einen oder anderen Stelle über die Änderung des Grundgesetzes mal nachdenken. Der fehlende Rückstrahlers oder der fehlende Kettenschutz wäre da unstrittig etwas übertrieben.;)

Grüße Thomas
 
Uli G.

Uli G.

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Hat die R18 nicht eine offen laufende Kardanwelle?
Wohl wahr, die macht ja auf Oldtimer, die hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Aber trotzdem erschließt sich mir nicht, was @FlowRider mit seiner Bemerkung bzgl. offen laufender Kardanwellen meint :nullahnung: .
 
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