fralind
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In der ABE für die Hebel von V-Trec gibt es dieses Einschränkung in Bezug auf "serienmäßig" nicht. Gleiches gilt für die Hinterradabdeckung von Puig (habe ich auch montiert, also zwei ABE-Teile montiert, welche keine Wechselwirkung aus der ABE heraus haben).
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Habe mal kurz recherchiert: Eine Änderungsabnahme der Teile ist bei Teilegenehmigungen, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und bei einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) nur erforderlich, wenn die Änderungsabnahme in der Genehmigung gefordert wird. Wenn die Polizei Probleme macht würde ich darauf hinweisen und sollen dann dahingehend die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme erklären.
Ich gebe Dir da uneingeschränkt Recht.
Nur würde es einem vor Ort nichts nützen, bzw. sollte im Eifer des Gesprächs zuviel an Energie darauf verwendet werden Lolleck und Bolleck zu erklären was sie sind (keine Sachverständigen) und dürfen oder nicht dürfen, gibt es schnell noch eine Maßregelung in der Form von §113 als Zugabe und kannst dann nur hoffen das dann der ABS. 4 zutrifft.