Trimix
Nein, das darf nur das Strassenverkehrsamt. Der TÜV heftet dir ein Stück Papier mit den Eintragungen an den Schein.
Vielen Dank für die Aufklärung. Allerdings war auch ich in der Schule und somit ist diese Info nicht neu.Weil Deutschland ein föderaler Staat ist!
Die restliche Aussage des TÜVies scheint ja vernünftig.Bei einer Lenkererhöhung und einem Wilbers-Fahrwerk sieht das allerdings schon ganz anders aus (Ich sitze im selben Boot, bzw. auf einer ebensolchen GS).
Begründung wie folgt: Das Wilbers verändert das Fahrverhalten (positiv). Durch eine Lenkererhöhung sitzt der Fahrer jedoch höher im Wind und könnte damit das Gesamtfahrverhalten wieder negativ beeinflussen.
DAS ist logisch.Dies Anbaubestätigung enthält unten den Satz, dass man die Fahrzeugpapiere erst bei der nächsten Befassung mit den FZ Papieren diese korrigieren lassen kann.
Bedeutet: Prüfstelle-Anbaubestätigung-Mitführen beim Fahrzeug reicht. Bei FZ Kontrolle durch Polizei oder HU Termin reicht das vorzeigen
Bedeutet nicht: Prüfstelle-Anbaubestätigung-Unverzüglich zum Amt-Schein korrigieren lassen
Hallo Trimix,Bis Ende des Monats werde ich beim TÜV geswesen sein, so zumindest der Plan. Werde dann berichten.
Hallo Jochen,Mahlzeit,
mich hat es eine Woche später erwischt.
Wilbers Fahrwerk und Lenkererhöhung alles mit ABE.
In der Ausbaustufe schon 2 x beim TÜV gewesen.
Weiterfahrt wurde untersagt. Geldbuße ja, Punkt konnte verhindert werden.
Woche drauf alles eintragen lassen.
MfG
Jochen
Nun, Polizeigesetze SIND (sogar mehr noch) die von Dir erwähnten "Ausführungsbestimmungen" - d.h. sie gelten FÜR die Polizei (u.a.) - werden jedoch natürlich NICHT von ihr erlassen....B
Erstere erlassen Gesetze, die zweiten "sprechen Recht" bei strittigen Fragen, die "Dritten" setzen geltendes Recht ggfs. durch.
Scheint einfach, ist es aber offensichtlich nicht.
Anders ist kaum zu erklären, warum es "Polizeigesetze" gibt, denn die "Polizei" ist "Exekutive", hat also absolut nichts mit "Gesetzgebung" zu tun, sondern lediglich (auch eine große Aufgabe) für die Einhaltung der durch die "Legislative" beschlossenen Gesetze zu sorgen!
Keinesfalls ist es deren Aufgabe, selber "Gesetze" zu erstellen.
Allenfalls dürfte es "Ausführungsbestimmungen" für die Polizei geben (und bitte nicht selber von ihr aufgestellt!), an die jeweiligen Gesetze gekoppelt.
Keinesfalls aber eine eigene "Polizeigesetzgebung"!
Da läuft seit langem so einiges "schief" !
Grüße
Uli
Mich dünkt, da kommt einiges durcheinander.Nun, Polizeigesetze SIND (sogar mehr noch) die von Dir erwähnten "Ausführungsbestimmungen" - d.h. sie gelten FÜR die Polizei (u.a.) - werden jedoch natürlich NICHT von ihr erlassen....
Umweltgesetze werden auch nicht von der Umwelt beschlossen, sondern unverändert vom Gesetzgeber.Zu meiner Schgulzeit wurde gepredigt, daß es eine Dreiteilung gäbe: Legislative, Judikative, Exekutive Fertsch!
Erstere erlassen Gesetze, die zweiten "sprechen Recht" bei strittigen Fragen, die "Dritten" setzen geltendes Recht ggfs. durch.
Scheint einfach, ist es aber offensichtlich nicht.
Anders ist kaum zu erklären, warum es "Polizeigesetze" gibt, denn die "Polizei" ist "Exekutive", hat also absolut nichts mit "Gesetzgebung" zu tun, sondern lediglich (auch eine große Aufgabe) für die Einhaltung der durch die "Legislative" beschlossenen Gesetze zu sorgen!
Keinesfalls ist es deren Aufgabe, selber "Gesetze" zu erstellen.
Allenfalls dürfte es "Ausführungsbestimmungen" für die Polizei geben (und bitte nicht selber von ihr aufgestellt!), an die jeweiligen Gesetze gekoppelt.
Keinesfalls aber eine eigene "Polizeigesetzgebung"!
Da läuft seit langem so einiges "schief" !
So ist es.Hi
Termin ausnachen, hinfahren, Papiere etc. dem TÜVie in die Hand drücken und warten. Er macht quasi eine HU und berücksichtigt die "ABE-Teile".
Danach bekommst Du einen Zettel dessen Inhalt (bei lauter ABEs) "bei Gelegenheit" in die Papiere eingetragen werden sollte (also wenn Du ohnehin mal beim Amt bist). Bis dahin führst Du den Zettel mit der ja bescheinigt, dass der ganze Kram sich in der Gesamtheit nicht negativ beeinflusst.
Das Gleiche steht für die Hinterradabdeckung von Puig drin.Eine Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für
den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen bzw. Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Dies ist nur bei solchen Fahrzeugtypen notwendig, bei denen in der Spalte ABE /EG- BE eine Einzel-Betriebs-Erlaubnis (EBE) in der Anlage 1/02 angegeben ist oder wenn besondere Auflagen darauf hinweisen sollten, dass eine Abnahme des Anbaus und eine entsprechende Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind.
In der ABE für die Hebel von V-Trec gibt es dieses Einschränkung in Bezug auf "serienmäßig" nicht. Gleiches gilt für die Hinterradabdeckung von Puig (habe ich auch montiert, also zwei ABE-Teile montiert, welche keine Wechselwirkung aus der ABE heraus haben).Hier mal das Gutachten zu den verbauten Bremshebeln in dem Fall. Geht man bei Punkt 4. wörtlich vor, dann ja.
Prinzipiell sehe ich das auch so, ist halt nur dumm gelaufen wenn du auf dem Weg zu einer Tour an einen schlecht gelaunten Uniformierten gerätst und dieser dir die Karre stillegt... auch wenn du hinterher Recht bekommst, bzw. der TÜV nur mit dem Kopf schüttelt, der Urlaub ist erstmal gelaufen.Wenn die Polizei Probleme macht würde ich darauf hinweisen und sollen dann dahingehend die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme erklären.
was denn z.B. ?? Du schreibst es doch selbst......Mich dünkt, da kommt einiges durcheinander.