Polizeikontrolle

Diskutiere Polizeikontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Nein, das darf nur das Strassenverkehrsamt. Der TÜV heftet dir ein Stück Papier mit den Eintragungen an den Schein.
Trimix

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Nein, das darf nur das Strassenverkehrsamt. Der TÜV heftet dir ein Stück Papier mit den Eintragungen an den Schein.
 
BMW Peter

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Deshalb fragte ich.

Bei mir war es so das ich einen anderen Reifen,ohne Freigabe vom Hersteller, drauf hatte.
Der TÜV hat mir dann eine Freigabe erstellt und ich dachte das reicht, wenn ich den Wisch immer dabei habe.
Einige Jahre später war ich zur HU/AU beim TÜV und wurde zusammengefaltet, weil die TÜV-Freigabe nicht im Schein stand.
Auf dem Schein stand übrigen ganz unten "Bei nächster Gelegenheit die Änderung beim Strassenverkehrsamt in den Schein eintragen lassen.
Das war in deren Augen ein Mangel für die HU-Abnahme.
 
Trimix

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Bis Ende des Monats werde ich beim TÜV geswesen sein, so zumindest der Plan. Werde dann berichten.
 
M_N_on_Tour

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Wer Lust und Laune hat kann sich das Dokument mal anschauen.

Auf Seite 39 Anlage 3 gibt es auch eine Matrix gegenseitiger Beeinflussungen von Änderungen.
 
fralind

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Damit hier nichts durcheinander kommt vor lauter la la la.

Eine Änderung nimmt der Tüv ab.
Eintragungen nehmen die Ämter vor.

Hier gibt es die Änderungsabnahme nach §19/2 und die nach §19/3

Landläufig Einzelabnahme genannt.
Ist das eine Abnahme gemäß §19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Amtlich anerkannte Sachverständige nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor, wenn:


  • 1) ein Bauteil verwendet wird, ohne dass es für den Fahrzeugtyp zugelassen ist;
  • 2) ein Bauteil verwendet wird, für das es nur einen Prüfbericht, einen technischen Bericht, einen Laborbericht, ein Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten gibt;
  • 3) mehrere Bauteile ein- oder anbaut, die sich gegenseitig beeinflussen und siehe Punkt 2)

Mit einem solchen erstellten Gutachten geht man zur Zulassungsbehörde, hat seinen FZ Schein mit dabei und stellt einen Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis. Wird dem zugestimmt (Probleme gibt es zuhauf in Hessen damit = Bündlungsbehörde), werden alle bisherigen Daten die bis dato im FZ Schein stehen übernommen und unter Ziffer 33 um die neuen Daten die im Gutachten stehen ergänzt, bzw sollten dort schon von vorherigen Umbauten Daten stehen, erweitert.

Bedeutet: Prüfstelle-Gutachten-Unverzüglich zum Amt-Schein. Erst dann hat das FZ wieder eine Betriebserlaubnis
Bedeutet nicht: Prüfstelle- Gutachten- weiterfahren und bei FZ Kontrolle durch Polizei oder HU Termin vorzeigen und irgendwann mal korrigieren lassen.
Bei der Kontrolle ist das FZ immer noch ohne BE
Bei der HU gibt es die Plakette auf dem NR. Schild erst auf dem Amt nach Korrektur der FZ Papiere


Und so sieht das dann aus (hier vom TÜV)

Eintragung Akra0001.jpgEintragung Akra0002.jpgEintragung Akra0003.jpgEintragung Akra0004.jpg



Änderungsabnahme
Anbaubestätigung gemäß §19.3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)




  • 1) Teilegutachten (TGA)
  • 2) Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • 3) Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • 4) EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung
  • 5) Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung

Neben Hinweisen zum Einbau enthält das jeweilige Prüfzeugnis ggf. Beschränkungen und Auflagen, aus denen hervorgeht, für welchen Fahrzeugtyp das Bauteil bestimmt ist und ob eine Änderungsabnahme nach §19/3 erfolgen muss.
Der Sachvertändige prüft also hier nach der Vorlage eines Teilgutachtens den darin beschriebenen korrekten Anbau eines Teiles.

Dies Anbaubestätigung enthält unten den Satz, dass man die Fahrzeugpapiere erst bei der nächsten Befassung mit den FZ Papieren diese korrigieren lassen kann.

Bedeutet: Prüfstelle-Anbaubestätigung-Mitführen beim Fahrzeug reicht. Bei FZ Kontrolle durch Polizei oder HU Termin reicht das vorzeigen
Bedeutet nicht: Prüfstelle-Anbaubestätigung-Unverzüglich zum Amt-Schein korrigieren lassen


Und so sieht das dann aus (hier vom TÜV Nord)

19  3.jpg





Ist das Bauteil für den Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchte man ein Bauteil mit Teilegutachten und ein Bauteil ohne kombinieren, benötigen man wieder eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.
 
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gerd_

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Grüss den TÜVie
Bei einer Lenkererhöhung und einem Wilbers-Fahrwerk sieht das allerdings schon ganz anders aus (Ich sitze im selben Boot, bzw. auf einer ebensolchen GS).
Begründung wie folgt: Das Wilbers verändert das Fahrverhalten (positiv). Durch eine Lenkererhöhung sitzt der Fahrer jedoch höher im Wind und könnte damit das Gesamtfahrverhalten wieder negativ beeinflussen.
Die restliche Aussage des TÜVies scheint ja vernünftig.
Aber das ist in meinen Augen Quatsch. Da müsste ein Fahrer mit 2,05 m auch eingetragen werden weil er notgedrungen im Wind sitzt und mit einer Lenkererhöhung nur die "Affe-auf-dem-Schleifstein-Haltung" vermeidet.
Und DAS ist das Problem. Jeder interpretiert anders und so ist eben alles (eigentlich) einzutragen damit "wilde" Interpretationen ausgeschlossen sind Jetzt braucht's nur eine Ausführungsbestimmung darüber wann die Exekutive nur darauf hinweist oder in welchen Fällen sie vor Ort verschrottet :-).

Dies Anbaubestätigung enthält unten den Satz, dass man die Fahrzeugpapiere erst bei der nächsten Befassung mit den FZ Papieren diese korrigieren lassen kann.

Bedeutet: Prüfstelle-Anbaubestätigung-Mitführen beim Fahrzeug reicht. Bei FZ Kontrolle durch Polizei oder HU Termin reicht das vorzeigen
Bedeutet nicht: Prüfstelle-Anbaubestätigung-Unverzüglich zum Amt-Schein korrigieren lassen
DAS ist logisch.
Was ich dann nicht verstehe ist, wenn ein TÜV so einen Zettel ausstellt (BMW-Peter) und den abweist wenn ich zur nächsten HU antanze.

gerd
 
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pogibonsi

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Mahlzeit,

mich hat es eine Woche später erwischt.
Wilbers Fahrwerk und Lenkererhöhung alles mit ABE.
In der Ausbaustufe schon 2 x beim TÜV gewesen.
Weiterfahrt wurde untersagt. Geldbuße ja, Punkt konnte verhindert werden.
Woche drauf alles eintragen lassen.

MfG

Jochen
Hallo Jochen,

könntest Du auch mal beschreiben wie das mit den Eintragungen genau abläuft?!
 
gerd_

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Hi
Termin ausnachen, hinfahren, Papiere etc. dem TÜVie in die Hand drücken und warten. Er macht quasi eine HU und berücksichtigt die "ABE-Teile". Erwischst Du einen Ängstlichen zweifelt er alles an (Handbremshebel könnte Hinterradabdeckung beeinflussen....; wenn er abfällt und sich dann hinten verklemmt :-)), erwischst Du einen Durchnittlichen so wird sich dieser Gedanken machen ob jede vorgezeigte Kombi OK ist, und der Schnelle geht gleich schreiben.
Alle werden einen Blick dafür haben ob Profil auf den Reifen ist, das Licht funktioniert und die Radlager kein Spiel haben oder sonst was dem Eintrag entgegen steht.
Danach bekommst Du einen Zettel dessen Inhalt (bei lauter ABEs) "bei Gelegenheit" in die Papiere eingetragen werden sollte (also wenn Du ohnehin mal beim Amt bist). Bis dahin führst Du den Zettel mit der ja bescheinigt, dass der ganze Kram sich in der Gesamtheit nicht negativ beeinflusst.
gerd
 
BigOneII

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Erstere erlassen Gesetze, die zweiten "sprechen Recht" bei strittigen Fragen, die "Dritten" setzen geltendes Recht ggfs. durch.
Scheint einfach, ist es aber offensichtlich nicht.
Anders ist kaum zu erklären, warum es "Polizeigesetze" gibt, denn die "Polizei" ist "Exekutive", hat also absolut nichts mit "Gesetzgebung" zu tun, sondern lediglich (auch eine große Aufgabe) für die Einhaltung der durch die "Legislative" beschlossenen Gesetze zu sorgen!
Keinesfalls ist es deren Aufgabe, selber "Gesetze" zu erstellen.
Allenfalls dürfte es "Ausführungsbestimmungen" für die Polizei geben (und bitte nicht selber von ihr aufgestellt!), an die jeweiligen Gesetze gekoppelt.
Keinesfalls aber eine eigene "Polizeigesetzgebung"!
Da läuft seit langem so einiges "schief" :(!
Grüße
Uli
Nun, Polizeigesetze SIND (sogar mehr noch) die von Dir erwähnten "Ausführungsbestimmungen" - d.h. sie gelten FÜR die Polizei (u.a.) - werden jedoch natürlich NICHT von ihr erlassen....

nur mal so am rande....

aber danke auch den anderen für die Info - dass mehrere ABS nebeneinander nicht funktionieren wusst ich echt nicht..... bis dato :o
 
Zörnie

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Nun, Polizeigesetze SIND (sogar mehr noch) die von Dir erwähnten "Ausführungsbestimmungen" - d.h. sie gelten FÜR die Polizei (u.a.) - werden jedoch natürlich NICHT von ihr erlassen....
:confused: Mich dünkt, da kommt einiges durcheinander.
 
Zörnie

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Zu meiner Schgulzeit wurde gepredigt, daß es eine Dreiteilung gäbe: Legislative, Judikative, Exekutive Fertsch!

Erstere erlassen Gesetze, die zweiten "sprechen Recht" bei strittigen Fragen, die "Dritten" setzen geltendes Recht ggfs. durch.
Scheint einfach, ist es aber offensichtlich nicht.
Anders ist kaum zu erklären, warum es "Polizeigesetze" gibt, denn die "Polizei" ist "Exekutive", hat also absolut nichts mit "Gesetzgebung" zu tun, sondern lediglich (auch eine große Aufgabe) für die Einhaltung der durch die "Legislative" beschlossenen Gesetze zu sorgen!
Keinesfalls ist es deren Aufgabe, selber "Gesetze" zu erstellen.
Allenfalls dürfte es "Ausführungsbestimmungen" für die Polizei geben (und bitte nicht selber von ihr aufgestellt!), an die jeweiligen Gesetze gekoppelt.
Keinesfalls aber eine eigene "Polizeigesetzgebung"!
Da läuft seit langem so einiges "schief" :(!
Umweltgesetze werden auch nicht von der Umwelt beschlossen, sondern unverändert vom Gesetzgeber.

Und ja, Rechtsnormen wie (Durchführungs- oder Ausführungs)Verordnungen, die für die Exekutive die konkrete Handhabung eines abstrakten Gesetzes regeln, werden von der Exekutive selbst aufgestellt.
 
Pinky

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Termin ausnachen, hinfahren, Papiere etc. dem TÜVie in die Hand drücken und warten. Er macht quasi eine HU und berücksichtigt die "ABE-Teile".
Danach bekommst Du einen Zettel dessen Inhalt (bei lauter ABEs) "bei Gelegenheit" in die Papiere eingetragen werden sollte (also wenn Du ohnehin mal beim Amt bist). Bis dahin führst Du den Zettel mit der ja bescheinigt, dass der ganze Kram sich in der Gesamtheit nicht negativ beeinflusst.
So ist es.
Bleibt nur die Frage was die ganze chose kostet.
 
Lummel

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Mal kurz in die Runde gefragt: Wenn die Anbauteile eine E-Nummer bzw. Bauartgenehmigung haben gibt es ja keine ABE dazu, da die Teile selbst gekennzeichnet sind. Da muss dann auch nix eingetragen und/oder mitgeführt werden. Man könnte sonst ja Teile mit ECE, E-Nummer bzw. Bauartgenehmigung nie ohne erneute Eintragung in der Werkstatt austauschen lassen. Z.B. Windschutzscheibe von Drittanbieter am Auto.

Den Abgleich der ECE oder E-Nummer zum Fahrzeug können die Förster als Behörde selber vor Ort vornehmen. Ich habe mindestens fünf Teile mit E-Nummer verbaut und in einer Polizeikontrolle 2016 haben die 20 Minuten in ihrem Bus am Laptop herumgehackt, um die E-Nummern zur deren Zufriedenheit oder Enttäuschung meinem Motorrad zuordnen zu können. Bei der Frage nach den Papieren zu den Teilen habe ich lediglich auf die E-Nummern an den Abauteilen wie Lichtanlage und Auspuff verwiesen. Beim TÜV vorab immer der gleiche Hinweis an den Prüfer und noch nie Probleme gehabt.

Das einzige Teil mit einer ABE-Zulassung und aufgeprägter KBA-Nummer an meinem Moped sind die Puig-Fussrasten. Und dazu steht in der ABE unter Punkt 4 nicht, dass das Fahrzeug ansonsten in serienmäßigem Zustand sein muss:

https://files.bs-motoparts.eu/dokumente/abe/puig/abe-91553-02.pdf
Eine Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für

den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen bzw. Angestellten nach

Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.

Dies ist nur bei solchen Fahrzeugtypen notwendig, bei denen in der Spalte ABE /EG- BE eine Einzel-Betriebs-Erlaubnis (EBE) in der Anlage 1/02 angegeben ist oder wenn besondere Auflagen darauf hinweisen sollten, dass eine Abnahme des Anbaus und eine entsprechende Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind.
Das Gleiche steht für die Hinterradabdeckung von Puig drin.


Für (m)einen kurzen Kennzeichenhalter bzw. allgemein braucht man weder Prüfzeichen, Gutachten oder ABE.
 
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Ein so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EG-BE / ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
 
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Hier mal das Gutachten zu den verbauten Bremshebeln in dem Fall. Geht man bei Punkt 4. wörtlich vor, dann ja.
In der ABE für die Hebel von V-Trec gibt es dieses Einschränkung in Bezug auf "serienmäßig" nicht. Gleiches gilt für die Hinterradabdeckung von Puig (habe ich auch montiert, also zwei ABE-Teile montiert, welche keine Wechselwirkung aus der ABE heraus haben).
´

Habe mal kurz recherchiert: Eine Änderungsabnahme der Teile ist bei Teilegenehmigungen, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und bei einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) nur erforderlich, wenn die Änderungsabnahme in der Genehmigung gefordert wird. Wenn die Polizei Probleme macht würde ich darauf hinweisen und sollen dann dahingehend die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme erklären.
 
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Trimix

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Wenn die Polizei Probleme macht würde ich darauf hinweisen und sollen dann dahingehend die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme erklären.
Prinzipiell sehe ich das auch so, ist halt nur dumm gelaufen wenn du auf dem Weg zu einer Tour an einen schlecht gelaunten Uniformierten gerätst und dieser dir die Karre stillegt... auch wenn du hinterher Recht bekommst, bzw. der TÜV nur mit dem Kopf schüttelt, der Urlaub ist erstmal gelaufen.


Doc.JPG
 
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:confused: Mich dünkt, da kommt einiges durcheinander.
was denn z.B. ?? Du schreibst es doch selbst......
Natürlich sind Gesetze eben Gesetze und damit nicht wirklich Ausführungsbestimmungen oder (genauer) "Durchführungsverordnungen" - aber i.d.R. eben genau deren Grundlage....

ich wollte einfach nur das laienhafte Wort "Ausführungsbestimmungen" zum besseren Verständnis aufgegriffen haben....
 
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Polizeikontrolle

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