Polizeikontrolle

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mmo-bassman

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Doppelt, sorry!
 
wasser-mann

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Ja Jochen,

Siehe Betrag eins das waren wir.

Konnten alle weiterfahren,nur einer hat das Knöllchen bekommen.
Bei mir wurde nichts festgestellt (habe meine 2 ABE´s in der Schublade zuhause:cool:)
 
M

Mahlzeit

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Sehr gut für Euch.
Weil einer am Parkplatz war auf dem Weg in den Urlaub mit seinen Freunden. In der gleichen Woche noch beim TÜV gewesen.
Weiterfahrt untersagt. Auch Fahrwerk und Fussrastentieferlegung.(alles mit ABE)
MfG
 
Uli G.

Uli G.

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Bei allem Verständnis für rechtlich begründete Maßnahmen, sollte sowas nicht vorkommen!
Es kann nicht sein, daß zwei verschiedene, mit der Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beauftragte, öffentliche Institutionen unterschiedlich beurteilen, und daß das in div. Fällen zu Beeinrächtigung der jeweiligen Fahrer/Halter der Fzg.e führt!
So funktioniert kein "Rechtsstaat", das ist "staatliche" Willkür per se! (oder einfach die "Losgelösheit" der einzelnen Organisationen vom Staate, nur noch eigenverantwortlich, eigene Regeln aufstellend, handelnd. Nicht akzeptabel!).

Aber:
Da hapert's bei mir seit langem mit dem Verständnis!
Zu meiner Schgulzeit wurde gepredigt, daß es eine Dreiteilung gäbe: Legislative, Judikative, Exekutive Fertsch!

Erstere erlassen Gesetze, die zweiten "sprechen Recht" bei strittigen Fragen, die "Dritten" setzen geltendes Recht ggfs. durch.
Scheint einfach, ist es aber offensichtlich nicht.
Anders ist kaum zu erklären, warum es "Polizeigesetze" gibt, denn die "Polizei" ist "Exekutive", hat also absolut nichts mit "Gesetzgebung" zu tun, sondern lediglich (auch eine große Aufgabe) für die Einhaltung der durch die "Legislative" beschlossenen Gesetze zu sorgen!
Keinesfalls ist es deren Aufgabe, selber "Gesetze" zu erstellen.
Allenfalls dürfte es "Ausführungsbestimmungen" für die Polizei geben (und bitte nicht selber von ihr aufgestellt!), an die jeweiligen Gesetze gekoppelt.
Keinesfalls aber eine eigene "Polizeigesetzgebung"!
Da läuft seit langem so einiges "schief" :(!

Grüße
Uli
 
Classic Sport CS

Classic Sport CS

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Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip, ich gehe mal davon aus, dass er eine Mängelkarte bekam.
Je nach Bundesland wird auch nie vor einem Gericht das gleiche Urteil bekommen.


 
Hansemann

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Jetzt macht mal langsam, die Untersagung der Weiterfahrt bei erloschener Betriebserlaubnis ist schon was anderes wie eine einfache Ordnungswidrigkeit (Überziehen des Termins zur Hauptuntersuchung) Das gibt ne Verwarnung, ohne das die Möhre stehen bleibt, aber abdrücken muss er trotzdem.

Uli: Polizeigesetze regeln die Befugnisse der Polizei und die Voraussetzungen und Bedingungen unter denen Maßnahmen getroffen werden dürfen, sie werden nicht von der Polizei gemacht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
.........
Da hapert's bei mir seit langem mit dem Verständnis!
Zu meiner Schgulzeit wurde gepredigt, daß es eine Dreiteilung gäbe: Legislative, Judikative, Exekutive Fertsch!

Erstere erlassen Gesetze, die zweiten "sprechen Recht" bei strittigen Fragen, die "Dritten" setzen geltendes Recht ggfs. durch.
Scheint einfach, ist es aber offensichtlich nicht.
Anders ist kaum zu erklären, warum es "Polizeigesetze" gibt, denn die "Polizei" ist "Exekutive", hat also absolut nichts mit "Gesetzgebung" zu tun, sondern lediglich (auch eine große Aufgabe) für die Einhaltung der durch die "Legislative" beschlossenen Gesetze zu sorgen!
Keinesfalls ist es deren Aufgabe, selber "Gesetze" zu erstellen.
................
Ist doch genau so wie Du es beschreibst. Die Polizei gibt sich diese Gesetze nicht selbst sondern diese werden von der Legislatiuve erstellt damit sich die Exekutive daran hält.
Für die Jäger gibt es ein Jagdgesetz, für's Bier ein Reinheitsgebot und für die Polizei eben ein Polizeiaufgabengesetz.
Was ich nicht kapiere: Weshalb sind die Polizeien Aufgaben der Bundesländer und nicht des Staates?
Weshalb gibt es Bundesländer die unwesentlich grösser sind als der Landkreis Ansbach UND weniger Einwohner als München haben? Mit eigenen Gesetzen!
gerd
 
Pinky

Pinky

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Mal was anderes:
Eintragen lassen, kost das was? Und wenn ja, wieviel?
Ich hatte mal eine Lenkererhöhung mit ABE verbaut (übernommen vom Vorbesitzer). Der TÜV_Prüfer wollte die Teile trotz ABE abnehmen (s. Auszug unten). Allerdings waren die bereits eingetragen, nur nicht in den Papieren. Diese Eintragung im Schein hätte so 15-20 € gekostet, war aber wohl nicht zwingend notwendig.

Am einfachsten wäre es, wenn die Hersteller von Anbauteilen schreiben würden, das eine Vorführung und Eintragung beim TÜV notwendig ist. Dann weiß jeder wo er dran ist. Alles weitere klärt der TÜV Prüfer.


Hier der Auszug aus der ABE

Die Lenker und Lenkerteile für Krad, Typ W, dürfen auch zum An(Ein)bau an(in) die in den
beiliegenden Prüfunterlagen aufgeführten Kraftfahrzeuge unter den angegebenen
Bedingungen feilgeboten werden.

Bei Verwendung der Geräte an den in den beiliegenden Prüfunterlagen beschriebenen
Krafträdern, die mit Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach §21 StVZO in den Verkehr gelangt
sind, ist eine unverzügliche Überprüfung des Ein- oder Anbaus der Fahrzeugteile durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
durch einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach
Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO durchzuführen.

Der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau ist gemäß §22 Absatz 1 Satz 5 bei der Überprüfung
mit positivem Ergebnis zu bestätigen. Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte
Bestätigung mit dieser ABE und den Fahrzeugpapieren mitzuführen und den zuständigen
Personen auf Verlangen auszuhändigen. Letzteres entfällt nach Berichtigung der
Fahrzeugpapiere.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile des TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.04.2016
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 11.05.2016

 
Trimix

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Dann ist alles Eingetragen und es gibt einen neuen Reifen mit Freigabe, in der steht

"das Fahrzeug sich im unveränderten Originalzustand befindet"

Also wieder zum Eintragen!
Habe gerade mit dem TÜV telefoniert... Sofern dein Motorrad keine Reifenbindung in den Papieren sthen hat, bzw. eine EG Betriebserlaubnis hat, darfst Du alles fahren was entsprechend der eingetragenen Reifengrößen ist.
Reifen muss man an der Stelle nicht eintragen lassen (sofern das überhaupt geht).

Mit dem Zusatz wie z.B.: "Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet." sichern sich laut TÜV lediglich die Reifenhersteller ab um nicht haftbar gemacht werden zu können.

Das Thema M+S aber nur DOT vor 18(?) scheint übrigens vom Tisch zu sein (zumindest für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis). Es gilt aber weiter die Regel das bei nicht passendem Geschwindigkeitsindex ein Kleber ins Sichtfeld des Fahrers muss, oder man eine entsprechende Geschwindigkeitswarnung programmieren kann.

Gruß,
Jürgen
 
Trimix

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Einen habe ich noch aus dem Gespräch mit dem TÜV-Mann: Das man nicht mehrere Teile (mit ABE) anbauen darf stimmt nur bedingt. O-Ton: "Ist ne Grauzone". Die Teile dürfen sich nachweislich nicht gegenseitig beeinflussen. Die Nummer der Uniformierten mit den Bremshebeln und der HA ist daher mehr als fraglich. Bei einer Lenkererhöhung und einem Wilbers-Fahrwerk sieht das allerdings schon ganz anders aus (Ich sitze im selben Boot, bzw. auf einer ebensolchen GS).
Begründung wie folgt: Das Wilbers verändert das Fahrverhalten (positiv). Durch eine Lenkererhöhung sitzt der Fahrer jedoch höher im Wind und könnte damit das Gesamtfahrverhalten wieder negativ beeinflussen. :facepalm:

Es gibt anscheinend eine Matrix in der Teile welche sich gegenseitig ausschließen in den verschiedenen Kombinationen aufgelistet sind. Vielleicht hat ja jemand eine Quelle wo so etwas zu bekommen ist...

Meine persönliche Schlussfolgerung: Ich lasse bei der 40000er, welche sowieso jetzt fällig ist, alles von der DEKRA beim Freundlichen eintragen. Inkl. der Teuertech Schnabelverbreiterung welche gar keine ABE hat :-) Der TÜV meint das würde gehen. Mal sehen, vielleicht tragen die Jungs ja sogar meine Glatze ein...
 
Trimix

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Das war für Motorräder noch nie auf dem Tisch! Das galt von Anfang an nur für Pkw Reifen. So mancher kompetente Fachmann wusste es nur nicht besser.
Kann auch sein... die Hauptsache ist ich muss mir darüber nicht den Kopf zerbrechen.
 
S

spyderl

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Leider gibt es bezüglich der M+S Geschichte nirgends etwas schriftliches mit Aussagekraft!
 
A

abban

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... und da war doch noch (beim Auto), dass man von (ich sag mal Ostern, genau weis ichs leider nicht) bis Oktober in Italien nicht mit Reifen fahren darf, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als in den Fahrzeupapieren vermerkt. Auch nicht mit Aufkleber im Sichtfeld mit Vmax.
Für mich ein Grund, Italien mit dem Auto zu meiden.
Aber was dann mit den Motorrädern???
Gruss abban
 
pogibonsi

pogibonsi

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O.T.: Wie funktioniert das denn mit solchen Eintragungen? Reicht es, wenn ich dem TÜV die Fahrzeugpapiere mit samt meinen ABE's vorbei bringe, oder muss mein Motorrad da auch mit?
 
Trimix

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Das Motorrad muss auch mit (+ Schein + ABEs).
 
BMW Peter

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Also trägt der TÜV direkt im Schein ein ?
 
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