Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Hansemann, zuerst man VIELEN DANK dass Du ernsthaft auf den Punkt zu antworten versuchst und es nicht nur mit "Halbwissen" oder...
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znark

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Für Dein Motorrad 259 C) gilt eine Reifenbindung, zugegeben in einer ungewöhnlichen Größe.

Du brauchst also noch Freigaben im klassischen Sinn
Hallo Hansemann,
zuerst man VIELEN DANK dass Du ernsthaft auf den Punkt zu antworten versuchst und es nicht nur mit "Halbwissen" oder "Vorausblökerei " abtust.

Allerdings ist das Problem leider ein anderes: Ja, es gibt viel "Freigaben im klassischen Sinn" für verschiedene Reifen - mit diesen bin ich ja auch seit Jahren gut (und ohne Probleme) unterwegs. Das Problem ist, dass diese mit der jetzigen Änderung allesamt ungültig sind: Siehe BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern "Fall 2":
"wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist" .. "Erlischt ... ohne Nachweis die Betriebserlaubnis" - und "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis".

Damit ist für mich eindeutig: Völlig egal ob eine "Freigabe" für einen Reifen habe oder nicht - diese gilt nicht. Ich muss für JEDEN Reifen den ich noch montieren kann (die in der ZB Teil I bzw. Betriebserlaubnis genannten Reifen gibt es nicht mehr) eine Einzelabnnahme gem § 19 machen lassen. Und das kann es ja wohl nicht sein.

Ich werde BMW, ADAC und das BMVI mal anschreiben und um Klarstellung bitten.

Gruß, Peter
 
AlpenoStrand

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In D muss wohl alles immer extra kompliziert gemacht werden, dabei dachte ich die sind schon länger als wir in der EU. Na egal, zum Glück gab es bei uns nie diesen Schwachsinn mit der Reifenbindung und den Freigaben, solange die Dimension, der Speed- und Lastindex passen kann montiert werden was man will. Einzige Einschränkung, auf die man manchmal trifft (z.B. bei BMW), ist dass der Reifen vom selben Hersteller sein muss.

Also warum einfach wenn es bei euch auch kompliziert geht. :p
 
QVIENNA

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Hallo Hansemann,
zuerst man VIELEN DANK dass Du ernsthaft auf den Punkt zu antworten versuchst und es nicht nur mit "Halbwissen" oder "Vorausblökerei " abtust.
ich steh dazu, dass der Gesetzgeber auf Einzelschicksale keine Rücksicht nehmen darf und das große Ganze sehen muss und nicht die Nörgler am Straßenrand beachtet.
 
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znark

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ich steh dazu, dass der Gesetzgeber auf Einzelschicksale keine Rücksicht nehmen darf und das große Ganze sehen muss und nicht die Nörgler am Straßenrand beachtet.
BlaBlaBla ... Dein Avatar mit der großen Klappe passt.

Wenn Du nicht nur ein Schwätzer wärest würdest Du erklären, wo das "große Ganze" liegt wenn man einen Reifen, den man 15 Jahre fahern durfte nun auf einmal eintragen muss ... übrigens - bei euch in Österreich gilt das nicht.
Seid ihr alle Selbstmörder oder bist nur Du der, der das "große Ganze" sieht ???

Ich bin raus - mit Menschen die nicht mal bereit sind mal zu lesen & zu denken ist jede Diskussion hinfällig.
 
Blacktriple

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Lass ihn einfach rumquaken.
ER wird es nie verstehen.
Einfach überlesen.

Wir freuen uns lieber über 4325 Leute, die es in kürzester Zeit verstanden haben ;)
 
Hansemann

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... Das Problem ist, dass diese mit der jetzigen Änderung allesamt ungültig sind: Siehe BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern "Fall 2":
"wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist" .. "Erlischt ... ohne Nachweis die Betriebserlaubnis" - und "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis".
...

Ich werde BMW, ADAC und das BMVI mal anschreiben und um Klarstellung bitten.

Gruß, Peter
Ich räume ein, dass man das so lesen kann. Auf die Antworten zu Deinen Anfragen bin ich gespannt.

Ich werde mich meinerseits mal erkundigen,
die zusammengefasste Formulierung für den Fall 2

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind ... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

spricht im Gegensatz zu Fall 1 a (EU-Zulassung) aber nicht vom anderen Hersteller sondern nur von Reifen der in ZB1 genannt ist. Bei Reifen im Fall 2 wird nicht nach anderen Herstellern unterschieden nur allgemein von Reifen gesprochen, im allerersten Absatz steht aber dass man "für die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern" (nach Nennung der Normen) überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers nicht behindert wird.

Auch hier wird nicht vom Reifenhersteller gesprochen, nur von den Größenangaben.

Insofern kann man das auch so lesen, dass bei Übereinstimmung der Größen keine Abweichung von ZB Teil1 vorliegt. Dafür spricht auch der Sonderfall 1 a, wenn alle Angaben gleich sind nur der Hersteller anders und man müsste mit den nach altem deutschen Recht zugelassenen Motorrädern etwas machen was man mit nach EU-Normen zugelassenen nicht muss, wäre das eine Erschwernis des Marktzugangs. Genau das versuchen die EU-Bürokraten mit ihren Verordnungen und Richtlinien aber zu verhindern.

Also von der Rechtssystematik her kann ich mir das nicht vorstellen, da haben eher wieder die Formulierungsartisten sich nicht vorstellen können, dass man etwas anders verstehen kann, als sie das meinen.

Fazit:
Ich gebe zu, dass das auch so gelesen werden kann, dass man mit "alten" Motorrädern auch mit Reifen die allen Vorgaben im Fahrzeugschein/FB1 entsprechen die BE zum Erlöschen bringen kann.

Ich bezweifle aber, dass das dem Regelungswille des BMV entspricht. Für meine Einschätzung sprechen auch die Angaben der Reifenhersteller in den Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Michelin spricht zum Beispiel bei der Vorderradgröße 110/90 - 18 von einer Übereinstimmung mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung,

bei der Vorderradreifengöße 110/90 B 18 von einem Fall des § 19 Abs.2 StVZO (->Erlöschen der BE) und unter Verweis auf die gleichen Normen wie in der oben verlinkten Beurteilung des BMV davon, dass die BE nicht erlischt, da auf die genannten Kriterien überprüft.

Der Unterschied vom Bindestrich zum "B" in der Vorderradreifengöße hat was mit der Karkasskonstruktion zu tun, da gibt es also eine Abweichung vom vorgeschrieben Reifen.
Diagonalreifen gegen BIAS, wer das genau wissen möchte bitte selbst googeln.

Wie gesagt, auf die Antworten bin ich gespannt.
 
Gerlinde

Gerlinde

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……………. würdest Du erklären, wo das "große Ganze" liegt wenn man einen Reifen, den man 15 Jahre fahern durfte nun auf einmal eintragen muss ...
Ist das denn nicht immer so, daß sich einer oder vielleicht sogar mehrere benachteiligt fühlen, wenn eine Änderung kommt.
Bevor die Helmpflicht kam durfte ich zB auch noch ohne Helm Moped fahren. Gut schlechtes Beispiel, weil ich schon ab Mofa Zeiten immer freiwillig mit Helm gefahren bin, aber andere haben auch die Frage gestellt, wieso sie nicht weiter ohne Helm fahren dürfen, wo sie doch vorher, das nicht nur 15 Jahre, sondern viel länger ohne Helm fahren durften.
Ich verstehe auch genauso nicht, wieso man sich jetzt so darüber aufregen kann, das kostet doch nur unnütz Energie und Zeit, für etwas mit mindestens unsicherem Ausgang, wenn es nicht sogar von vornherein als erfolglos zu betrachten ist.
 
fralind

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ich steh dazu, dass der Gesetzgeber auf Einzelschicksale keine Rücksicht nehmen darf und das große Ganze sehen muss und nicht die Nörgler am Straßenrand beachtet.
Ok, kann ich verstehen, besonders wenn es ein Fortschritt für Sicherheit wäre. Wobei hier, das große Ganze sehen für was steht?
Nicht verstehn kann ich aber das es jetzt ein" besserer Vorgang" nach Bezahlung ist , und halte das dagegen:

Woher die Prüforgane das Können und Wissen haben werden, eine abweichende Reifengröße als tauglich zu bewerten, ist aktuell nicht schlüssig, denn bundesweit gibt es keine Handvoll Prüfingenieure, die die Möglichkeiten einer Teststrecke inkl. Vmax haben und das fahrerischen Niveau der Testfahrer der Reifenindustrie.
Daher hakt da schon der Vergleich und die Kompetenz zum Reifenhersteller.
Zudem ist gerade die § 19/2 dafür nicht gedacht.

Ich halte das weder für Fortschritlicher noch Sicherer für den Motorradfahrer, denn danach geht es nur um Umsatz. Ähnlich dem Ansatz des TÜV, alle Kraftfahrzeuge ab dem 7 Jahr (Neu 3, dann 2, dann 2, dann jährlich) jährlich mit der Hu abukassieren. Das hat wieder mal nicht geklappt hat.
 
Pinky

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Sehe ich genauso und lomax hat´s ebenso gut auf den Punkt gebracht.
Was der Gesetzgeber auf den Weg bringt, sollte man ruhig kritisch betrachten.
Unter dem Strich gesagt, maßt sich der TÜV an über die Zulassung eines Reifens zu bestimmen und dafür zu kassieren, ohne überhaupt die umfassenden Prüfmöglichkeiten eines Reifenherstellers zu haben.
 
Franz Gans

Franz Gans

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geht es nur um Umsatz. Ähnlich dem Ansatz des TÜV, alle Kraftfahrzeuge ab dem 7 Jahr (Neu 3, dann 2, dann 2, dann jährlich) jährlich mit der Hu abukassieren. Das hat wieder mal nicht geklappt hat.
Seien wir froh darum. Allerdings sollte es uns allen eine Ermahnung sein zu beachten, was da permanent hinter unseren Ruecken ueberall in der Politik so vor sich geht. Stichwort Lobbyarbeit!

Der TUEV (moeglicherweise sogar in Kombination mit den Konkurrenten) muss nach meiner Meinung (hochbezahlte) Leute in seiner Organisation haben, die staendig nichts anderes tun als nach neuen, eintraeglichen Geldquellen zu forschen.

Das hat mit Sicherheit mit Sicherheit nicht mehr viel zu tun ;-), sondern nur noch mit dem "Ueberlebenskampf" der Organisation(en) an sich, denn der Konkurrenzdruck hat seit etlichen Jahren durch die groesser gewordene Anzahl an Mitbewerbern (GTUE, Dekra, KUES etc.) zu geringeren bzw. verlagerten Umsaetzen beim TUEV gefuehrt und diese Organisationen wollen schliesslich auch nur unser Bestes, aber vor allem wachsen und gedeihen.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
Gerlinde

Gerlinde

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Jetzt mal im Ernst, was wird denn realistisch als Folge einer Petition und vorallem in welchem Zeitfenster erwartet.
Ich benötige zb bis Juli 2 Satz Reifen und da bin ich sicher nicht der Einzige. Ich werde auch wegen einer kurzen Begutachtung keinen Tag länger abwarten, ob sich da in einem größeren Zeitrahmen vielleicht etwas ändern könnte, weil ich einfach fahren will.
Kurz und schmerzlos bezahlen und nicht mehr ärgern lautet m. M. die Devise. Bei allem anderem ist man nur auf der Verliererseite.
 
Gerlinde

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Das hat doch nichts mit abfinden zu tun und bzgl des Geldes rechne ich einfach wie lange Zeit ich arbeiten muß, um bei zwei Mopeds eine Eintragung bezahlen zu können.
Hier ist doch letztendlich zusätzlich noch Zeitdruck im Spiel, sprich wenn man nicht das Moped angemeldet rumstehen lassen will, bis sich da was tut, hat man doch gar keine andere Chance, als sein Moped zu den zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Bedingungen, in einem fahrbaren Zustand zu bringen.
Von einer Änderung, die dann meinetwegen auch als erfolgreich verbreitet wird,, selbst wenn es schnell geht, in ein oder zwei Jahre hat doch keiner etwas.
 
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znark

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Das hat doch nichts mit abfinden zu tun und bzgl des Geldes rechne ich einfach wie lange Zeit ich arbeiten muß, um bei zwei Mopeds eine Eintragung bezahlen zu können.
Hier ist doch letztendlich zusätzlich noch Zeitdruck im Spiel, sprich wenn man nicht das Moped angemeldet rumstehen lassen will, bis sich da was tut, hat man doch gar keine andere Chance, als sein Moped zu den zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Bedingungen, in einem fahrbaren Zustand zu bringen.
Von einer Änderung, die dann meinetwegen auch als erfolgreich verbreitet wird,, selbst wenn es schnell geht, in ein oder zwei Jahre hat doch keiner etwas.
So kann man es natürlich auch sehen ... aber

1) Motorräder > 20 Jahre werden manchmal nicht nur von Liebhaber alter Motorräder gefahren - sondern auch von Menschen, die sich schlicht und ergreifend nicht jedes Jahr eine neue GS leisten können. Natürlich kann ich sagen "was jucken mich die 100€ für die Eintragung eines neuen Reifens (die in ein paar Jahre evtl. wieder anfallen wenn es diesen nicht mehr gibt) ... ich kann es mir leisten, wer es sich nicht leisten kann hat hat Pech gehabt". Das ist halt nicht meine Denk- und Lebensweise. Von daher mache und unterstüze ich auch mal etwas, das vielleicht einem anderen mehr hilft als mir.

2) Nicht jeder fährt zwei Reifensätze pro Jahr herunter - von daher hilft eine erfolgreiche Petitiion auch, wenn diese ein paar Monate oder ein Jahr dauert.

3) Man muss nicht zu jedem Schei... wie ein Schaf "ja und Amen" sagen .. als mündiger Bürger sollte man die Möglichkeit nutzen sich gegen mächtige Lobbyorganisationen (und so sehe ich den TÜV und Kohorten) zu stellen - und die Unterstüzung einer Petition ist ja sicher nichts, was einen an den Rand der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit brint

4) Auch zum Inhalt der Petition bzw. des Problems: Wer hat denn heute noch ein Interesse daran, Reifen für ältere Fahrzeuge frei zu geben? Klar, der TÜV, weil jede Einzelabnahme pro Kunde Geld in die Kassen spült. Sicher nicht der Motorradhersteller - der will Motorräder verkaufen - ein 20 Jahre altes Motorrad interessiert ihn nicht. Schön bei BMW zu sehen: Auf deren aktueller Reifenfreigabeseite (bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html ) werden für die 1200C genau 2 Reifen gelistet .. und die sind nicht mehr lieferbar. Bleibt nur der Reifenhersteller, der zum einen die Testmöglichkeiten und vor allen ein Interesse daran hat, seine Reifen für möglichst viele Modelle anbieten zu können. Und genau der soll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr ausstellen dürfen ...

5) Zu dem Spruch "geh halt zum TÜV und lass die Reifenbindung austragen, ist doch keine große Sache" .. das deckt sich leider nicht mit meinen Erfahrungen. Mag sein, dass ihr alle so super kulante TÜV Stellen kennt - ich tue es nicht. Ich hatte mich telefonisch bei ein paar TÜVs hier in der Nähe danach erkundigt .. die Reaktion wenn ich statt dessem "ich will heute abend mit ihrer Frau ins Bett gehen" gesagt hätte wäre vermutlich nicht viel anders ausgefallen: "Nein, Unsicher, geht nicht, können wir nicht machen, kann ich nicht prüfen, bla bla bla ..."

Gruß, Peter

(bis jetzt ohne Antwort von BMW, BMVI oder ADAC)
 
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Jetzt mal im Ernst, was wird denn realistisch als Folge einer Petition und vorallem in welchem Zeitfenster erwartet.
Ich benötige zb bis Juli 2 Satz Reifen und da bin ich sicher nicht der Einzige. Ich werde auch wegen einer kurzen Begutachtung keinen Tag länger abwarten, ob sich da in einem größeren Zeitrahmen vielleicht etwas ändern könnte, weil ich einfach fahren will.
Kurz und schmerzlos bezahlen und nicht mehr ärgern lautet m. M. die Devise. Bei allem anderem ist man nur auf der Verliererseite.
Frau Kynast würde jetzt fragen: "Wie sind sie denn drauf?"
 
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