Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Es gab mal Zeiten, da haben die Motorradhersteller die Reifenfreigaben selbst gemacht. Bis dann die ersten ausgeschert sind, Suzuki und Kawasaki...
Hansemann

Hansemann

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Es betrifft:

Die älteren Modelle mit Reifen Bindungen von anno dunnemal. gibt es den Reifen mit aktueller DOT nicht mehr, konnte man dann mit der jeweiligen Herrsteller Freigabe und ohne das damit die BE erlischt, einen Reifen neuerer Bauart aufziehen und damit sicherer unterwegs sein, legal aus jeder Kontrolle kommen und problemlos die HU schaffen. (und man musste diese Freigabe im Gegensatz zu den anderen noch nicht einmal mitführen, es musste sie nur geben)

Anmerkung Fafnir: Das ist richtig, diese Ausnahmeregelung haben die Reifenhersteller "benutzt" um für die neuen Größen quasi eine Betriebserlaubnis zu erteilen, ohne dass ein zugelassenes Prüfinstitut ein Gutachten anfertigte, auf dessen Grundlage das KBA die Betriebserlaubnis für die andere Reifengröße erteilt hätte.

Dass die Reifenhersteller sich durchaus viel Mühe bei den "Freigabefahrten" gemacht haben und bei weitem nicht eine für alle Motorräder erteilt hatten, die sie getestet haben, steht auf einem anderen Blatt.



Hier geht es um die gleichen Reifengrößen wie Serie. Nö, das wäre kein Problem

Und natürlich gab es bei vielen Modellen eine Einstellung der Produktion der Reifen in den alten Serien Größen, weil die Nachfolge Modelle der Motorräder breitere Reifen bekamen und die Nachfrage sank.
Die Hersteller testeten dann die entsprechenden nächst möglichen Größen auf den Modellen und wenn das Profil (Sport, Touring) sicher war, wurde es per Herstellerfreigabe legal erlaubt.

Bei vielen Modellen wurden z.B 190/50 R 17 verwendet, die in aktuellen Profilen und DOTs so langsam aus laufen und die Hersteller der Reifen ersetzen die Größe durch die 190/55 R17 wie bei aktuellen Motorrädern.
War bis jetzt auch kein Problem mit den Freigaben.

Jetzt ist das auch alles kein Problem, aber man möchte jetzt unter dem Deck Mäntelchen der Sicherheit unter der Zuhilfenahme der Freigaben der Hersteller daran verdienen.

Ich will die Motivation der Prüforganisationen nicht bewerten (also auch nicht dementieren :-) ) aber die neue Richtlinienlage war nur möglich, weil die Reifenhersteller sich unter Inkaufnahme oder Ausschluss einer Haftung angemaßt haben, Erlaubnisse zu erteilen, die Ihnen nicht zustand. Größenänderungen nur durch Zulassungsstelle, die bedient sich mangels eigenem technischen Institut der Gutachten von zugelassenen Organisationen. Es gibt viele "Prüfstellen" wo man seine 2-Jahres-Untersuchung machen kann, die einem aber nix großartiges prüfen dürfen was hinterher eingetragen werden muss. Gutachten dürfen aber nur bestimmte machen. Ein ehemaliger Klassenkamerad von mir hat so eine Technische Überwachungsstelle, aber der macht keine Änderungsabnahmen.

Für die Eintragung der 180/55/17 bei der XR hinten musste ich zum TÜV.


Interessant wird es wenn die Hersteller den Usern keine Freigaben mehr zur Verfügung stellen und die Prüfstellen, also die Befähigten nach §19/2 nichts mehr zu lesen haben auf das sich sich berufen können. Denn dann geht nichts mehr, die werden nichts verantworten ohne eine Grundlage.
Es gab mal Zeiten, da haben die Motorradhersteller die Reifenfreigaben selbst gemacht. Bis dann die ersten ausgeschert sind, Suzuki und Kawasaki zum Beispiel. Die haben einfach keine mehr für ihre Modelle gemacht und alles zugelassen, was den richtigen Größen entsprach. Da haben dann andere Motorradhersteller nachgezogen.
So ist das dann zu den Reifenherstellern übergegangen.

Allerdings nicht vollständig. Es gibt nach wie vor keine "Freigaben" für BMW- und Kawasaki-Motorräder, die nicht vom Motorradhersteller abgenickt sind.
 
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znark

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Absolut anderer Meinung, auch wenn du hier noch so viel Agitation reinpackst. Wir werden in dieser Frage keine Übereinstimmung zusammen bringen.
Dann erkläre doch mir bitte die Logik:

Für meine R1200C (BJ2000, keine EU-Typgenehmigung da noch "alte" Zulassung) sind im alten Fahrzeugbrief 3 Reifentypen (Hersteller + Typ) eingetragen, die es alle so nicht mehr gibt. Auf der BMW Seite https ://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html werden für das Modell auch nur 2 Reifentypen aufgelistet, die es ebenfalls so nicht mehr zu kaufen gibt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für den Reifen, den ich die letzten 10 Jahre gefahren bin ,gilt nicht mehr (siehe BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern Fall 2) .. ich müsste jetzt eine Einzelabnahme machen um wieder legal mit diesem Reifen unterwegs zu sein (wohl gemerkt - ich will genau die Reifengröße fahren, die serienmäßig eingetragen ist!) .

Wenn Du mir erklären kannst was das mit "sicherheitsrelevant" zu tun hat wäre ich Dir sehr dankbar!!

Gruß, Peter
 
QVIENNA

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Hansemann wird dir antworten, ich hab keinen Bock.
 
steffl08

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jetzt R 1250 GS TB vorher R1200 GS BJ 2005 und TRX 850 BJ 1996
gerade erledigt
 
Andi#87

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.. ich müsste jetzt eine Einzelabnahme machen um wieder legal mit diesem Reifen unterwegs zu sein (wohl gemerkt - ich will genau die Reifengröße fahren, die serienmäßig eingetragen ist!) .

Wenn Du mir erklären kannst was das mit "sicherheitsrelevant" zu tun hat wäre ich Dir sehr dankbar!!
Garnix. Das war eben damals so. Fahr zu einem gescheiten TÜV Heini und lasse Dir die Reifenbindung austragen und Ruhe ist.
 
Blacktriple

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Klar, bestimmt beim TÜV Nord ;)
Austragen kostet auch wieder Geld...
 
jetmag

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Der Unsinn muss ein Ende haben.
 
QVIENNA

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Keinen Bock oder keine Ahnung?

Na, da bin ich ja mal neugierig ...
Ist mir zu nervig. Immer diese Bambi Nummer mit dem Einzelschicksal und die Diskussionen mit Leuten, die nur über Halbwissen verfügen und nicht sinnerfassend (Gesetzestexte) lesen können (ist nicht ganz einfach aber diese Vorausblökerei ist nervig).
 
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znark

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Ist mir zu nervig. Immer diese Bambi Nummer mit dem Einzelschicksal und die Diskussionen mit Leuten, die nur über Halbwissen verfügen und nicht sinnerfassend (Gesetzestexte) lesen können (ist nicht ganz einfach aber diese Vorausblökerei ist nervig).
Fällt Dir ein Zacken aus Deiner Krone wenn Du mir Unwissendem in Deiner unendlich großen Weisheit aufzeigst, wo ich nur "Halbwissen" haben und "nicht sinnerfassend (Gesetzestexte) lesen" kann?

Erkläre mir doch bitte einfach wo ich falsch liege und was ich in dem Text des BMVI falsch oder nicht verstehe. Ich denke der ist in Bezug auf Motorräder ohne EU Zulassung sehr eindeutig. Du scheinst es ja besser zu wissen, also wieso nicht einfach ein paar klärende Worte ohne andere zu beleidigen??

....

Und zu Deinem "Einzelschicksal" ... "Im Jahr 2019 betrug das Durchschnittsalter von Krafträdern in Deutschland 18 Jahre." (Quelle Fahrzeugalter der Krafträder in Deutschland 2019 | Statista ) .. bei ... "Am 1. Januar des Jahres 2019 belief sich der Kraftradbestand in der Bundesrepublik auf rund 4,4 Millionen."
Da das "Einzelschicksal" alle Motorräder ohne EU Zulassung betrifft (= älter als 18-20 Jahre) ... sind grob 2 Millionen Krafträder potentiell betroffen.

Gruß, Peter
 
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fralind

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In der Gesamtdiskusion stellt sich doch nur die eine Frage, wenn es schon bei dem Thema den Prüforganisationen "nur" um die "Verkerssicherheit!" geht, auf welcher Gutachtengrundlage die Prüforganisationen mit Ihren wenigen Vollsachvertändigen das dann eintragen sollen?
Aufgrund der Reifenfreigaben der Reifenhersteller?, denn dann könnte das genau so bleiben wie bisher!
Woher die Prüforgane das Können und Wissen haben werden, eine abweichende Reifengröße als tauglich zu bewerten, ist aktuell nicht schlüssig, denn bundesweit gibt es keine Handvoll Prüfingenieure, die die Möglichkeiten einer Teststrecke inkl. Vmax haben und das fahrerischen Niveau der Testfahrer der Reifenindustrie.
Daher hakt da schon der Vergleich und die Kompetenz zum Reifenhersteller.


Hat schon ein wenig Geschmäckle das Thema mit "Verkerssicherheit"zu belegen ohne das bis jetzt irgendwelche Sicheritsrelevanten Unfälle dadurch vorliegen. Denn im Jahre 2008 entschied der Bundesminister für Verkehr, daß die Reifenhersteller sehr wohl die Möglichkeit Aufgrund der oben benannten Testmöglichkeiten besitzen, abweichende Reifengrößen mittels Freigabe / Reifenempfehlung für ein Fahrzeug freizugeben.
Und dies ohne den Segen des TÜV oder anderer Prüforgane. Diese Praxis haben auch die Kontrollbehörden der Polizei so akzeptiert und beim Mitführen der entsprechenden Freigabe keine Einwände bei abweichenden Reifengrößen geäußert. Nun ist es dem TÜV gelungen, nach zig Anläufen, diese Praxis ab 2020 außer Kraft zu setzen.
Will ein Motorradfahrer zukünftig auf seinem Youngtimer oder Sportmotorrad eine aktuelle (in den meisten Fällen auch verkehrssicherere Reifengröße) nutzen, dann nur noch mit Zustimmung des TÜV oder der anderen Prüforganisationen.

Und dann der Kasper mit der DOT.
Kaufe ich mir jetzt z.B. 10 Reifen, Bridgeston BT 16 Pro z.B. Beispiel in 180/55 R 17 mit DOT von 2019, kann ich mit Freigaben weiter fahren.
Hat der gleiche Reifen ein DOT aus 2020, muss er eingetragen werden.


Und das weit aus größere Problem bei der Situation ist, tausende HUs finden in Werkstätten da, die wenigsten Prüfer haben aber nicht die Berechtigung für eine §19/2 vor Ort.

Noch ganz vergessen, natürlich wird der Prüfing. schon alleine aus Absicherung nur den montierten Reifen abnehmen und damit kommt wieder die Reifenbindung.
 
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lomax

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Und gut ist es, dass nicht jeder draufpacken kann, was ihm gerade gefällt. Wieso sollte ein Reifenhersteller auch den Produzenten des Motorrads overrulen können???

Hier geht es um sicherheitsrelevante Komponenten.
Die Reifenhersteller overulen nicht, sie ergänzen (was sinnvoll ist im Zuge der Weiterentwicklung - das kann/will ein Motorradhersteller nicht leisten) und zwar durch ausgiebige Tests auf ihren hauseigenen Teststrecken. Die werden sich hüten irgendwelchen Mist zuzulassen, um dann später verklagt zu werden, weil es nicht gepasst hat.
Der TÜV in Deutschland (weiß nicht, wie es bei euch in Ö ist) kann so einen Test gar nicht vor Ort machen.
Er kann allenfalls schauen, ob der Reifen nicht an der Schwinge schleift - ob er beim vollen Eintauchen der Schwinge im Radkasten schleift kann er dagegen schon wieder nicht prüfen. Dazu kommt, das Reifen gleicher Größe von unterschiedlichen Herstellern unterschiedlich breit sein können und eine Eintragung deswegen wahrscheinlich explizit nur für dieses Fabrikat "sinnvoll" wäre.
 
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Hey Leute, mal einen Blick über den Tellerrand riskieren? :cool:
In der Schweiz, z.B., wird von Fzg-Hersteller die Dimension, sowie der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex vorgegeben. Man kann jeden Reifen aufziehen, der diesen Vorgaben entspricht. Es gibt keine Fragen.
Wer andere Rad-/Reifenkombinationen haben möchte, benötigt eine Garantie des Rad-, bzw. Reifenherstellers, dass die Sicherheit des Fzg. nicht beeinträchtigt wird. Diese Änderung muss in die Papiere eingetragen werden und der Prüfer kontrolliert vor dem Eintrag die Unterlagen und den ordnungsgemässen Anbau, gegen einen ordentlichen "Obolus".... :rolleyes:
 
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Unter dem Strich gesagt, maßt sich der TÜV an über die Zulassung eines Reifens zu bestimmen und dafür zu kassieren, ohne überhaupt die umfassenden Prüfmöglichkeiten eines Reifenherstellers zu haben.

Nochmal: eine bestmögliche und wirklich gewissenhafte Prüfung (weil haftbar) anderer Reifen (Profil/Größe) wird und kann nur durch die Reifenhersteller gewährleistet werden. So war es bisher auch immer, doch nun will der TÜV mitkassieren.

@ QVIENNA: was hast du für ein Problem? Wie ist die Sache in Ö geregelt?
 
fralind

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Die Prüforganisation(en) setzt jetzt nur das jetzt gültige Gesetz um, dass zuvor aber erst mit Nachdruck und Lobbyarbeit bei den entsprechenden Verantwortlichen, passend Noveliert werden musste, damit sie es auch umsetzen (daran verdienen) kann. Muss ja alles erst seine Richtigkeit haben.
Und daraus ergibt sich wieder ein Mehraufwand an Bürokratie. Und wenn man es noch hervorheben möchte, mehr Co2.

Als Vergleich: Wenn du verheiratet bist, kannst du nun gemeinsam die Probleme lösen, die du allein nie gehabt hättest.
 
Hansemann

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@znark
Hallo Peter,

Für Dein Motorrad 259 C) gilt eine Reifenbindung, zugegeben in einer ungewöhnlichen Größe.

Du brauchst also noch Freigaben im klassischen Sinn
Für welche Reifen es Freigaben für Dein Motorrad gibt, findest Du bei www.mopedreifen.de. Die Freigaben selbst kriegt man beim Kauf mitgeschickt, sonst ist glaube ich nur eine Ansicht und kein Download möglich, es sei denn Du hast eine Kundennummer.

Ich hab mal gekuckt, es gibt ordentliche Reifen für Dein Modell.

Gruß,
Hansemann.
 
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