Hansemann
Es gab mal Zeiten, da haben die Motorradhersteller die Reifenfreigaben selbst gemacht. Bis dann die ersten ausgeschert sind, Suzuki und Kawasaki zum Beispiel. Die haben einfach keine mehr für ihre Modelle gemacht und alles zugelassen, was den richtigen Größen entsprach. Da haben dann andere Motorradhersteller nachgezogen.Es betrifft:
Die älteren Modelle mit Reifen Bindungen von anno dunnemal. gibt es den Reifen mit aktueller DOT nicht mehr, konnte man dann mit der jeweiligen Herrsteller Freigabe und ohne das damit die BE erlischt, einen Reifen neuerer Bauart aufziehen und damit sicherer unterwegs sein, legal aus jeder Kontrolle kommen und problemlos die HU schaffen. (und man musste diese Freigabe im Gegensatz zu den anderen noch nicht einmal mitführen, es musste sie nur geben)
Anmerkung Fafnir: Das ist richtig, diese Ausnahmeregelung haben die Reifenhersteller "benutzt" um für die neuen Größen quasi eine Betriebserlaubnis zu erteilen, ohne dass ein zugelassenes Prüfinstitut ein Gutachten anfertigte, auf dessen Grundlage das KBA die Betriebserlaubnis für die andere Reifengröße erteilt hätte.
Dass die Reifenhersteller sich durchaus viel Mühe bei den "Freigabefahrten" gemacht haben und bei weitem nicht eine für alle Motorräder erteilt hatten, die sie getestet haben, steht auf einem anderen Blatt.
Hier geht es um die gleichen Reifengrößen wie Serie. Nö, das wäre kein Problem
Und natürlich gab es bei vielen Modellen eine Einstellung der Produktion der Reifen in den alten Serien Größen, weil die Nachfolge Modelle der Motorräder breitere Reifen bekamen und die Nachfrage sank.
Die Hersteller testeten dann die entsprechenden nächst möglichen Größen auf den Modellen und wenn das Profil (Sport, Touring) sicher war, wurde es per Herstellerfreigabe legal erlaubt.
Bei vielen Modellen wurden z.B 190/50 R 17 verwendet, die in aktuellen Profilen und DOTs so langsam aus laufen und die Hersteller der Reifen ersetzen die Größe durch die 190/55 R17 wie bei aktuellen Motorrädern.
War bis jetzt auch kein Problem mit den Freigaben.
Jetzt ist das auch alles kein Problem, aber man möchte jetzt unter dem Deck Mäntelchen der Sicherheit unter der Zuhilfenahme der Freigaben der Hersteller daran verdienen.
Ich will die Motivation der Prüforganisationen nicht bewerten (also auch nicht dementieren :-) ) aber die neue Richtlinienlage war nur möglich, weil die Reifenhersteller sich unter Inkaufnahme oder Ausschluss einer Haftung angemaßt haben, Erlaubnisse zu erteilen, die Ihnen nicht zustand. Größenänderungen nur durch Zulassungsstelle, die bedient sich mangels eigenem technischen Institut der Gutachten von zugelassenen Organisationen. Es gibt viele "Prüfstellen" wo man seine 2-Jahres-Untersuchung machen kann, die einem aber nix großartiges prüfen dürfen was hinterher eingetragen werden muss. Gutachten dürfen aber nur bestimmte machen. Ein ehemaliger Klassenkamerad von mir hat so eine Technische Überwachungsstelle, aber der macht keine Änderungsabnahmen.
Für die Eintragung der 180/55/17 bei der XR hinten musste ich zum TÜV.
Interessant wird es wenn die Hersteller den Usern keine Freigaben mehr zur Verfügung stellen und die Prüfstellen, also die Befähigten nach §19/2 nichts mehr zu lesen haben auf das sich sich berufen können. Denn dann geht nichts mehr, die werden nichts verantworten ohne eine Grundlage.
So ist das dann zu den Reifenherstellern übergegangen.
Allerdings nicht vollständig. Es gibt nach wie vor keine "Freigaben" für BMW- und Kawasaki-Motorräder, die nicht vom Motorradhersteller abgenickt sind.