Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Wenn nur auf Freigängigkeit geprüft wird, nicht unbedingt. Wenn er eine Fahrprüfung vornimmt ist, das wohl vom Wetter schon abhängig. Ob dann auch...
Luggi2

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Er wird auf jedenfall damit fahren, also muss an dem Tag auch das Wetter mitspielen.
Wenn nur auf Freigängigkeit geprüft wird, nicht unbedingt. Wenn er eine Fahrprüfung vornimmt ist, das wohl vom Wetter schon abhängig. Ob dann auch eine Hochgeschwindigkeitsprüfung, wie bei den Reifenherstellern, erfolgt?
 
Blacktriple

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Alle Kumpels mit Sachverstand und auch ohne Motorrad per Whattsapp zugemüllt.

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Anbei ein tolles Video zum Thema

 
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Hansemann

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...
Das Video ist nicht toll sondern fachlich völlig falsch, oder müsste ich schreiben valsch.

Der Beitrag ist reines TÜV Bashing und zeugt genauso wie die Online-Petition von "Null-Ahnung"!

Das einzige was sich tatsächlich geändert hat ist, dass Reifenhersteller nicht mehr per Reifenfreigabe oder Reifenempfehlung eine andere ReifenGRÖßE zulassen können.

So einen richtigen Praxisbezug hat das in der BMW-Welt nur bei den ersten S1000RR. Die hatte anfangs fürs Hinterrad eine 190er Breite eingetragen, später gab's dann für Sonderfelgen (Schmiede) auch 200er.
Die haben die Reifenhersteller dann per Reifenfreigabe auch auf die früheren Baujahre ausgedehnt, da die die 200er Breite noch nicht in den Zulassungsbescheinigungen und CoC drin hatten. Seit es die Schmiedefelgen gibt, haben die RR 190 UND 200 in den "Papieren" zugelassen, da braucht es weder Freigabe noch Vorführung noch Änderung der Papiere.

Das war also eine Möglichkeit für Reifenhersteller, eine andere Größe zuzulassen, was sonst wegen Erlöschen der BE immer eine Vorführung bei einer Prüforganisation und Eintragung bei der Zulassungsstelle bedingt hat.

Wer die gleiche Reifengröße, Last und Geschwindigkeitsindex verwendet, braucht nach wie vor keine Reifenfreigabe, sofern nicht eine Reifenbindung eingetragen ist.

Ich komm mir langsam vor wie der Typ mit den Windmühlen. Jede Woche steht ein neuer Schwätzer auf und erzählt in einem fein anzusehenden Video irgendeinen Quatsch.
 
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HierImJetzt

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ich habe auch einige Zeit im Netz verbracht um das verifizieren. Zur Zeit geht es wirklich nur um andere Größen und nicht um die von Reifenherstellern freigebene Reifen.
 
Maxell63

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Das Video ist nicht toll sondern fachlich völlig falsch, oder müsste ich schreiben valsch.

Der Beitrag ist reines TÜV Bashing und zeugt genauso wie die Online-Petition von "Null-Ahnung"!

Das einzige was sich tatsächlich geändert hat ist, dass Reifenhersteller nicht mehr per Reifenfreigabe oder Reifenempfehlung eine andere ReifenGRÖßE zulassen können.

So einen richtigen Praxisbezug hat das in der BMW-Welt nur bei den ersten S1000RR. Die hatte anfangs fürs Hinterrad eine 190er Breite eingetragen, später gab's dann für Sonderfelgen (Schmiede) auch 200er.
Die haben die Reifenhersteller dann per Reifenfreigabe auch auf die früheren Baujahre ausgedehnt, da die die 200er Breite noch nicht in den Zulassungsbescheinigungen und CoC drin hatten. Seit es die Schmiedefelgen gibt, haben die RR 190 UND 200 in den "Papieren" zugelassen, da braucht es weder Freigabe noch Vorführung noch Änderung der Papiere.

Das war also eine Möglichkeit für Reifenhersteller, eine andere Größe zuzulassen, was sonst wegen Erlöschen der BE immer eine Vorführung bei einer Prüforganisation und Eintragung bei der Zulassungsstelle bedingt hat.

Wer die gleiche Reifengröße, Last und Geschwindigkeitsindex verwendet, braucht nach wie vor keine Reifenfreigabe, sofern nicht eine Reifenbindung eingetragen ist.

Ich komm mir langsam vor wie der Typ mit den Windmühlen. Jede Woche steht ein neuer Schwätzer auf und erzählt in einem fein anzusehenden Video irgendeinen Quatsch.
Hey Sancho - oder wie hiess der Typ? ;)
guter Beitrag! :)
 
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AmperTiger

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:daumen-hoch:
 
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Der Beitrag ist reines TÜV Bashing und zeugt genauso wie die Online-Petition von "Null-Ahnung"!

Das einzige was sich tatsächlich geändert hat ist, dass Reifenhersteller nicht mehr per Reifenfreigabe oder Reifenempfehlung eine andere ReifenGRÖßE zulassen können.

So einen richtigen Praxisbezug hat das in der BMW-Welt nur bei den ersten S1000RR. Die hatte anfangs fürs Hinterrad eine 190er Breite eingetragen, später gab's dann für Sonderfelgen (Schmiede) auch 200er.
Was zeugt an der "Online-Petition" von "Null-Ahnung" (da steht doch explizit "im speziellen andere Größen")?

Und Deine Behauptung "so einen richtigen Praxisbezug hat das in der BMW-Welt nur bei den ersten S1000RR." kann ich leider auch nicht teilen. Z.B. beim Cruiser (ich weiß, hier nicht das beliebteste Motorrad :-) ) fahren sehr viele auf der Montauk eine andere Reifengröße vorn (bisher mit Reifenfreigabe). Ob das ein TÜV einträgt (von den Kosten ganz zu schweigen) ist mehr als fraglich ... in letzter Zeit höre ich immer öfter, dass Eintragungen (ohne genau passende ABE) für Privatleute ohne "direkten Spezelkontakt" fast nicht mehr gemacht werden.

Und die Frage "was kann ein TÜV" da wirklich prüfen ist mehr als berechtigt. Sorry, aber ob man auf der 30 Sekunden Runde (mit offenem Helm und Turnschuhen) wirklich eintscheiden kann ob oder ob nicht ...

Für mich eine reine "Ich hole mir meine Pfründe zurück bzw. sorge für neue" Regelung.

Gruß, Peter
 
lomax

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Ich für meinen Teil habe 3 Motorräder, die ich seit vielen Jahren mit anderen (bisher nicht eintragungspflichtig, weil Herstellerfreigabe) erlaubten Reifengrößen, als sie im Schein stehen, fahre.
Ich müßte jetzt mit jedem dieser Motorräder zum TÜV, mir die neuen Größen eintragen lassen und ordentlich zahlen. Technisch ändert sich gar nichts - was soll man davon halten? Meine GS betrifft das nicht, es sind dies in meinem Fall Motorräder von 1980, 1999 und 2006.
 
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Blacktriple

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Lomax
Du hast es verstanden...
Hut ab;)

Die anderen heutigen Dummschwätzer raffen es halt nicht, weil die Tragweite der Gesetzesänderung sie nicht betrifft.

Macht mal eure Hausaufgaben und guckt über den Tellerand hinaus.
Nicht eure kleinen Untertassen;)

Lesen, verarbeiten, verstehen

Wer, der richtig fahren kann, zieht hinten noch einen 50er Reifen, statt bisher freigegebene 55er auf...

Das bezieht sich natürlich nicht auf Altherrenbikes a la GS
 
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znark

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Danke - dann ist es ja noch viel schlimmer als ich gedacht habe :( - oder verstehe ich das jetzt falsch:

Bei "Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung" (das dürften viele / alle vor 2000 sein) dürfen nur Reifen verwendet werden die "in der ZB Teil I" aufgeführt sind. Alles andere ist ohne Vorführung beim TÜV und Eintragung nicht erlaubt. In der "ZB Teil I" stehen nun 2 oder max 3 Reifen (incl. Hersteller und Typ) drin .. diese Reifen gibt es aber schon lange nicht mehr (ist ja mehr als 20 Jahre her). Und BMW hatte definitiv solch eine Reifenbindung bei vielen Modellen eingetragen!

Mache ich jetzt den "Nachfolgereifen" drauf (andere Bezeichnung) ist dieser unzulässig und die Betriebserlaubnis erlischt - auch wenn ich die genau gleiche Größe nehmen.

Zitate "Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO," und "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis".

Das heisst ich kann jetzt entweder das Motorrad still legen .. oder mir den "Nachfolgereifen des Herstellers - in der selben Größe", mit dem ich 15 Jahre und 100000 km (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) gefahren bin von einem TÜV Spezialisten (gegen Zahlung eines ordentlichen Obulus bei diesem & der Zulasungsstelle) nach einer 5 minütigen "fundierten Überpüfung" eintragen lassen um weiter damit zu fahren ...

Und da findet mancher "Jede Woche steht ein neuer Schwätzer auf und erzählt in einem fein anzusehenden Video irgendeinen Quatsch. " ...

.. klar, wer sich jedes Jahr ein neues Motorrad leistet, dem tangieren solche Änderungen vermutlich nicht .....

Gruß,
Peter
 
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QVIENNA

QVIENNA

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Ich für meinen Teil habe 3 Motorräder, die ich seit vielen Jahren mit anderen (bisher nicht eintragungspflichtig, weil Herstellerfreigabe) erlaubten Reifengrößen, als sie im Schein stehen, fahre.
Ich müßte jetzt mit jedem dieser Motorräder zum TÜV, mir die neuen Größen eintragen lassen und ordentlich zahlen. Technisch ändert sich gar nichts - was soll man davon halten? Meine GS betrifft das nicht, es sind dies in meinem Fall Motorräder von 1980, 1999 und 2006.
Und gut ist es, dass nicht jeder draufpacken kann, was ihm gerade gefällt. Wieso sollte ein Reifenhersteller auch den Produzenten des Motorrads overrulen können???

Hier geht es um sicherheitsrelevante Komponenten.
 
Blacktriple

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Es geht doch nicht um draufpacken was ihm gefällt!
Dann hast du es immer noch nicht verstanden...

Die Reifen wurden VOM HERSTELLER DER REIFEN GETESTET!

Wer kann das wohl besser als der Hersteller selbst?

Sie besorgten sich für nur EIN PROFIL, nennen wir es Bridgestone BT16pro zig Mopeds um die zu testen, damit man einen moderneren Reifen mit besseren Fahreigenschaften fahren kann.

Das sind dann mal als Beispiel bei der 1000er Yamaha R1 die 01, 04, 09, 12, 19, 22

Das machen die auch mit allen 600er R6

Sicher auch FZR

Halt alle Supersportler oder Sportbikes von Yamaha...

Jetzt Honda 5-6 Stück der jeweiligen 600er Baureihe...
5 -6 der 1000er
1200er
1300er

Dann spiel das mal mit allen Motorrad Marken durch, bei nur diesen einen Profil.

Versteht man jetzt wieviel Aufwand und kosten die Hersteller betrieben haben?

ALLE MODELLE EINZELN GETESTET!

Und alle fuhren um Welten besser als mit den alten ausgelieferten Holzreifen.
Womöglich 1997 entwickelt, ab 1998 auf der ersten R1 verbaut.

Das sind uralt Pellen, wer will 20 Jahre alte Winterreifen Technologie auf seinem Auto.

Wir reden hier von Motorrädern, noch viel sensibler weil nur zweibeinig.

Es geht nur um Kohle, nicht um Sicherheit!
Wo testet der TÜV ob sich der Reifen hinten bei 320km/h so weit aufbläht, das er an der Schwinge Kontakt hat und scheuert?

Nimm mal einen RC car in die Hand und gib Vollgas, wirst dich wundern was mit Luftreifen passiert! Das muss man erst mal gesehen haben als Beispiel.

Die Reifenhersteller haben seit Beginn der Aushändigung ihrer kostenlosen Reifenfreigaben Top Arbeit geleistet.

Und jetzt geht es nur ums Geld, nicht um Sicherheit
 
Gerlinde

Gerlinde

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Versteht man jetzt wieviel Aufwand und kosten die Hersteller betrieben haben?
ALLE MODELLE EINZELN GETESTET!
geleistet.
Es kann ja sein, aber ich mag das so nicht so richtig glauben, daß wirklich jedes Fahrzeugmodell zu dem eine Freigabe erstellt wurde, auch im Einzelfahrversuch durch den Reifenhersteller geprüft wurde.


Es ist ja kein Geheimnis, das 2 Reifen in der gleichen Größenbezeichnung noch lange nicht gleichbreit sein müßen, aber immer noch beide in einer doch etwas gröber gefassten Norm (ich glaube ETRTO) zur Größenbezeichnung liegen. Das würde auch zusätzlich erklären weshalb eine Freigabe der Firma X mit der Größe 000 nicht auch für die Firma Y mit der Größe 000 verwendet werden kann.

Ich gehe also zB davon aus, daß ein großer Teil der Reifendaten am Schreibtisch automatisiert überprüft wurden, ob dann hinterher der mit einer Freigabe versehene Reifen im Rahmen einer erlaubten Toleranz liegt. Da ist für mich auch nichts schlechtes dabei, denn das ist immer noch viel Arbeit.
 
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Blacktriple

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Und ob JEDES MODELL EINZELN erfahren würde ;)

Hab doch oben den Hinweis mit der Schwinge gegeben.
Bremsscheibe, Bremsattel, unterschiedliche Fender, die hinten nur knapp über dem Pneu liegen...

Das MUSS ALLES EINZELN...

Es geht dabei nicht nur um Maße, das Bike muss sicher in Kurven sein und auch Geradeaus fahren.
Fahrwerk darf sich nicht aufschaukeln...
Etc

Reifen, Felgen, Federbeine und Gabeln sowie Bremsbeläge sind so das sensibelste, was wir an unseren Bikes finden.
Drum werden diese Sachen auch penibelst getestet bis zur Zerstörungsprüfung bei Felgen und Schwingen.

Außer Reifen beim TÜV Nord, da will der BLAUKITTEL ne runde um den Block, oder auch nicht.
Darum geht’s

Ruf doch mal die technische Hotline eine Reifenherstellers an ;)
 
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fralind

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R 1200 S, Hp2 S, Hp2 MM, R 1200 GS Rallye, HD 48, Kawa Z 1000 SX
Es betrifft:

Die älteren Modelle mit Reifen Bindungen von anno dunnemal. gibt es den Reifen mit aktueller DOT nicht mehr, konnte man dann mit der jeweiligen Herrsteller Freigabe und ohne das damit die BE erlischt, einen Reifen neuerer Bauart aufziehen und damit sicherer unterwegs sein, legal aus jeder Kontrolle kommen und problemlos die HU schaffen.
Hier geht es um die gleichen Reifengrößen wie Serie.
Und natürlich gab es bei vielen Modellen eine Einstellung der Produktion der Reifen in den alten Serien Größen, weil die Nachfolge Modelle der Motorräder breitere Reifen bekamen und die Nachfrage sank.
Die Hersteller testeten dann die entsprechenden nächst möglichen Größen auf den Modellen und wenn das Profil (Sport, Touring) sicher war, wurde es per Herstellerfreigabe legal erlaubt.

Bei vielen Modellen wurden z.B 190/50 R 17 verwendet, die in aktuellen Profilen und DOTs so langsam aus laufen und die Hersteller der Reifen ersetzen die Größe durch die 190/55 R17 wie bei aktuellen Motorrädern.
War bis jetzt auch kein Problem mit den Freigaben.

Jetzt ist das auch alles kein Problem, aber man möchte jetzt unter dem Deck Mäntelchen der Sicherheit unter der Zuhilfenahme der Freigaben der Hersteller daran verdienen.

Interessant wird es wenn die Hersteller den Usern keine Freigaben mehr zur Verfügung stellen und die Prüfstellen, also die Befähigten nach §19/2 nichts mehr zu lesen haben auf das sich sich berufen können. Denn dann geht nichts mehr, die werden nichts verantworten ohne eine Grundlage.
 
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