gerd_
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Hi
Die Nachfrage bei unserem Datenschützer ergab: Wenn da die Parkgebühr nur unter Angabe des Kennzeichens entrichtet werden darf ist das seiner Meinung illegal. Man kann Derartiges anbieten, müsste aber-nach seiner Meinung- auch die Möglichkeit geben "anonym" bezahlen zu können.
Der angefragte Bundesdatenschützer ist "nicht zuständig" und verweist auf den von NRW (in diesen Fällen liebe ich zentralistisch regierte Länder wie Frankreich). Vermutung: Der NRW-ler verweist mich als Bayern wahrscheinlich nach Bayern und die sind -natürlich- nicht zuständig :-(. Es lebe die Bürokratie!
gerd
Ne ne ne, die "verbessern" nur das Abgasgeräusch auf LeoVince-Werte :-(Und, bevor ich's vergess': GS-Fahrer machen sowas nat. nicht (also weder "bollern", noch "brüllen/durch sinnloses Herrumfahren auffallen .
Die Nachfrage bei unserem Datenschützer ergab: Wenn da die Parkgebühr nur unter Angabe des Kennzeichens entrichtet werden darf ist das seiner Meinung illegal. Man kann Derartiges anbieten, müsste aber-nach seiner Meinung- auch die Möglichkeit geben "anonym" bezahlen zu können.
Der angefragte Bundesdatenschützer ist "nicht zuständig" und verweist auf den von NRW (in diesen Fällen liebe ich zentralistisch regierte Länder wie Frankreich). Vermutung: Der NRW-ler verweist mich als Bayern wahrscheinlich nach Bayern und die sind -natürlich- nicht zuständig :-(. Es lebe die Bürokratie!
gerd