Rucki
Genau das hab ich gesucht. Danke. Die Forumsteilnehmer sind echt klasse
Ist jg.2018, Garantie abgelaufen.Kein Umtausch mehr möglich?
Werde hier zum Ablauf und Kosten informieren, sollte aber kein grosses Problembin gespannt, wie der Servic via CH funktioniert und was es letztendich kostet
Passt das auch für den Nav6?Hallo Jörg,
bevor ich dir hier alles aufschreiben muss, guck malrein ab Minute 4. Da wird es sehr verständlich erklärt.
PS zu "Risiken und Nebenwirkungen" brauche ich ja nichts zu schreiben, wenn du da früher auch schon drin warst
Also für den Nav 6 funktioniert es so, der ist technisch aber ja auch eher mit dem Zumo 595 zu vergleichen und nicht mit so einem modernen Gerät wie dem XTPasst das auch für den Nav6?
Naja, Zugriff auf den Speicher per Explorer hat man dann schon, allerdings wird kein zusätzl. Laufwerk erstellt, sondern das Zumo mit internem Speicher und Speicherkarte "nur" als zusätzl. Ordner unter "Dieser PC" eingebunden.Das liegt daran, der der XT ein Android System hat und der Nav.6 irgend was eigens.
Aber am ende muss beides zum Ziel führen
Mit der Rechnung zum Freundlichen. Die Tauschen den noch. Im Allgemeinen sind die bei entsprechend freundlichen Auftreten Wege kulant.Hallo zusammen ,
Jetzt hat es mich auch erwischt, mein Navigator navigiert nicht mehr Pfeil bleibt immer an der gleichen Stelle und zugleich nur noch, oder er ist weit entfernt von der Straße. Hinweis Navigation nicht möglich kommt zusätzlich. Gerät war im September zwei Jahre alt . Reset hat kein Erfolg gebracht. Was kann ich hier tun?
Danke und einen
Normalerweise sind die kulant. Meiner war auch etwas über zwei Jahre alt und hatte sicher 60000km "gelaufen".Habe ich im Paket mit dem Motorrad gekauft, habe meinem Freundlichen mal ein Mail geschickt, mal sehen was er antwortet.
Gruß Ralf
Ja dann hoffe ich malNormalerweise sind die kulant. Meiner war auch etwas über zwei Jahre alt und hatte sicher 60000km "gelaufen".
Welche Reparatur hattest Du bei der GPS Station. Mit oder ohne Displaytausch ?aber seitdem nur ganz vereinzelt bei Kälte ( um 0°) ansatzweise Ghosting
... wenn das innerhalb der 2 Jahre Gewährleitungsfrist passiert (die Frist fängt bei Reparatur oder kostenlosem Ersatz nicht wieder neu an).Wenn das dritte N6 wieder die Hufe hochschmeißt, kann man wohl wandeln.
Wenn das Navi Bestandteil des Kaufs war, hat man alle Rechte, die Rechnung für das Motorrad wäre dann der Kaubeleg, aber eine Schwierigkeit könnte es sein, wenn das Navi nicht aufgeführt ist. Bei einem Geschenk hingegen dürfte man tatsächlich wenig Chancen haben, wenn das Geschenk selbst nicht mit einer Garantie ausgestattet ist bzw. wurde (z. B. einer Herstellergarantie). Grenzfällig dürfte sein, wenn Du das Motorrad nur genommen hast, weil es das Navi als Dreingabe gab, denn dann wäre es ja eigentlich kein Geschenk, sondern Vertragsbestandteil wie im ersten Fall. Unterschiedliche Auffassungen von Kunde und Händler böten dann Potential für eine justistische Auseinandersetzung.Was machen eigentlich die, die das Navi mit dem Motorrad bekommen haben. Da gibt es ja oft dann keine Rechnung. Können die auch irgendwann wandeln oder "Geschenktem Gaul schaut.... " ?