Blackbird78
Genau so denke ich es mir auch.
129 Euronen, rein auf Verdacht, würde ich auch nicht investieren.
129 Euronen, rein auf Verdacht, würde ich auch nicht investieren.
Ist ein legitimer Ansatz. Wird aber Leute geben, die kein Bock auf so einen Mist im sauer verdienten Urlaub haben. Da hilft es auch nicht wenn die nächsten 10 Jahre getauscht wird.So lange das Gerät kostenlos getauscht wird stell ich gar keine Überlegungen an.
Was für viele eine Motivation war, zum Garmin XT zu wechselnDie Tour ist dann erstmal empfindlich gestört und das Vertrauen in Garmin/BMW bei Navigation ist hin.
Das sind alle Chargen .folgende Geräte sind betroffen: SN Nr. 4U…… / 5PG…… / 66N…… / 6WE……)"
Das lässt die Vermutung nahe das nur gewisse Produktchargen betroffen sind
Das ist in Deinem Fall so. Bei anderen ist es plötzlich und das wars dann.Das Problem tritt, zumindest in meinem Fall, schleichend auf.
Die sind richtig nass geworden als es geregnet hatBei einer Dauertestmaschine haben sie das Problem auch gehabt. Wurde aber nie weiter thematisiert.
Wenn du am letzten Tag der Gewährleistung ein neues Gerät als Ersatz für das ursprünglich gekaufte erhältst und dieses neue Gerät 2 Tage später defekt ist bist du außerhalb der Gewährleistung. So ist das. Andernfalls wären alle Geräte unbezahlbar oder alle Hersteller pleite und die Gerichte überlastet.Das Internet ist eine gute Quelle um einiges dazu zu finden.
Wenn das im Falle des Navi 6 stimmt, dann haben wir alle etwas erworben, wo wir im schlimmsten Fall alle nach Ablauf der nur 2 Jahre böse auf die Nase fallen können. Obwohl hier ein aus meiner Sicht bekannter Fehler vorhanden ist, der kein Einzelfall ist.
Grundsätzlich würde diese Auffassung der nicht Verlängerung der Gewährleistung nach Übergabe eines Ersatzgerätes z.B. kurz vor Ende der 2 Jahre bedeuten, dass, wenn dieses Ersatzgerät dann kurz nach diesen 2 Jahren kaputt geht, ich keinerlei Ansprüche mehr habe. Das würde eigentlich für jeden Navi 6 Eigentümer bedeuten, dass man nach einem ersten Tausch wegen Ghosting zusehen sollte, das Gerät gleich zurückzugeben. Denn nach meinen Erfahrungen und denen einiger anderer Nutzer ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass das Ghosting wieder auftreten kann/wird.
Du hast oben geschrieben:
"Was meinst Du, wieviele Geräte "zufällig" kurz vor Ende der Frist "kaputt gehen" würden, wenn das anders wäre ... im Sinne einer lebenslänglichen Garantie."
Sowas könnte passieren. Aber gibt es aus dem Grund nicht die Beweislastumkehr?