werde diese kulant abgewickelt und fertig...
Damit scheint es nun aber bereits schon wieder vorbei zu sein.
Ich wurde diese Woche sehr bestimmt darauf hingewiesen, dass mein Gerät aus 09/2018 nicht mehr "von der Garantie" erfasst sei.
"Wir können Ihnen lediglich im Falle eines Schadens des Geräts außerhalb der Garantie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Tausch vorbereiten. Da wir allerdings keinen Einblick auf die Lagebestände haben, und somit nicht wissen ob uns die überarbeiteten Geräte bereits vorliegen, können wir Ihnen aktuell keine sichere Zusage machen, dass es sich hierbei um das überarbeitete Gerät handelt."
Mit anderen Worten: vielleicht haben Sie auch Pech, und das kostenpflichtige Austauschgerät hat den gleichen Fehler?
Ich habe den Support darauf hingewiesen, dass das Gerät aus 2018 bereits einmal wegen dieses Fehlers ausgtauscht wurde und das neu erhaltene Gerät noch keine 2 Jahre alt ist.
Antwort: "
Ein Austausch verlängert nicht den Garantieanspruch und da Sie Ihren Navigator VI im September 2018 gekauft haben, erlosch die Garantie im September 2020. Daher können wir Ihnen, wie bereits mitgeteilt, nur einen kostenpflichtigen Austausch anbieten. Sobald ein Austausch direkt über uns durchgeführt wird, verlängert sich der Garantieanspruch nicht."
Ich bin nun kein Jurist, sondern einfach nur angesäuert (das weckt meinen Sportsgeist), und da stellen sich mir 2 Fragen:
1. Garmin spricht immer von Garantie. Ich möchte jedoch "nur" meine gesetzliche Gewährleistung, und da habe ich im Netz gelesen, dass bei einem Austausch im Rahmen der Gewährleistung diese 2 jährige gesetzliche Gewährleistung für das neue Austauschgerät neu zu laufen beginnt. Entscheidend wäre nur, dass es keine Kulanz war, die zum Austausch geführt hat, sondern ein Fall der Gewährleistung.
Habe ich das soweit richtig verstanden, oder hat sich hier ggfls. etwas geändert? Wenn das so wäre, dann wäre aber vermutlich nach wie vor BMW der richtige Ansprechpartner?
2. Wenn ein Gerät oder eine Geräteserie einen bekannten Fehler aufweist, also sozusagen einen "Serienfehler" (Apple Akku Iphone 6), müstes dann der Hersteller nicht tatsächlich alle Geräte tauschen, auch wenn der Fehler zurzeit noch gar nicht aufgetreten ist, aber defacto auftreten wird? So eine Art "Anscheinsverdacht" bei einem Systemmangel oder so (Gedankenspiel).
Wissentlich Murks produziert und verkauft zu haben und hoffen, dass die 2 Jahre unbeschadet ins Land gehen kann doch irgendwie nicht rechtens sein...
Bei Apple hat es allerdings wohl auch nur über Sammelklagen funktioniert, freiwillig war da wohl auch nichts.
Vielleicht gibt es hier ja den einen oder anderen Juristen oder mit der Sache vertrauten, der mit den Gedankenspielen etwas anfangen kann.
Ansonsten bleibt natürlich nur runterschlucken und nach vorn schauen, und definitiv kein Garmin mehr an den Lenker schrauben...
Aber nun steht erstmal das Wochenende vor der Tür, ich wünsche euch ein Schönes!