Moin,
mW bist du berechtigt, das Möppi zum Restwert zu verkaufen, an jemanden, mit dem du nicht wirtschaftlich verbunden bist... vielleicht ein , äh.. weitläufiger Bekannter .
Das funzt aber nur, wenn noch kein besseres Angebot seitens der gegnerischen Versicherung auf dem Tisch liegt.
Also richtig Gas geben und den Verkaufsvertrag gleich mitschicken, dann sind Tatsachen geschaffen.
Die regulierende Assekuranz hat schließlich die Möglichkeit europaweit und mit mehr Zeit ein besseres Angebot , als die 500 Euro zu finden , welches du dann, im Rahmen der Schadenminderungspflicht akzeptieren musst.!!!
25 Euro allgem. Kostenpauschale nicht vergessen...
Ab und Anmeldung eines neuen Möppis auch nicht.... ich habe in vergleichbarem Fall jeweils einen Zulassungsdienst beauftragt, den auch bezahlt wurde.
Beste Grüße
Juergen
ps ich hätte den gesamten Fall eh dem Verkehrsrechtsanwalt übergeben....,