Larsi
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- Zero DSR/X, Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Es gibt in D eine ganz eigenartige Tendenz der Gerichte Unschuldigen einen Teil der Schuld aufzuladen. Darauf fahren Versicherungen natürlich voll ab.
Rein rechtlich ist es doch erstmal so: Motorrad fahren ist erlaubt. Es gibt dafür eine Helmpflicht. Rein rechtlich gesehen bist Du also in Helm und Badehose legal unterwegs.
Wenn ein Motorradfahrer nun also bei vorschriftsmäßigem Tempo abgeschossen wird, liegt die Ursache dafür ausschließlich beim Abschießenden. Die Höhe des Schadens hängt dabei von ganz vielen Faktoren ab, aber der Ausgangspunkt bleibt immer der mit der falschen Entscheidung.
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Die Gerichte etablieren da eine zweite Rechtslage neben dem Gesetz.
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Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ändere ich meine bisherige Meinung bezüglich Schutz und Schmerzensgeld.Beim Schmerzensgeld tritt mMn die Eigenverantwortung in den Vordergrund.
Wer da mit weniger Schutz unterwegs ist, sollte auch mit weniger Schmerzensgeld rechnen müssen.
Bei etwaigen Behandlungskosten sehe ich es eher so, dass diese über gegnerische HP oder eigene KV abgesichert sein sollte.
Wieso sollte einem unverschuldet verunfallten Motorradfahrer der Verzicht auf nicht vorgeschriebenen Schutz zum Nachteil gereichen?
Sagt ja auch keiner, dass Fußgänger bei Unfällen im Straßenverkehr ohne Helm mit Nachteilen zu rechnen haben.
Beim Einsatz von Fahrzeugen im Straßenverkehr kommt ggf noch die "Betriebsgefahr" ins Spiel, doch da geht es mMn nicht um Unfallfolgen, sondern um die Entstehung des Unfalls selbst. Da hat die Schutzkleidung erstmal keinen Einfluss.