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Flo12GS
Eben nicht.
So steht es bei meiner Versicherung:
"Die Versicherung eines PKW (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-PKW) umfasst auch Sachschäden, die von Ihnen oder einer mitversicherten Person durch den Gebrauch des versicherten PKW an anderen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, Ihnen gehörenden Gebäuden oder sonstigen Sachen verursacht werden."
500€ SB, Entschädigungsgrenze 150.000€
Weiter heißt es:
"Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Personenschäden, wenn sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeuges verletzt werden."
So steht es bei meiner Versicherung:
"Die Versicherung eines PKW (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-PKW) umfasst auch Sachschäden, die von Ihnen oder einer mitversicherten Person durch den Gebrauch des versicherten PKW an anderen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, Ihnen gehörenden Gebäuden oder sonstigen Sachen verursacht werden."
500€ SB, Entschädigungsgrenze 150.000€
Weiter heißt es:
"Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Personenschäden, wenn sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeuges verletzt werden."
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