Mein Mopped wurde geklaut

Diskutiere Mein Mopped wurde geklaut im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Was ist denn das für ne Funktion. .... wird ausgepunktet wenn man es schreibt?
nordman

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Was ist denn das für ne Funktion. .... wird ausgepunktet wenn man es schreibt?
 
ADVent

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Das müsste eigentlich die Mopedversicherung bezahlen, denn um das Moped zu klauen musste das Auto beschädigt werden, würde mal dringend einen Anwalt befragen.
Wenn sie in die Garage einbrechen und das Tor beschädigen wird es ja auch bezahlt.
 
PD_klaus

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Bei uns laufen Typen durch die Gegend, die Visitenkarten hinters Scheibengummi klemmen mit dem Versprechen das Auto zu kaufen. Das wäre, richtig aufgezogen, Informationsbeschaffung aller erster Güte. Vielleicht ist es sogar so.
Genau diese Typen fallen mir auch immer sofort ein, wenn ich wieder mal höre / lese dass schon wieder ein Motorrad geklaut wurde. Vielleicht tut man denen ja unrecht, aber lästig und irgendwie dubios erscheinen sie mir halt schon. Immerhin schlappen sie einfach ungefragt auf´s Privatgrundstück rauf, wo sie ja eigentlich nichts zu suchen hätten.

Ich kette immer noch iwas sehr sperriges ans Mopped mit dran, z.B. ein 2. Moped, oder ein schweres Stahlgittertor, oder sowas. und halt keine Tiefgarage. never. Aber die Idee mit dem Bodenanker finde ich auch sehr gut. Das werde ich dieses Jahr noch zusätzlich machen.

Dir, Crosser, mein Mitgefühl. Echt sch.... wenn man sich so auf die neue Saison gefreut hat, und dann das..

Aber mit dem Warten, das finde ich keine gute Idee. Kauf Dir doch für dieses Jahr ne Gebrauchte, genieße die Saison und verkaufe sie nächstes Jahr wieder. Dann verlierst Du nicht so super viel an Geld, weil halt doch relativ wertstabil. Und Du kannst Dir dann nächstes Jahr immer noch Dein Traummotorrad kaufen.

Gruß
Klaus
 
Dexter

Dexter

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Das müsste eigentlich die Mopedversicherung bezahlen, denn um das Moped zu klauen musste das Auto beschädigt werden, würde mal dringend einen Anwalt befragen.
Wenn sie in die Garage einbrechen und das Tor beschädigen wird es ja auch bezahlt.
Hatte ich ja schonmal angemerkt!
 
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wuchris

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Einige Geschädigte wollten die Maschinen kurz vor dem Diebstahl verkaufen. Sie stellten Fotos von den Motorrädern, auf denen zu sehen war, wo sie stehen, ins Netz. Ich kann nur raten, Verkaufsgespräche nicht am Abstellort zu führen und keine Standorthinweise zu geben.“
Da denkt man sich nicht's böses, schreibt sein Fahrzeug aus und gibt dem gewieften Kriminellen alle Infos über den Standort.
 
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der niederrheiner

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Tja, scheinbar ist eine dicke Suzuki oder Yamaha nicht so Diebstahl gefährdet. Ich komm' auf'm Heimweg an 'ner 12er Bandit vorbei. Die steht einfach so vor'm Haus auf', Bürgersteig. Obwohl, da lehnt immer 'n Fahrrad dran. . .

Auch eine dicke Yamaha seh ich seit Anfang des Winters immer an der selben Stelle stehen. Im besten Falle wird die mit 'ner Palne abgedeckt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Nein, nein, das mit den Diebstählen kann nicht sein, ...... wir haben doch nur liebe Nachbarn :rolleyes:.

Und wieder ein Beweis, dass die Politik nur den Problemen hinterherrennt.

Aber deshalb ist es ja so wichtig, dass Banken und Versicherungen gerettet werden .......... was würden wir ohne die tun :cool:.

Ich bin froh, dass meine keiner klauen will :rolleyes: .......

Eigentlich müsste man den persönlichen Aufwand zum Abwickeln eines solchen Diebstahls von der Einkommens-Steuer abziehen dürfen!! ( mind. 5 h á 200,00). Und diese Kosten müssten dann den Politikern im Resort Sicherheit abgezogen werden - am Besten von deren Gehältern.

......... wenn all die Diebstähle nicht wären, dann würden die Haftpflicht-Versicherungen nur noch so viel wie ein Kasten Bier kosten.

Gruß Kardanfan
 
D

der niederrheiner

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Das sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wie gesagt, es gibt Möglichkeiten die Teile zu markieren. Aber dafür müsste halt jeder bereit sein Ersatzteil, die er über's iNet gekauft hat, auch dahingehend zu kontrollieren. Tja, und im Ernstfall halt Verlust zu machen. . .
 
crosser1970

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Nun fängt der Spass mit der Versicherung an...
Normalerweise zahlt die Haftpflicht wenn mit einem gestohlenen Fahrzeug ein Schaden verursacht wird, ohne das man hochgestuft wird. Bei mir sagen sie aber, das gilt nicht bei mir, da ich Halter beider Fahrzeuge bin...
Nach mehreren Absagen hat man mir nun immerhin versprochen das intern mal genauer zu beleuchten. Ich mach schon mal den Schrieb für die Rechtschutzversicherung fertig die natürlich beim gleichen Konzern ist ... (hust) ....
 
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der niederrheiner

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Ja ne is klar... Ich Miete mir noch eine extra Verkaufsgesprächsgarage an :)
Nicht unbedingt. Aber als ich vor Kurzem PKW-Reifen verkauft hab, lagen die in meinem PKW. Somit könnte sich der Käufer denken das ich eine Garage hab, aber wo und was drinsteht, sieht er nicht. . .
 
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Flo12GS

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Nun fängt der Spass mit der Versicherung an...
Normalerweise zahlt die Haftpflicht wenn mit einem gestohlenen Fahrzeug ein Schaden verursacht wird, ohne das man hochgestuft wird. Bei mir sagen sie aber, das gilt nicht bei mir, da ich Halter beider Fahrzeuge bin...
Nach mehreren Absagen hat man mir nun immerhin versprochen das intern mal genauer zu beleuchten. Ich mach schon mal den Schrieb für die Rechtschutzversicherung fertig die natürlich beim gleichen Konzern ist ... (hust) ....
Das wirst du vermutlich wirklich nur über einen Anwalt regeln können.
In deinem Fall müsstest du beweisen, dass der Schaden am Auto durch den Dieb verursacht wurde, und nicht durch dich selbst (was aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe durchaus im Bereich des möglichen liegt).
Das ist allerdings nicht ganz so einfach.
Anders sieht die Sache aus, wenn du das Mopped als gestohlen meldest und am nächsten Tag einer damit in ein Auto kracht.

PS:
Rechtschutzversicherungen sind in Deutschland immer eigenständige Unternehmen.
Die prüfen auch nur, ob der Rechtschutzfall als solches (also z.B. Vertrags-Rechtschutz o.Ä.) gedeckt ist. Die kümmern sich nicht darum, wer dein "Gegner" in dem jeweiligen Streitfall ist. Und last but not least übernehmen die ja nur die Kosten für dich und ziehen (anders als bei z.B. der Haftpflicht) nicht selbst für dich vor Gericht.
Da musst du dir also keine Gedanken machen. Sofern du freie Anwaltswahl hast. Aber bei einer guten Rechtschutz ist das ohnehin der Fall.
 
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Schlonz

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naja, im Moment wird ja noch im Unternehmen geklärt, wie das zu regeln ist. Ich habe bei Versicherungen schon alles erlebt, einschließlich übrigens unglaublich kulanter Leistung im 5-stelligen DM Betrag damals
 
Boxertyson

Boxertyson

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Hallo Crosser1970,

so leid es mir tut, das Deine GS gestohlen wurde (ich weiß wie man sich fühlt, mir wurde 1990
meine geliebte FZR 1000 gestohlen), Deine Versicherung hat leider Recht.

Deine vorhanden Kasko bezahlt Dir den Wiederbeschaffungswert der GS.

Die Haftpflicht der GS würde nur Schäden am Eigentum fremder Personen übernehmen,
das kann zur Not sogar der Schaden am PKW der Ehefrau sein, aber nie am Eigenen.
Die Haftpflichtversicherung (egal ob Privat, KFZ, Hund, Pferd, Betrieb) ersetzt die Ersatzansprüche
aus dem BGB ( § 823 ff). Im BGB ist dort wortwörtlich vom "anderen" die Rede. Hier handelt es sich
aber um einen (nicht über die Haftpflicht versicherten) Eigenschaden.

Den Schaden an Deinem Cabrio kannst Du nur über die Vollkasko mit einer dementsprechenden
Höherstufung abrechnen.

Selbst wenn ein Auto aufgebrochen wird, um die Lederjacke vom Rücksitz zu stehlen, ist der
Schaden am PKW der durch das Aufbrechen entstanden ist, streng genommen nicht über die Teilkasko des Autos versichert.
Wird aber das ein zum KFZ gehörendes Teil (wie z.B. das Radio) entwendet, schon.

P.S. Da hier jede Menge Halbwissen gepostet wird, bricht jemand die Garage auf, um das Möppi zu stehlen,
wird der Schaden an der Garage ersetzt, aber nur von der hoffentlich vorhanden Hausratversicherung.
 
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Flo12GS

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Die Haftpflicht der GS würde nur Schäden am Eigentum fremder Personen übernehmen,
das kann zur Not sogar der Schaden am PKW der Ehefrau sein, aber nie am Eigenen.
Die Haftpflichtversicherung (egal ob Privat, KFZ, Hund, Pferd, Betrieb) ersetzt die Ersatzansprüche
aus dem BGB ( § 823 ff). Im BGB ist dort wortwörtlich vom "anderen" die Rede. Hier handelt es sich
aber um einen (nicht über die Haftpflicht versicherten) Eigenschaden.
Es gibt mittlerweile auch KFZ-Policen, in denen Eigenschäden ebenfalls abgedeckt sind.
Allerdings kommt da natürlich auch eine Stufung, und oft ist für diese Eigenschäden auch ein Selbstbehalt vorgesehen.
Also kann man es dann auch gleich über die Kasko laufen lassen..
 
Boxertyson

Boxertyson

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Es gibt mittlerweile auch KFZ-Policen, in denen Eigenschäden ebenfalls abgedeckt sind.
Allerdings kommt da natürlich auch eine Stufung, und oft ist für diese Eigenschäden auch ein Selbstbehalt vorgesehen.
Also kann man es dann auch gleich über die Kasko laufen lassen..
Auch das ist leider nur die halbe Wahrheit. Mit Eigenschäden KFZ-Haftpflicht ist folgendes gemeint.

Du sitzt als Beifahrer in Deinem Auto (oder als Sozius auf Deinem Mopped :skull:). Der Fahrer (z.B. die Ehefrau) verursacht
einen Unfall. In diesem Fall kannst Du als Beifahrer Ansprüche gegen Deine eigene Versicherung erheben.
Dies gilt vor allem bei Personenschäden.

Was damit nicht gemeint ist :

Du fährst mit Deinem Auto Dein geparktes Mopped um. In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko.
Eine gute Versicherung würde aber auch zahlen, wenn Deine Frau mit Ihrem Auto Dein
Mopped umfährt, natürlich auch nur, wenn es kein Vorsatz nach einem Ehestreit ist.....:devil:
 
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