Ich kenn den Thread schon, aber trotzdem Danke.
Aber ich lauf mit dir, nach wie vor, nicht konform.
§22 StVZO sagt das eben nicht aus.
§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.
Im Gesetz konnte ich es eben nicht finden das ich das Windschild eintragen muss nur weil ich schon die Lenkererhöhung mit ABE verbaut habe.
Habe auch gerade mal bei Wunderlich angerufen die mir das so bestätigt haben das es so nicht eintragungspflichtig ist. Es wäre was anderes wenn ich mir jetzt einen anderen Lenker verbaut hätte der nur eine ABE gehabt hätte, dafür ist deren ABE auch dann nicht erteilt worden.
Ich werde mal einen befreundeten der Rennleitung befragen wir er das als Exekutivorgan so sieht.