Lenkererhöhung

Diskutiere Lenkererhöhung im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Liegt da die Beweislast nicht bei den Beamten, alleine die Behauptung es sei etwas illegales am Motorrad verbaut dürfte nicht ausreichen ?
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kuhtreter

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Da ich zum Glück den Kaufvertrag dabei hatte , glaubte man mir dass die Böcke ab Werk verbaut wurden und man lies mich ziehen ohne mängelkarte.
Liegt da die Beweislast nicht bei den Beamten, alleine die Behauptung es sei etwas illegales am Motorrad verbaut dürfte nicht ausreichen ?
 
GStreibling

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Wenn der Beamte glaubt, da ist was nicht richtig, bekommst du eine Mängelkarte die du dann von einem "Sachverständigen" abstempeln lassen musst. Da reicht der Glaube.
 
Framic

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Hier bei uns kostet das ca. 90€ plus die Kosten für einen neuen Fahrzeugschein.
Genau und wenn der nächste Besitzer das nicht mehr an seiner Schüssel fahren will,
oder ich die Einzelteile mit nicht allzu großem Verlust separat verkaufen will,
dann muss ich den ganzen Furz und Feuerstein wieder kostenpflichtig austragen lassen.

Bei meiner AC Schnitzer-Erhöhung steht die KBA Nummer seitlich und deutlich lesbar drauf.

Also fahre ich mit der ABE oder KBA digital auf dem Handy und bei längeren Reisen
nehme ich das Zeugs in Papierform mit.
 
GStreibling

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Ich habe die kurzen Brems-und Kupplungshebel sowie eine Lenkererhöhung und Zusatzscheinwerfer verbaut. Weder bei Kontrollen noch bei meinem TÜV-Termin wollte irgend jemand was sehen. Ich schleppe da nix mit. Aber vielleicht mache ich doch mal diese PDF-Sache.
 
Framic

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Ich habe die kurzen Brems-und Kupplungshebel sowie eine Lenkererhöhung und Zusatzscheinwerfer verbaut. Weder bei Kontrollen noch bei meinem TÜV-Termin wollte irgend jemand was sehen. Ich schleppe da nix mit. Aber vielleicht mache ich doch mal diese PDF-Sache.
Für den Kupplungshebel brauchst Du keine ABE/KBA, für den Bremshebel schon, da dieser sicherheitsrelevant ist.
Und für die Zusatzscheinwerfer ist auch nichts mitzuführen, da reicht die "E" Kennzeichnung auf dem Lampenglas.
 
arnd05

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...und sobald man mehr als EINE Eintragungs-/Zulassungs-/ABE-pflichtige Komponente verbaut hat, helfen einem alle ABE`s dieser Welt auch nicht weiter, dann hilft nur noch eintragen lassen...........
 
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...sich eine ABE IMMER nur auf den Serienzustand eines KFZ bezieht......
...wissen viele nicht und zum Glück die Rennleitung oft auch nicht....
 
GStreibling

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Beim TÜV dann aber auch nicht. Bei meinen anderen Mopeds bedurfte es schonmal der Vorlage von ABEs. Auch bei mehreren Bauteilen war es nie ein Thema.
 
Blackbird78

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ABE IMMER nur auf den Serienzustand eines KFZ bezieht......
So nicht ganz richtig, wenn die Teile unabhängig in Ihrer Funktion stehen ist die Zahl der ABE's egal.
Bin früher mit nem ganzen Stapel ABE's von meinem Auto durch die Gegend gefahren.

Was ich damals dann eintragen lassen musste war z.B. Spurverbreiterung mit Niederquerschnittsreifen.
Das hatte ich damals nicht machen lassen und da hat die Rennleitung mein Auto an Ort und Stelle stillgelegt bzw. die Weiterfahrt untersagt
 
arnd05

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So nicht ganz richtig, wenn die Teile unabhängig in Ihrer Funktion stehen ist die Zahl der ABE's egal.
Bin früher mit nem ganzen Stapel ABE's von meinem Auto durch die Gegend gefahren.

Was ich damals dann eintragen lassen musste war z.B. Spurverbreiterung mit Niederquerschnittsreifen.
Das hatte ich damals nicht machen lassen und da hat die Rennleitung mein Auto an Ort und Stelle stillgelegt bzw. die Weiterfahrt untersagt
...ja richtig; da aber nirgendwo niedergelegt ist, wann, wie oder warum ggfls. solche Teile funktionsunabhängig sind oder eben auch nicht (wie auch ?) stehen eben jene Vertreter der Exekutive, welche Sonntags morgens "Strafdienst" (sowas gibt es natürlich nicht :wink: ) schieben, auf dem Standpunkt, eben genau diese Frage bei einem dann später zu konsultierenden Sachverständigen klären zu lassen. ......und in der Zwischenzeit ist dann von Mängelkarte über Bußgeld bis zur Stilllegung an Ort und Stelle alles möglich - seht wahrsteinlich in Abhängigkeit von Deinen eigenen Auftreten sowie der Frage, ob der Exekutierer ansonsten gut drauf ist.....
 
Blackbird78

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Doch in meinem Beispiel war ein entsprechender Vermerk in der ABE wann ich die Eintragung vorzunehmen hatte und unter welchen Bedingungen nur die ABE ausgereicht hätte.
Da schreibt auch die StVZO auch sehr kleinlich vor was die Hersteller zu beachten haben dass das KBA das Teil auch zulässt. Da hat die Rennleitung auch nicht wirklich einen Ermessensspielraum.
Wenn ich mir eine andere Scheibe und eine Lenkerhöhung anbaue darf ich auch mit zwei ABE's durch die Gegend fahren und da ist dann auch nix mit Mängelkarte, Stilllegung, vorführen beim TÜV o.ä. drin.
 
GS-Kloppi

GS-Kloppi

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War neulich bei mir auch so.

Polizeikontrolle, es wurde festgestellt dass ich die ab Werk georderte lenkererhöhung hatte.

Die entsprechende Nummer scheint wohl auf der UNTERseite der Böcke eingelasert zu sein.

Eine abe habe ich natürlich nicht dabeigehabt, da ab Werk so geordert und bezahlt und auch verbaut.

Laut Polizei sollte ich vor Ort die Böcke abschrauben um die entsprechende Nummer den Beamten zu zeigen.

Da ich zum Glück den Kaufvertrag dabei hatte , glaubte man mir dass die Böcke ab Werk verbaut wurden und man lies mich ziehen ohne mängelkarte.

Die Beamten meinten ebenfalls dass eine abe immer in Papierform mitzuführen sei.


Mein Händler konnte mir auf meine Bitte KEINE abe zukommen zu lassen für die lenkererhöhung nix bieten.

Werde da wohl mal bei bmw München oder so direkt anfragen, denn vor Ort den Lenker abmontieren etc. möchte ich ungern.
ich hab ja alles in pdf-Form dabei und nun eben auch die Papier-ABE zusammen mit dem verbotenen Buch unter der Sitzbank - im Zweifelsfall muss ich mal den Packsack abnehmen (im Urlaub), im Alltag brauch ich nur den Bierkasten runterzunehmen :smile:
 
Andi#87

Andi#87

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So nicht ganz richtig, wenn die Teile unabhängig in Ihrer Funktion stehen ist die Zahl der ABE's egal.
Bin früher mit nem ganzen Stapel ABE's von meinem Auto durch die Gegend gefahren
Früher war anders. Bemühe mal die Suchfunktion, Arnd hat Recht. Das mit der abhängigkeit der Funktion hat nix damit zu tun, das sich die ABE i.d.R. auf den Serienzustand des Motorrades bezieht. Und spätestens ab der zweiten ABE ist sie nicht mehr Serienmäßig. Und im Zweifel darfst Du schieben.

Ich musste mich belehren lassen, dass das "Austragen" wie früher wohl heute nicht mehr nötig ist? Ist das teil nicht mehr verbaut, isses eben nicht mehr dran.. 🤷‍♂️
 
Blackbird78

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Doch hat es immer noch, wenn die Funktion an sich nachhaltig verändert wird muß eine Einzelabnahme erfolgen.
Ich konnte nirgends etwas finden das ich nur ein Bauteil mit ABE verbauen darf.

Hier mal eine kleine Übersicht ▷ Tuning: ABE & Teilegutachten - Bußgeldkatalog 2022
Und Teile die nicht mehr verbaut sind müssen wohl auch wieder ausgetragen werden😳
Wusste ich bis jetzt auch noch nicht.
 
Franz Gans

Franz Gans

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Polizeikontrolle, es wurde festgestellt dass ich die ab Werk georderte lenkererhöhung hatte.

Die entsprechende Nummer scheint wohl auf der UNTERseite der Böcke eingelasert zu sein.

(Gelöschtes)

Werde da wohl mal bei bmw München oder so direkt anfragen, denn vor Ort den Lenker abmontieren etc. möchte ich ungern.
Also bei Originalteilen, noch dazu werksseitig verbauten, könnte eventuell der folgende Thread hier aus dem Forum mit seinen Aussagen weiterhelfen:
HP Räder
Wie die Rechtslage ist, weiß ich als Laie natürlich nicht, denke aber, daß sich der werte Herr Polizist, eventuell nach einem freundlichen Hinweis des Fahrers auf die obigen Tatsachen und der Bitte dies doch anhand seiner exzellenten Verbindungen zu den Behörden (ABE bzw. EU-Zulassung im KBA hinterlegt) übers Netzwerk nachzuprüfen, einen aus der ungünstigen Zwickmühle entlassen könnte, so er nicht gerade übel gelaunt ist.

Immerhin stehen einem als Fahrer / Halter bei Originalteilen ja gar keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung als sich eventuell im Nachgang der Kontrolle seitens BMW Motorrad eine Bestätigung ausstellen zu lassen, daß der Betrieb der verbauten Teile sowie eventueller, originaler Erweiterungen von BMW Motorrad schon bei Modelleinführung berücksichtigt worden war und damit - noch dazu bei Werksmontage - immer rechtens ist.

Was ursprünglich wohl einmal von BMW Motorrad als komfortable Lösung gedacht war (und es auch weiterhin wäre), verkehrt sich aufgrund der Vielzahl der Modelle und Zubehörteile (Übersicht geht verloren), sowie dem damit von anderer Seite getriebenen Schindluder (gefährliche Billiglösungen) als Nachteil und Ärgernis heraus.
 
Blackbird78

Blackbird78

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Ich kenn den Thread schon, aber trotzdem Danke.
Aber ich lauf mit dir, nach wie vor, nicht konform.

§22 StVZO sagt das eben nicht aus.

§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.

Im Gesetz konnte ich es eben nicht finden das ich das Windschild eintragen muss nur weil ich schon die Lenkererhöhung mit ABE verbaut habe.

Habe auch gerade mal bei Wunderlich angerufen die mir das so bestätigt haben das es so nicht eintragungspflichtig ist. Es wäre was anderes wenn ich mir jetzt einen anderen Lenker verbaut hätte der nur eine ABE gehabt hätte, dafür ist deren ABE auch dann nicht erteilt worden.

Ich werde mal einen befreundeten der Rennleitung befragen wir er das als Exekutivorgan so sieht.
 
Andi#87

Andi#87

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Im Gesetz konnte ich es eben nicht finden das ich das Windschild eintragen muss nur weil ich schon die Lenkererhöhung mit ABE verbaut habe.
O.K., einmal noch.

Das hat nix mit Gesetz zu tun. Kaufst Du eine Puig und installierst diese, steht in der ABE explizit drin, dass diese ABE nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt. Den hatte Dein Fahrzeug ja vor der Montage, also alles gut.
Nun kommt eine LH von Wunderlich dazu. In der ABE steht derselbe Satz. Dein Fahrzeug befindet sich aber nicht mehr im Originalzustand, weil die Puig Scheibe schon darauf ist.

Ergo: Erlöschen der Betriebserlaubnis (und bei wissender Rennleitung Untersagung der Weiterfahrt)

Was ist daran so schwer zu verstehen?
 
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