Lenkererhöhung

Diskutiere Lenkererhöhung im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Na ja, ich habe die Puig Tourenscheibe drauf, eine Lenkererhöhung von Touratech und Fußrasten von SW-Motech - jeweils mit ABE. War bei der Dekra...
Pinky

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Na ja, ich habe die Puig Tourenscheibe drauf, eine Lenkererhöhung von Touratech und Fußrasten von SW-Motech - jeweils mit ABE. War bei der Dekra und habe gefragt, ob ich die Teile eintragen lassen muß, weil sich die ABE jeweils auf den Original-Fahrzeugzustand bezieht.
Antwort des Prüfers war klar: "Nein"
Sinngemäß: Weil die Teile sich in ihrer Funktion nicht beeinflussen.
 
Andi#87

Andi#87

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Ja. Diese Antwort hörst Du von jedem TÜV. Ich kann nix dafür, dass die Leute keine Ahnung haben.
Es gibt hier im Forum einen Fred, wo genau dieses Thema ausführlich durchgekaut wird.

Kann ja jeder so machen, wie er will. Und wenn Dich die Rennleitung auf dem Weg in den Urlaub wieder nachhause schickt, nützt Dir Dein Dekra Mensch reichlich wenig.
Hier nochmal bisschen Lesestoff:
Polizeikontrolle
 
Blackbird78

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O.K., einmal noch.
Selbst wenn du es noch 100-mal wiederholst, es wir dadurch trotzdem nicht richtig.

Das hat nix mit Gesetz zu tun.
Warum nicht? Die ABE wird unter den Bedingungen nach §22 StVZO erteilt. Die StVZO steht normativ über der ABE und gilt nur in Verbindung mit der selbigen.
Im Übrigen ist das kein Gesetz sondern eine Verordnung.

Kaufst Du eine Puig und installierst diese, steht in der ABE explizit drin, dass diese ABE nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt
Da habe ich mir auch die betreffenden ABE’s gestern Abenddurchgelesen und obendrein die ABE von PUIG zu Gemüte geführt. Da steht kein Wort von Originalzustand sondern von serienmäßiger Ausrüstung.

Von einem Serienfahrzeug geht man dann aus, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen nach §20 StVZO erteilt wurde, sog. „reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge“.
Da gibt es ja auch zig Varianten, um bei der GS zu bleiben,z.B. mit oder ohne Lenkererhöhung ab Werk, mit Ralleyscheibe, normaler Scheibe oder ganz Hoher scheibe, Fußrasten usw.
Ergo zig Varianten die aber alle dem Serienbegriff unterliegen

Alles andere fällt dann unter §21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Da ist dann in der ABE auch klar vermerkt das diese für das Einzelteil nur dann zu verwenden ist, wenn das Teil durch einen Sachverständigen abgenommen wird und entsprechend eingetragen wird.

Es ist an keiner Stelle pauschal spezifiziert, dass ich nur ein Teil mit einer ABE an einem Fahrzeug verbauen darf bzw. dass damit die ABE für das Fahrzeug als solches erlischt.
Es wäre dann der Fall wenn ich die Lenkererhöhung mit einem anderen Lenker (beides zwar mit ABE aber als technische Einheit zu sehen) verbauen würde. Dann brauche ich eine Einzelabnahme nach §21. In der Folge darf ich dann aber auch kein anderes Bauteil mit einer ABE, ohne weiter Abnahme verbauen, da ich dann kein Serienfahrzeug nach §20 mehr habe sondern ein Einzelfahrzeug gemäß §21.

Ergo: Erlöschen der Betriebserlaubnis (und bei wissender Rennleitung Untersagung der Weiterfahrt)
Da soll mir einer von den Jungs und Mädels in Blau gerne erzählen weshalb die Betriebserlaubnis erloschen ist, nurweil ich eine ABE für die Lenkererhöhung und eine für das Windschild habe und wo die technische Einheit darin zu sehen ist? Das dürfen die dann dem Richter erläutern.
Weil gegen die Anordnung leg ich sofort Widerspruch ein.
 
Peti

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Da steht kein Wort von Originalzustand sondern von serienmäßiger Ausrüstung.
Nunja, das ist aber doch wohl das selbe nur anders formuliert, oder nicht?

Da soll mir einer von den Jungs und Mädels in Blau gerne erzählen weshalb die Betriebserlaubnis erloschen ist, nurweil ich eine ABE für die Lenkererhöhung und eine für das Windschild habe und wo die technische Einheit darin zu sehen ist?
Ich glaube, die brauchen Dir gar nichts erklären sondern ordnen ganz einfach an.
Dann bekommst Du die Mängelkarte, darfst mit dem Taxi nach Hause, musste die Maschine vorführen und die Karte unterschreiben lassen, selbst wenn der TÜVer meint, dass das so in Ordnung sei und darfst die Karte dann bei der Polizei abgeben.
Dann war man zwar im Recht und die Kontrollpolizei nicht aber der Sonntagsausflug ist erst mal im Eimer und man hat eine Menge Ärger und Rennerei.

Auch eine Sache, die mir mal etwas Magenschmerzen bereitete:
Hatte an einer anderen BMW mal original BMW-Zubehör-HP-Handhebel angebaut, da war zwar das BMW-Logo drauf aber keine Nummer. Und ein Papier gab es auch nicht beim Kauf dazu.
Wer schon mal "Achtung Kontrolle" gesehen hat, weiß, wie sehr die Beamten Nummern sehen wollen.
Habe dann BMW angeschrieben und nach einer Bescheinigung gefragt, Antwort: Gibt es nicht, ist im Zuge der gesamten Maschine mit-homologiert.
Jetzt mach' das mal einem Beamten klar, der zwar das BMW-Logo sieht aber behauptet, das würde einem jeder Chinese oder auch der Schlüsseldienst heutzutage einlasern (womit er ja auch Recht hat).
 
Blackbird78

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Nunja, das ist aber doch wohl das selbe nur anders formuliert, oder nicht?
Nein, ich kann das Serienteil herstellen das es dem Original entspricht aber keines ist. Beispielsweise sind es Ersatzteile aus dem Zubehör. Ist spitzfindig aber genau von diesen Unterscheidungen leben Juristen.


Dann bekommst Du die Mängelkarte, darfst mit dem Taxi nach Hause, musste die Maschine vorführen und die Karte unterschreiben lassen,
Äh, hab ich irgendwo was verpasst? Mit ner Mängelkarte darf ich weiterfahren, muss den Zustand nur so herstellen und das dann entsprechend beglaubigen lassen. Mit dem Taxi nach Hause darf ich dann bei einer unverzüglichen Ausserbetriebssetzung wo mir die Weiterfahrt untersagt wird. Da gibts dann sogar als Zuckerl nen punktebewährten Bußgeldbescheid. Dagegen kann ich auch wieder Rechtsmittel einlegen.
Und leider ist es erstmal so das die Rennleitung erstmal Recht hat, ob sie letztendlich recht behält ist was anderes.

Jetzt mach' das mal einem Beamten klar, der zwar das BMW-Logo sieht aber behauptet, das würde einem jeder Chinese oder auch der Schlüsseldienst heutzutage einlasern (womit er ja auch Recht hat).
Bei den vielen Nachahmerprodukten die inzwischen auf dem Markt sind wäre ich, ehrlich gesagt auch misstrauisch wenn da keine Teilenummer mit drauf ist. 🤔
 
GStreibling

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Sind denn Stilllegungen am Straßenrand wegen nicht mitgeführter ABE für z.B. einer Lenkererhöhung hier bekannt?
Als nicht ganz wenig Fahrer bin ich ja schon in einige Kontrollen reingekommen. Da gab es nicht mal Fragen zu.
 
Blackbird78

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Nö mir so nicht bekannt, zumindest wenn die KBA Nummer ersichtlich ist, bekommt man entweder eine Verwarnung mit 15 Teuronen oder eine Mängelkarte wegen nicht mitgeführter ABE.
 
Peti

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Rechtsmittel hin, Rechtsmittel her.
Kannste ja alles machen. Im Nachhinein.

Wenn der Polizist vor Ort bei den Kontrolle sagt, dass Du die Kiste stehen lassen musst, dann machst Du das auch.
Bei einer Windscheibe in Verbindung mit einer Lenkererhöhung werden sie sicherlich nicht zu solchen Mitteln greifen, aber speziell bei Bremshebeln wenn ohne Nachweis gehen bei denen echt die Lampen an.
 
lederkombi

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Für Deutsche Verhältnisse bin ich ja ein Schwerkrimineller! Ich habe die BMW Riser durch welche von Wunderlich ersetzt (beides ist offenbar heikel?). Dann habe ich einen Mudguard, einen Zusatzspritzschutz hinten und vorne, alle HP Teile (Fräspaket nachträglich verbaut), Scheibenaufsatz von irgendeiner Marke von Louis (MRA), Wunderlich Sitzbank (man könnte von der ja abrutschten?), elektr. Windschildverstellung aus China, Garagentoröffner am Lenker und vieles mehr. Da reicht ein A4-Blatt nicht um das Aufzulisten.
Bei uns ist da alles erlaubt, solange eine Erklärung des Herstellers vorliegt, dass es passt ( = ABE oder sonstiger Wisch ). Aber ganz schlimm ist, dass ich meine TripleBlack nun in BMW HP Blau fahre und das nicht im Ausweis steht. Dafür komme ich nun ganz sicher in die Hölle und vorher noch in den Bau. :redface:
Und als Dessert (Nachtisch): Ich fahre nicht mit den Speichenfelgen, sondern mit GS Gussfelgen auf einer GS Adventure. Ich bin echt ein ganz Böser:cry:
 
SwabianBiker

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Moin zusammen,

nun habe ich mir nicht den gesamten Fred durchgelesen, aber ein wenig.

Wonach bemisst sich denn eine Lenkerhöhung?
Es gibt da auch ein Youtube-Video von dem Silberrücken; demnach müsste es bei mir ok sein: Höhe der Außenenden des Lenkers = Höhe der Ellbogenhöhe.

Ist das zutreffend oder habe ihr andere Erfahrungen?

Danke und Gruß
Georg
 
Bayern-Barny

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Hallo,

wer von Euch fährt mit der originalen Lenkererhöhung und kann über Erfahrungen berichten?

Habe festgestellt, dass die normale Lenkerhöhe bei längeren Etappen, bei denen ich gerne mal das Gesäß entlaste und im Stehen fahre, nicht gerade optimal ist.

Es geht mit hierbei nicht um Offroad sondern um Reisetauglichkeit. Wie wirkt sich eine Lenkererhöhung beim Touren aus, wenn man 95% im Sitzen fährt?

Ist die Erhöhung im Sitzen auch eine Verbesserung oder doch nur ein Kompromiss?

Danke schonmal...
 
Bayern-Barny

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Hallo zusammen, ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Wunderlich Lenker Schnellverschluss gemacht. Damit ist der Lenker super schnell perfekt und variabel eingestellt, auch wenn man Offroad in den Stehmodus wechseln möchte.
 
Andi#87

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Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen. Ich habe die Regeln und Gesetze nicht gemacht.
Ich kaue nur wieder, was andere erlebt haben und was mir Polizisten und TÜV Menschen erzählt haben. (Wer hier glaubt kompetenter zu sein, lasse ich mal außen vor) Mag ja sein, dass die alle unwissend sind und du hast recht!? 🤷‍♂️
Da soll mir einer von den Jungs und Mädels in Blau gerne erzählen weshalb die Betriebserlaubnis erloschen ist, nurweil ich eine ABE für die Lenkererhöhung und eine für das Windschild habe und wo die technische Einheit darin zu sehen ist? Das dürfen die dann dem Richter erläutern.
Weil gegen die Anordnung leg ich sofort Widerspruch ein.
Nach Murphys Law erwischt Dich so eine Kontrolle NIE auf der Feierabendrunde, sondern immer auf dem Weg in den Urlaub. Und Untersagung der Weiterfahrt heißt: Mopped stehen lassen.
Selbst wenn Du dann nach 6 Monaten Recht bekommen solltest (was ich nach wie vor anzweifele) ist der Urlaub erstmal dahin.
Du weißt doch: Vor Gericht und auf hoher See sind alle Menschen gleich. Oder: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Da ich meine Zubehörteile alle habe eintragen lassen und deiner Argumentation nicht folgen mag (Es geht am Ende dann nur noch um recht haben oder nicht, ohne Ergebnis) , ist meine Motivation, die entsprechenden Passagen aus den ABE hier einzustellen = 0

Mach mal. Vielleicht erfahren wir ja irgendwann was..
 
Pinky

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Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen. Ich habe die Regeln und Gesetze nicht gemacht.
Nach Murphys Law erwischt Dich so eine Kontrolle NIE auf der Feierabendrunde, sondern immer auf dem Weg in den Urlaub. Und Untersagung der Weiterfahrt heißt: Mopped stehen lassen.
Nur zur Erinnerung, hier ging es um Windscheibe & Lenkererhöhung. Und ehrlich, für so dumm halte ich die Polizeibeamten nicht, daß sie den einfachen Sachverhalt nicht checken. Im Gegenteil, die sind manchmal richtig gut im Thema und notfalls werden die sich bei den Kollegen rückversichern. Bevor die ein Motorrad aus dem Verkehr ziehen, muß schon etwas mehr kommen als Windscheibe & Lenkererhöhung.
Ich lasse mir die Teile jedenfalls nicht eintragen, wenn der Dekra-Ingenieur sagt, das ist nicht erforderlich.
Aber ist ja kein Problem, wer Angst vor einer Verkehrskontrolle hat, kann es ja machen lassen.
 
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