Selbst wenn du es noch 100-mal wiederholst, es wir dadurch trotzdem nicht richtig.
Das hat nix mit Gesetz zu tun.
Warum nicht? Die ABE wird unter den Bedingungen nach §22 StVZO erteilt. Die StVZO steht normativ über der ABE und gilt nur in Verbindung mit der selbigen.
Im Übrigen ist das kein Gesetz sondern eine Verordnung.
Kaufst Du eine Puig und installierst diese, steht in der ABE explizit drin, dass diese ABE nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt
Da habe ich mir auch die betreffenden ABE’s gestern Abenddurchgelesen und obendrein die ABE von PUIG zu Gemüte geführt. Da steht kein Wort von Originalzustand sondern von serienmäßiger Ausrüstung.
Von einem Serienfahrzeug geht man dann aus, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen nach §20 StVZO erteilt wurde, sog. „reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge“.
Da gibt es ja auch zig Varianten, um bei der GS zu bleiben,z.B. mit oder ohne Lenkererhöhung ab Werk, mit Ralleyscheibe, normaler Scheibe oder ganz Hoher scheibe, Fußrasten usw.
Ergo zig Varianten die aber alle dem Serienbegriff unterliegen
Alles andere fällt dann unter §21 StVZO Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Da ist dann in der ABE auch klar vermerkt das diese für das Einzelteil nur dann zu verwenden ist, wenn das Teil durch einen Sachverständigen abgenommen wird und entsprechend eingetragen wird.
Es ist an keiner Stelle pauschal spezifiziert, dass ich nur ein Teil mit einer ABE an einem Fahrzeug verbauen darf bzw. dass damit die ABE für das Fahrzeug als solches erlischt.
Es wäre dann der Fall wenn ich die Lenkererhöhung mit einem anderen Lenker (beides zwar mit ABE aber als technische Einheit zu sehen) verbauen würde. Dann brauche ich eine Einzelabnahme nach §21. In der Folge darf ich dann aber auch kein anderes Bauteil mit einer ABE, ohne weiter Abnahme verbauen, da ich dann kein Serienfahrzeug nach §20 mehr habe sondern ein Einzelfahrzeug gemäß §21.
Ergo: Erlöschen der Betriebserlaubnis (und bei wissender Rennleitung Untersagung der Weiterfahrt)
Da soll mir einer von den Jungs und Mädels in Blau gerne erzählen weshalb die Betriebserlaubnis erloschen ist, nurweil ich eine ABE für die Lenkererhöhung und eine für das Windschild habe und wo die technische Einheit darin zu sehen ist? Das dürfen die dann dem Richter erläutern.
Weil gegen die Anordnung leg ich sofort Widerspruch ein.