Jein, wenn dich bei der Rennleitung jemand auf dem Kieker hat und dir unbedingt ein Bußgeld auferlegen will, kann er das tun, wenn du bei Tage mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern fährst. Wie BMW selbst in der Bedienungsanleitung schreibt, sind diese Zusatzscheinwerfer nun einmal Nebelscheinwerfer (nur solche sind als weitere Beleuchtung nämlich erlaubt), die ausschließlich bei schlechter Sicht eingeschaltet werden dürfen. Mit dem Frontscheinwerfer hat das wenig zu tun. Bei sehr dicker Suppe ist es sogar beim Auto vorteilhafter, nur mit Nebelscheinwerfer zu fahren, da diese unter Umständen am Boden langleuchten. Eine harte Kopplung mit dem Abblendlicht ist also nicht sinnvoll. Und wenn man wirklich konform sein möchte, dann muss auch die Farbe der Leuchtdiode nichtblinkdend grün sein. Also wenn konform, dann zu 100%, denn wenn du ein Bußgeld bekommst, dann dürfte der Aussteller die Bestimmungen genau kennen.