Das stimmt nicht ganz, denn für Blinker gibt es schon lange die Vorschrift, dass diese einen Ausfall mit einer geänderten Frequenz anzeigen.
Du versteigst Dich in abseitige Spitzfindigkeiten, denn hier geht's um H7. Daß die Blinklampen überwacht werden, ist seit Jahrzehnten so und war bereits in den seligen mechanischen Hitzdrahtblinkrelais verwirklicht, ist aber hier weit außerhalb des Diskussionsrahmens!
Das käme einer Vorschrift bzw. dem Wunsch zum Hellsehen nahe !
Bis LEDs verfügbar und auch erlaubt wurden, waren die elektrischen (!) Werte der (Glüh-)Lampen vorgeschrieben, warum sollten die Fahrzeugentwickler da von anderen Werten ausgehen ?
Das sind aber nur die Modelle aus der Übergangszeit, die für einen wahlweisen LED-Betrieb vorgesehen waren, weil es die als Sonderausstattung gab.
Dann schau Dich mal im BMW Motorrad Programm um. Da waren und sind keine Hellseher am Werk, sondern die Konstrukteure / das Marketing haben es bei Modellen mit angedachten Einsatzmöglichkeiten auch abseits des normalen Straßenverkehrs - unabhängig von Glühlampe oder LED - als wählbar zugelassen (ist ja per Software einfach umzusetzen), was mir 1. zeigt, daß es möglich ist, und 2., daß es auch ohne Verletzung von Vorschriften ins Belieben des Fahrers gestellt werden kann. Man gibt sich aber lieber pseudofortschrittlich und erzwingt es in vorauseilendem Gehorsam. (Wäre wünschenswert solch einen vorauseilenden Gehorsam konstruktiv auch bei der Lautstärke von Auspuffanlagen umgesetzt zu sehen, aber dort verfährt man großzügiger.)
Wie das ?
Die Lampenüberwachungsschaltungen sind auf die vorgeschriebenen, normgerechten Glühlampen geeicht und daraus ergeben sich die möglischen Ansprechschwellen und darüber wiederum die Daten einer Zusatzlast, die auf die Daten der LED abgestimmt sein muss.
Es geht darum die Schwellwerte der Überwachungsschaltungen so zu unterschreiten, daß keine (Fehl-) Alarme à la LAMPF stattfinden. Davon ausgehend, daß die Toleranzen (wie von Dir eingeworfen) bei den Glühlampen groß und die LED-Lasten bei den Herstellern noch in Bewegung sind (siehe Lampenmodelle bzw. deren Fortentwicklungen der beiden Hersteller mit sinkenden Stromaufnahmewerten), gehe ich davon aus, daß die Zusatzlast vom Hersteller dieser Lasten so ausgelegt wird, daß nervige, weil unnötige und fehlinformierende Meldungen sicher ausgeschlossen werden können. Man wird sich also nahe der Obergrenze der Stromüberwachungsschwelle bewegen wollen. In meinen Worten also
zu hoch, da nur der Heizung der Umwelt dienlich! Und das war der (gewollte) Kern meiner Aussage!
Doch, zu viel Stromfluss wird auch angemeckert, zumindest bei den Modellen mit elektronischer Absicherung der Stromkreise. Ein deutlich zu hoher Strom, der durch einen Kurzschluss innerhalb der Glühbirne zustande kommen kann (und in seltenen Fällen passiert das auch, wenn die Glühwendel verschmelzen), lässt die Sicherungsfunktion ansprechen und die Lampe abschalten, sodass der Strom auf 0 abfällt, was wiederum die Lampenüberwachungsschaltung auslöst.
Zu hoch heißt hier im Zusammenhang für mich (siehe oben) aber nicht Kurzschluß, denn dann spricht die Sicherungsfunktion an und erst als eventuelle Folge hinterher die Lampenüberwachung. Aber die Überwachungsschaltung wird wohl nicht meckern, wenn sich der Stromfluß noch im Rahmen der Glühlampentoleranzen plus einem gewissen Überschreitungsspielraum weitab vom Kurzschluß bewegt.