In der
gilt, dass sich jeder Einwohner versichern lassen muss.
Spätestens nach drei Monaten bei Geburt oder Zuzug....
Des Weiteren gilt....
"Unter den zugelassenen Krankenversicherern können die Versicherten frei wählen.
Die Krankenversicherer müssen die Versicherten unabhängig von ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand ohne Vorbehalte oder Wartefristen aufnehmen.
Die versicherte Person muss das Aufnahmegesuch direkt beim gewählten Krankenversicherer stellen. "
Ergo, niemand kann von den KK abgelehnt werden.
In der Schweiz muss sich jede Person selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern, um dem gesetzlichen Obligatorium nachzukommen.
Anders als in anderen Ländern bezahlen Arbeitgeber:innen in der Schweiz auch keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
Das es auch bei uns Menschen gib, die ihre Beiträge nicht bezahlen (können) kommt vor.
Die Gründe sind unterschiedlich gelagert.
Auch diese Menschen werden im Spital behandelt, die Spitäler treiben dann ihre Forderungen entweder dort ein oder
es kümmert sich letztendlich das Sozialamt darum.
Betriebene Personen werden im System erfasst und entsprechend vermerkt.
Behandelt wird Jeder, im Falle einer OP ebenso.
Man kann als Versicherter seinen Bedarf selber wählen.
ZB: Bei Krankheit allgemein ( Mehrbettzimmer, keine CA Wahl)
Bei Unfall privat, CA Behandlung ( ein/zweibett Zimmer)
Diverse Zusatzleistungen regelt jede KV selbst, bei mir ist zB der REGA Transport oder die Rückführung aus dem Ausland im Unfall inkludiert.
Privat - bei Unfall - garantiert auch die Übernahme der Kosten im Ausland (bis zum CH Tarif) solange CH Tarife nicht übertroffen werden.
Für genauere Angaben muss man sich mit den KV genauer beschäftigen - dazu gibt es aber umfangreiche Tools im Netz oder klassisch - den echten Berater.
Das die Kosten auch bei uns zu sehr steigen, ist kein Geheimnis, die Beiträge zu deckeln, steht zur Debatte und und am 9.6. kann über eine Initiative dazu abgestimmt werden.
Wie man sieht - es gibt keine Lösung, die Alle zufrieden stellt.